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Montag, 10. August 2015

Briefe von den Banken So wird die Einlagensicherung umgebaut Banken informieren ihre Kunden gerade über neue Regeln der Einlagensicherung. Sie wollen Ängste nehmen. Dabei wird schon über viel mehr diskutiert.


Briefe von den BankenSo wird die Einlagensicherung umgebaut

Banken informieren ihre Kunden gerade über neue Regeln der Einlagensicherung. Sie wollen Ängste nehmen. Dabei wird schon über viel mehr diskutiert.

© MAX KESBERGERWie gut ist mein Geld geschützt?
Millionen von Bankkunden erhalten dieser Tage Post von ihrer Bank: Die Banken klären in den sehr formell gehaltenen, beruhigend verfassten Briefen darüber auf, welche Auswirkungen die Neuregelung der Einlagensicherung in Europa für die Sparer hat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben nämlich eine europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, die zum Ziel hat, den Einlegerschutz in Europa zu vereinheitlichen.
In Deutschland geht es um Einlagen der Banken und Sparkassen über insgesamt 3,4 Billionen Euro. Dafür müssen sie künftig auf Geheiß von Brüssel einen Puffer vorhalten. Der Kern der Regelungen: Spareinlagen bis 100.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut waren in Europa auch bislang schon geschützt. Die Art, wie das organisiert ist, wird jetzt aber vereinheitlicht. Außerdem fallen bestimmte Formen von Einlagen unter das Gesetz, die bislang nicht geschützt waren, etwa Fremdwährungskonten. In besonderen Fällen sind auch Einlagen über 100 000 Euro hinaus einbezogen: Für die Dauer von sechs Monaten werden beispielsweise Gelder aus einem Immobilienverkauf oder aus Abfindungszahlungen bis zu einem Betrag von 500 000 Euro geschützt. Darüber hinaus sind auch all jene Bankeinlagen eingeschlossen, die mit bestimmten Lebensereignissen des Bankkunden in Verbindung stehen, dazu gehören etwa Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Invalidität. Der Bankkunde muss das aber nachweisen. Auch die Zeit, innerhalb derer entschädigt werden muss, soll von 2016 an von 20 auf sieben Tage verkürzt werden.
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In Deutschland hat das unter anderem zur Folge, dass die Volks- und Raiffeisenbanken ihre Sicherungssysteme neu organisieren müssen und dafür eigens eine Gesellschaft namens BVR Institutssicherung GmbH gegründet haben. Diese soll gemeinsam mit der bestehenden, 80 Jahre alten Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken die Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllen. Wie bislang auch, so schützen die Sicherungssysteme der einzelnen Bankengruppen in Deutschland ihre Sparer auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Nun müssen die Banken für die Einlagen, die unter den gesetzlichen Schutz fallen, Sicherungstöpfe aufbauen. Diese sollen 0,8 Prozent dieser gedeckten Einlagen ausmachen.
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Einlagen über 1,3 Billionen Euro

Sparkassen und Landesbanken mussten lange verhandeln, bis sie sich einig waren, wie die fehlenden 3 Milliarden zu den erforderlichen 4,9 Milliarden Euro hinzukommen sollen. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken gibt es gut 400 Milliarden Euro an gedeckten Einlagen. Für den Sicherungstopf wären etwas mehr als 3 Milliarden Euro nötig - für die Kreditgenossen kein Problem. Die privaten Banken betonen, gesetzliche Anforderungen erfüllen zu wollen. Insgesamt haben die im Bundesverband deutscher Banken organisierten Institute laut Bundesbank Einlagen über 1,3 Billionen Euro. Die gedeckten Einlagen dürften deutlich darunter liegen. In Finanzkreisen wird das Volumen des Sicherungstopfes, der auch Einlagen über die gesetzliche Sicherungsgrenze hinaus schützen soll, auf 5 Milliarden Euro geschätzt.
Veränderungen hat es auch in den Regeln der Einlagensicherung für unselbständige Filialen von ausländischen Banken in Deutschland gegeben, deren Sitze innerhalb der EU liegen. Das gilt also auch für Filialen von österreichisch-russischen Banken in Deutschland. Für sie wurde eine stärkere Verantwortung der deutschen Einlagensicherung eingeführt. So sollen Kunden im Fall einer Bankinsolvenz ihr Geld direkt über den deutschen Einlagensicherungfonds zurückerhalten, der sich seinerseits dann wieder mit den Kollegen in den jeweiligen Ländern auseinandersetzt und sich dort das Geld zurückholen soll. Verbraucherschützer wie Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnten Sparer vor zu viel Vertrauen in die europäische Einlagensicherung. Der Schutz der Spareinlagen in den verschiedenen Staaten sei immer noch unterschiedlich - letztlich je nach Solvenz des jeweiligen Staates.

Nationale Einlagensicherung gilt als „sicherer“

Unterdessen gibt es aus Brüssel abermals Vorstöße, die Einlagensicherung auch in dem Sinne europäisch zu gestalten, dass alle für alle haften. Mitte Juli hatten die fünf Präsidenten der EU-Institutionen, darunter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EZB-Präsident Mario Draghi, vorgeschlagen, eine Rückversicherung für die bestehenden Einlagensicherungen in der Eurozone einzuführen. Dies lehnt die deutsche Kreditwirtschaft ab, weil sie einen Zugriff auf die deutschen Sicherungstöpfe befürchtet, die im Euroraum am prallsten gefüllt sind. Eine europäische Vergemeinschaftung der nationalen Sicherungssysteme wird als Einstieg in eine Transferunion betrachtet. Der amerikanische Ökonom Barry Eichengreen hatte das aber in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ vehement gefordert: „Eine solche Einlagensicherung wird man einführen müssen.“ Nach einer Umfrage des Sparkassenverbands erscheint deutschen Sparern mehrheitlich eine nationale Einlagensicherung als „sicherer“.
Für mehr Unruhe hatte die Umsetzung der europäischen Richtlinie in Österreich gesorgt. Zu den markanten Veränderungen dort gehört, dass der Staat sich aus der Einlagensicherung zurückzieht. Bislang standen in Österreich für Spareinlagen bis 50.000 Euro im Entschädigungsfall die Banken in einer Art Haftungsgemeinschaft gerade, die Einlagen zwischen 50.000 und 100.000 Euro aber hatte der österreichische Staat garantiert. Jetzt soll schrittweise ein Fonds, der von den Banken gefüllt wird, die Garantie des Staates ersetzen. „Dieses System ist sehr sicher, da Geld bereits im Vorfeld bereitgestellt wird. Es kann im Ernstfall schneller reagiert und ausgezahlt werden“, versicherte eine Sprecherin des österreichischen Finanzministeriums. Sie verwies darauf, dass es in Deutschland, anders als in Österreich, auch bislang keine staatliche Garantie von Bankeinlagen im juristischen Sinne gegeben habe - man nähere sich in Österreich also der Situation in Deutschland an. Die österreichische Einlagensicherung ist auch deshalb in Deutschland interessant, weil es deutsche Sparer gibt, die Geld bei österreichischen Banken deponiert haben, etwa im Kleinwalsertal.
Außerdem gibt es russische Banken wie die (ehemals türkische) Denizbank, die in Österreich eine selbständige Tochtergesellschaft betreiben. Diese sammeln mit attraktiven Zinsen Tages- und Festgeld auch in Deutschland ein. Für die österreichischen Tochtergesellschaft gilt nun gleichfalls, dass künftig die österreichischen Banken und ihr Fonds im Entschädigungsfall zuständig sind. Das österreichische Finanzministerium versichert, der Schutz werde nicht gesenkt. Nur in extremen Krisen könnte es relevant sein, ob der Staat oder die Banken in ihrer Gesamtheit für die Entschädigung von Sparern verantwortlich sind. Unklar ist, ob der Staat dann nicht doch wieder einspringt.

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