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Man muss nur vom Nominalbetrag der Bonds den zurückgezahlten Anteil abziehen plus Reduzierung des Einstandspreises um genau diesen Anteil. Ist der resultierende Einstandspreis >0, dann wird keine Steuer abgezogen. Ist er <0, dann Steuer!
Beispiele:
Fall A: Kauf 1000 nominal zu 50% = 500€
Rückzahlung 200 nominal --> daraus folgt: Rest-Nominal 800 und Rest-Einstandskurs 300€
300€ > 0 --> kein Steuerabzug.
Fall B: Kauf 1000 nominal zu 17% = 170€
Rückzahlung 200 nominal --> daraus folgt: Rest-Nominal 800 und Rest-Einstandskurs -30€
-30€ < 0 --> 30€ werden mit 26% versteuert.
Das ist - unter den gegebenen Umständen - die gerechteste steuerliche Abrechnung.
Kommt es zu weiteren Ausschüttungen, ist im Fall B jede weitere Ausschüttung voll steuerpflichtig.
Im Fall A hängt es von der Höhe der weiteren Ausschüttungen ab.
Sollte es keine weiteren Ausschüttungen mehr geben wird es im Fall A aber steuerlich ungerecht.
Denn der verbliebene Rest-Einstandskurs von 300€ kann aufgrund der gegebenen Auslegungs-Richtlinien des BMF nicht als Verlust geltend gemacht werden, sondern verfällt per definitione wertlos und steuerlich unberücksichtigt.
Das kann Fall A nur umgehen indem rechtzeitig vor wertloser Ausbuchung ein steuerlich wirksamer Verkauf (VK-Erlös > Spesen !!) stattfindet. Fall A muss also aktiv werden um die Steuer-Ungerechtigkeit zu umgehen und den möglichen Verlustvortrag zu retten.
Fazit:
- Fall B wird steuerlich sauber und gerecht behandelt
- Fall A hat die steuerliche Arschkarte, wenn die Teilrückzahlungen kleiner als die Einstandskurse bleiben
- Erstzeichner und Teuer-Käufer haben in jedem Fall die Arschkarte und sollten rechtzeitig durch Verkauf die verbliebenen Verluste steuerlich wirksam "waschen"
Damit erleiden Erstzeichner und Teuer-Käufer einen steuerlichen Nachteil gegenüber Billig-Käufern und müssen kreativer und vorausschauender handeln.
Das ist die staatlich verordnete Steuer-Ungerechtigkeitskomponente, die sich mit keiner noch so ausgeklügelten Abrechnungsmethode aus der Welt schaffen lässt.
Kommt die Bank in ihrer Abrechnung zu einem anderen Ergebnis hat sie definitiv falsch abgerechnet
Manche Bank kommt mit der anteiligen Reduzierung der Einstandskurse softwaretechnisch ins Schleudern.
Und manche Bank ist leider nicht willens oder in der Lage, diesen Software-Buck zu beseitigen.
Aldy -
Kreativ und vorausschauend wäre der konsequent verlustbegrenzende Verkauf und ggf. später billiger Rückkauf gewesen.
Der steuerliche Teil macht ja nur ein Viertele aus und ist immer nur das zweitbeste Mittel der Wahl, wenn das gefallene Mädchen bereits prustend im Brunnen schwimmt. FIFO ("First in first out") bietet jederzeit die Möglichkeit zur nachträglich steuerlich gepflegten Korrektur. Trotzdem "kleben" die meisten unverständlicherweise lieber an ihren Buchverlustpositionen.
Fall A: Kauf 1000 nominal zu 50% = 500€
Rückzahlung 200 nominal --> daraus folgt: Rest-Nominal 800 und Rest-Einstandskurs 300€
300€ > 0 --> kein Steuerabzug.
Fall B: Kauf 1000 nominal zu 17% = 170€
Rückzahlung 200 nominal --> daraus folgt: Rest-Nominal 800 und Rest-Einstandskurs -30€
-30€ < 0 --> 30€ werden mit 26% versteuert.
Bei permanent aktivem Handel mit Insolvenzquoten sieht die Praxis nur deutlich komplexer aus. Korrekt abgerechnet und versteuert werden können nur per Verkauf FIFO eindeutig realisierte Gewinne/Verluste, anteilige Kapitalrückzahlungen mE nicht, und der finale Gesamtgewinn/verlust eines größeren unrealisierten Depotbestands ist nur mit der Endabrechnung und Ausbuchung überhaupt ermittel- und damit steuerbar.
Da zudem die Möglichkeit besteht, dass die AbgSt bis zur Endfälligkeit abgeschafft ist und im Gegenzug Spekulationsfristen wieder eingeführt werden, bleibt der steuerliche Teil ziemlich unkalkulierbar.
Meine Bank hat bzgl DEIKON zwar immerhin "mit Buchen angefangen" (Nennwert reduziert), danach sind aber erstmal alle ganz schnell ins Wochenende gefahren. -
Bei mir ( Cortal Consors ) wurde der Betrag gestern ohne jeden Steuerabzug gutgeschrieben.
Aber dann gleich wieder storniert mit dem Hinweis: "Storno wegen Änderung der steuerlichen Verbuchung".
Eine neue Abrechnung liegt noch nicht vor.
Bin mal gespannt, was da jetzt kommt. -
An Aldy`s Beispiel will ich nochmal verdeutlichen, wie stattdessen die ING-DiBa abgerechnet hat:
Ausgangsdaten:
Nominalwert: 1.000 €
Individuelle AK: 250 € (= 25% Kaufkurs)
Insolvenzausschüttung: 200 € (= 20%)
Berechnung der ING-DiBa:
Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode: 200 € - (200 € x 0,25) = 150 €
Ermittlung der Steuerlast: 150 € x 0,26375 = 39,56 €
Ziemlich peinlich für eine so große Bank wie ING-DiBa. Ärgerlich, dass man als Kunde nun wieder mal den Zeitaufwand hat sich mit den ahnungslosen Call-Center-Tussis rumzuärgern. Das geht voll auf die Nerven .
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Sonntag, 16. August 2015
im BB zum Deikon-Abrechnungschaos....
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