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Donnerstag, 6. August 2015
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Nieding + Barth AG - An der Dammheide 10 - 60486 Frankfurt am Main
N i e d i n g + B a r t h
:Rechtsanwaltsaktiengesellschaft]
Vorstand: Rechtsanwälte Klaus Nieding, Peter Barth, Andreas. M. Lang
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Wirtschaftsprüfer Norbert Schwerber
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 51960
Rechtsanwälte:
_____________
Klaus Nieding
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
Peter Barth
Andreas M. Lang, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
Marvin Müller-Blom
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
Adolf Tausch
Amtsgerichtsdirektor a.D.
Franz Ferdinand Badelt
Sabine Pichl
Sandra Bauer
Miriam Gruner
Nieding + Barth
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt am Main
T. +49-69-238538-0
F. +49-69-238538-10
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www.niedingbarth.de
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F. +43/1/537 12 4000
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Rundschreiben an die Anleihegläubiger der
WGF AG
10. Rundschreiben
Frankfurt am Main, den 05.08.2015
Az. 110/13 La/Sb D5/35-15
WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG,
Anleihe WGFH08
Sehr geehrte Anleihegläubiger,
im Anschluss an mein Rundschreiben Nr. 9 vom 29.04.2015 darf ich Sie mit
diesem Schreiben nachfolgend weitergehend informieren:
1. Ausschüttung
Laut Insolvenzplan Ziff. 1.3.10.1 – Gläubigergruppe 6 – sowie Ziff. 1.3.12.1 des
Insolvenzplans haben die Gläubiger der Gruppe 6 (Gläubiger der Anleihe
WGFH08) auf Grund ihrer Besicherung einen Anspruch auf 0,05 % der auf die
Phase 1 entfallenden Mittel in Höhe von insgesamt 50,6 Mio. EUR. Weiter ist
im Insolvenzplan geregelt, dass im Falle einer Liquidation der Gesellschaft ohne
diesen Insolvenzplan für die Gläubiger der Gruppe 6 mit einer Insolvenzquote
in Höhe von voraussichtlich 1,4 % zu rechnen ist, also einer deutlich
geringeren Befriedigung ihrer Insolvenzforderungen.
Die Gläubiger der Anleihe WGFH08 waren ausschließlich, zusammen mit weiteren
Gläubigergruppen, mit Grundschulden auf das im Eigentum der Rolandstraße
GmbH & Co. KG stehenden Grundstücks besichert (Ziff. 2.3.1 des Insolvenzplans).
- 2 -
Das Objekt „Rolandstraße“ wurde nach Auskunft des Vorstandes der WGF AG im Jahr 2014 verkauft.
Nach den Planungen des Insolvenzplans sollte sich der 0,3 %-ige Anteil der Gläubigergruppe
6 an dem Objekt „Rolandstraße“ (Anlage A.5 des Insolvenzplans) auf einen Betrag von EUR
25.300,00 belaufen (Ziff. 1.3.12.1, S. 33, und Ziff. 1.3.10.1, S. 28 des Insolvenzplans). Laut Auskunft
des Vorstands der WGF AG im Schreiben vom 14.01.2015 belief sich der 0,3 %-ige Anteil an
dem Objekt „Rolandstraße“ auf einen Betrag in Höhe von EUR 21.947,73.
Ausgeschüttet wurde an die Gläubiger der Anleihe WGFH08 jedoch nichts.
Auf entsprechende Nachfrage des Unterzeichners teilte der Vorstand der WGF AG mit Schreiben
vom 28.01.2015 mit, dass der Sicherheitentreuhänder in Anlehnung an den Insolvenzplan, Ziff.
2.3.1 i, S. 43, ein Pauschalhonorar für jedes angefangene Jahr pro rata temporis und je Anleihe
bekomme. Demnach habe der Sicherheitentreuhänder für das Jahr 2013 anteilig und für das
Geschäftsjahr 2014 auch für die Anleihe WGFH08 in voller Höhe das jährliche Fixum über EUR
15.000,00 zuzüglich MwSt. nebst Auslagen zu Lasten der Verwertungserlöse erhalten. Mit anderen
Worten, das Pauschalhonorar des Sicherheitentreuhänders hat die für die Gläubiger der Anleihe
WGFH08 vorgesehene Ausschüttung vollständig aufgezehrt.
Weiter führte der Vorstand der WGF AG im Schreiben vom 28.01.2015 aus, dass für den Fall,
dass ein Verkauf bereits nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 17.09.2013 zeitnah möglich
gewesen wäre, es zum Jahresende 2013 für die Gläubigergruppe einen auszahlungsfähigen
Verwertungserlös gegeben hätte.
Tatsächlich geht aus einer dem Unterzeichner vom Vorstand der WGF AG zur Verfügung gestellten
Tabelle (Stand 09.01.2014) hervor, dass für das Objekt „Rolandstraße“ schon zum Zeitpunkt
der Erstellung des Insolvenzplans von einem Verkaufszeitpunkt im Dezember 2014 ausgegangen
wurde.
Hieraus folgt zwingend, dass bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzplanerstellung klar war, dass es
in Phase 1 gar nicht zu einer Auszahlung an die Anleihegläubiger WGFH08 kommen konnte.
Hieraus ergeben sich meines Erachtens folgende Konsequenzen:
Entweder war bei der Prospekterstellung bekannt, dass die Anleihegläubiger WGFH08 in der
Phase 1 nichts erhalten, dann wäre die Zustimmung in der Gläubigerversammlung am
22.05.2013 zumindest hinsichtlich der Gläubigergruppe 6 wahrheitswidrig erschlichen worden,
da die Gläubiger mittels Insolvenzplan eben doch schlechter gestellt wurden, oder die Problematik
wurde schlicht übersehen. Dann wäre der Insolvenzplan in diesem Punkt aus meiner Sicht
- 3 -
unwirksam bzw. lückenhaft und müsste im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung abgeändert
werden, beispielsweise dahingehend, dass der Sicherheitentreuhänder lediglich für das Jahr
2013 anteilig das Fixum erhält.
Da die Ausführung des Insolvenzplans durch den Sachwalter und den Gläubigerausschuss überwacht
wird, habe ich beide Institutionen über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Vom Gläubigerausschuss
ist mir bekannt, dass dieser inzwischen an den Vorstand der WGF herangetreten
ist, und diesen um eine Stellungnahme gebeten hat. Seitens des Sachwalters liegt mir eine Stellungnahme
noch nicht vor.
Über die Reaktionen des Gläubigerausschusses sowie des Sachwalters werde ich Sie umgehend
informieren, sobald mir von dort entsprechende Stellungnahmen vorliegen.
Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass selbst bei Verteilung der EUR 21.947,73 auf die
Anleihegläubiger der WGFH08 nur äußerst geringe Ausschüttungen zu erwarten sind.
2. Personalia
Hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat sich nichts Neues ergeben. Hierzu
werde ich in meiner nächsten Mitteilung weiter berichten.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung, mache jedoch darauf aufmerksam, dass ich mich vom
07.08.2015 bis einschließlich 24.08.2015 in meinem Jahresurlaub befinde.
Mit freundlichen Grüßen
Nieding + Barth
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
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