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Donnerstag, 6. August 2015

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Nieding + Barth AG - An der Dammheide 10 - 60486 Frankfurt am Main N i e d i n g + B a r t h :Rechtsanwaltsaktiengesellschaft] Vorstand: Rechtsanwälte Klaus Nieding, Peter Barth, Andreas. M. Lang Vorsitzender des Aufsichtsrates: Wirtschaftsprüfer Norbert Schwerber Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 51960 Rechtsanwälte: _____________ Klaus Nieding Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Peter Barth Andreas M. Lang, LL.M. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Marvin Müller-Blom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Adolf Tausch Amtsgerichtsdirektor a.D. Franz Ferdinand Badelt Sabine Pichl Sandra Bauer Miriam Gruner Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft An der Dammheide 10 60486 Frankfurt am Main T. +49-69-238538-0 F. +49-69-238538-10 recht@niedingbarth.de www.niedingbarth.de www.jagdrecht-info.de PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Brüssel: Park Atrium Rue des Colonies 11 B-1000 Brussels T. +32/2/517 71 49 F. +32/2/517 65 00 brussels@pia.de Wien: Alte Börse Schottenring 16 A-1010 Wien T. +43/1/537 12 4853 F. +43/1/537 12 4000 wien@pia.de www.pia.de Rundschreiben an die Anleihegläubiger der WGF AG 10. Rundschreiben Frankfurt am Main, den 05.08.2015 Az. 110/13 La/Sb D5/35-15 WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, Anleihe WGFH08 Sehr geehrte Anleihegläubiger, im Anschluss an mein Rundschreiben Nr. 9 vom 29.04.2015 darf ich Sie mit diesem Schreiben nachfolgend weitergehend informieren: 1. Ausschüttung Laut Insolvenzplan Ziff. 1.3.10.1 – Gläubigergruppe 6 – sowie Ziff. 1.3.12.1 des Insolvenzplans haben die Gläubiger der Gruppe 6 (Gläubiger der Anleihe WGFH08) auf Grund ihrer Besicherung einen Anspruch auf 0,05 % der auf die Phase 1 entfallenden Mittel in Höhe von insgesamt 50,6 Mio. EUR. Weiter ist im Insolvenzplan geregelt, dass im Falle einer Liquidation der Gesellschaft ohne diesen Insolvenzplan für die Gläubiger der Gruppe 6 mit einer Insolvenzquote in Höhe von voraussichtlich 1,4 % zu rechnen ist, also einer deutlich geringeren Befriedigung ihrer Insolvenzforderungen. Die Gläubiger der Anleihe WGFH08 waren ausschließlich, zusammen mit weiteren Gläubigergruppen, mit Grundschulden auf das im Eigentum der Rolandstraße GmbH & Co. KG stehenden Grundstücks besichert (Ziff. 2.3.1 des Insolvenzplans). - 2 - Das Objekt „Rolandstraße“ wurde nach Auskunft des Vorstandes der WGF AG im Jahr 2014 verkauft. Nach den Planungen des Insolvenzplans sollte sich der 0,3 %-ige Anteil der Gläubigergruppe 6 an dem Objekt „Rolandstraße“ (Anlage A.5 des Insolvenzplans) auf einen Betrag von EUR 25.300,00 belaufen (Ziff. 1.3.12.1, S. 33, und Ziff. 1.3.10.1, S. 28 des Insolvenzplans). Laut Auskunft des Vorstands der WGF AG im Schreiben vom 14.01.2015 belief sich der 0,3 %-ige Anteil an dem Objekt „Rolandstraße“ auf einen Betrag in Höhe von EUR 21.947,73. Ausgeschüttet wurde an die Gläubiger der Anleihe WGFH08 jedoch nichts. Auf entsprechende Nachfrage des Unterzeichners teilte der Vorstand der WGF AG mit Schreiben vom 28.01.2015 mit, dass der Sicherheitentreuhänder in Anlehnung an den Insolvenzplan, Ziff. 2.3.1 i, S. 43, ein Pauschalhonorar für jedes angefangene Jahr pro rata temporis und je Anleihe bekomme. Demnach habe der Sicherheitentreuhänder für das Jahr 2013 anteilig und für das Geschäftsjahr 2014 auch für die Anleihe WGFH08 in voller Höhe das jährliche Fixum über EUR 15.000,00 zuzüglich MwSt. nebst Auslagen zu Lasten der Verwertungserlöse erhalten. Mit anderen Worten, das Pauschalhonorar des Sicherheitentreuhänders hat die für die Gläubiger der Anleihe WGFH08 vorgesehene Ausschüttung vollständig aufgezehrt. Weiter führte der Vorstand der WGF AG im Schreiben vom 28.01.2015 aus, dass für den Fall, dass ein Verkauf bereits nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 17.09.2013 zeitnah möglich gewesen wäre, es zum Jahresende 2013 für die Gläubigergruppe einen auszahlungsfähigen Verwertungserlös gegeben hätte. Tatsächlich geht aus einer dem Unterzeichner vom Vorstand der WGF AG zur Verfügung gestellten Tabelle (Stand 09.01.2014) hervor, dass für das Objekt „Rolandstraße“ schon zum Zeitpunkt der Erstellung des Insolvenzplans von einem Verkaufszeitpunkt im Dezember 2014 ausgegangen wurde. Hieraus folgt zwingend, dass bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzplanerstellung klar war, dass es in Phase 1 gar nicht zu einer Auszahlung an die Anleihegläubiger WGFH08 kommen konnte. Hieraus ergeben sich meines Erachtens folgende Konsequenzen: Entweder war bei der Prospekterstellung bekannt, dass die Anleihegläubiger WGFH08 in der Phase 1 nichts erhalten, dann wäre die Zustimmung in der Gläubigerversammlung am 22.05.2013 zumindest hinsichtlich der Gläubigergruppe 6 wahrheitswidrig erschlichen worden, da die Gläubiger mittels Insolvenzplan eben doch schlechter gestellt wurden, oder die Problematik wurde schlicht übersehen. Dann wäre der Insolvenzplan in diesem Punkt aus meiner Sicht - 3 - unwirksam bzw. lückenhaft und müsste im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung abgeändert werden, beispielsweise dahingehend, dass der Sicherheitentreuhänder lediglich für das Jahr 2013 anteilig das Fixum erhält. Da die Ausführung des Insolvenzplans durch den Sachwalter und den Gläubigerausschuss überwacht wird, habe ich beide Institutionen über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Vom Gläubigerausschuss ist mir bekannt, dass dieser inzwischen an den Vorstand der WGF herangetreten ist, und diesen um eine Stellungnahme gebeten hat. Seitens des Sachwalters liegt mir eine Stellungnahme noch nicht vor. Über die Reaktionen des Gläubigerausschusses sowie des Sachwalters werde ich Sie umgehend informieren, sobald mir von dort entsprechende Stellungnahmen vorliegen. Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass selbst bei Verteilung der EUR 21.947,73 auf die Anleihegläubiger der WGFH08 nur äußerst geringe Ausschüttungen zu erwarten sind. 2. Personalia Hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat sich nichts Neues ergeben. Hierzu werde ich in meiner nächsten Mitteilung weiter berichten. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung, mache jedoch darauf aufmerksam, dass ich mich vom 07.08.2015 bis einschließlich 24.08.2015 in meinem Jahresurlaub befinde. Mit freundlichen Grüßen Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

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