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Freitag, 21. August 2015

Donnerstag, 20. August 2015 07:48PDFDruckenE-Mail Die UBS liefert sich mit der Bundesanwaltschaft ein Gefecht um die Auslieferung von Beweismitteln in einem möglichen Geldwäschereifall. Die Grossbank wird beschuldigt, Gelder eines malaysischen Provinzfürsten gewaschen zu haben. Nun bestätigt ein Berner Gericht den Verdacht.

UBS steht unter Geldwäscherei-Verdacht

Die UBS liefert sich mit der Bundesanwaltschaft ein Gefecht um die Auslieferung von Beweismitteln in einem möglichen Geldwäschereifall. Die Grossbank wird beschuldigt, Gelder eines malaysischen Provinzfürsten gewaschen zu haben. Nun bestätigt ein Berner Gericht den Verdacht.
Das Berner Zwangsmassnahmengericht hält den Verdacht für gegeben, dass die UBS in ihrer Geschäftsbeziehung mit dem malaysischen Potentanten Musa Aman ihre Sorgfaltspflicht verletzt und sich möglicherweise der Geldwäscherei schuldig gemacht hat, teilte der Bruno Manser Fonds am Donnerstag in einer Email mit.
Der Bruno Manser Fonds hatte die UBS im Jahr 2012 angezeigt, nachdem ein Vertrauensmann von Musa Aman mit 16 Millionen Singapur-Dollar in Hongkong verhaftet worden war. Die Spur führte zur UBS Singapur.
Hausdurchsuchung bei der UBS
Der Bruno Manser Fonds wirft der Grossbank vor, sie habe über 90 Millionen Dollar Schmiergelder von Aman entgegen genommen, die dieser für die Verteilung von Forstkonzessionen im Regenwald von Borneo kassiert hatte.
Die UBS war daraufhin von der Finma angewiesen worden, ein «Risk Assessment» zu ihren Geschäftsbeziehungen zu Aman erstellen. Das versiegelte Papier war in einer Hausdurchsuchung im November 2014 von der Bundesanwaltschaft beschlagnahmt worden.
UBS muss sich nicht selber belasten
Beim Berner Zwangsmassnahmengericht stellte die Bundesanwaltschaft dann den Antrag, das «Risk Assessment» als Beweismittel benutzen zu dürfen.
Dies hat das Gericht jetzt zwar abgelehnt, da die UBS sich damit möglicherweise selber belasten würde. Hingegen kam das Gericht zum Schluss, dass auf Grund der Beweislage die Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung bei der UBS gegeben waren.
Tatverdacht ist gegeben
Im Urteil heisst es: «Entgegen der Auffassung der Gesuchsgegnerin [UBS] begründen die beurteilten Vorgänge einen hinreichenden Tatverdacht darauf, dass die in die Kundenbeziehung involvierten Mitarbeiter der X. [UBS] AG Singapore ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkamen und dass damit bei ihrer Auswahl, Instruktion und Beaufsichtigung offensichtlich Fehler passierten, die ein Organisationsverschulden zumindest nicht ausschliessen. Ein hinreichender Tatverdacht ist damit gegeben.“
Die Bundesanwaltschaft zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Die UBS teilte nun mit, sie arbeite in der Sache «grundsätzlich» mit den Strafbehörden zusammen. Die UBS habe sich gegen die Bundesanwaltschaft zur Wehr gesetzt, da sie «prozessuale Schritte der Strafuntersuchungsbehörden als nicht rechtskonform» erachtete.

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