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Montag, 14. März 2016

Argentinien-Anleihen: Es gibt Geld – Jetzt handeln!

Argentinien-Anleihen: Es gibt Geld – Jetzt handeln!

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , 12. März 2016
Argentinien will an den Kapitalmarkt zurück und zahlt auf seine Anleihen. Der Umtausch ist kompliziert – die Beauftragung von Fachleuten scheint sinnvoll.
Argentinien will auf seine Anleiheschulden zahlen. Hintergrund dafür ist der politische Wille des neuen Präsidenten der Republik Argentinien, die verbliebenen Anleiheschulden (Hold Out-Problem) zu regulieren, damit Argentinien an den Kapitalmarkt zurückkehren kann, um zu besseren Konditionen Kapital aufnehmen zu können. Uns drängt sich daher der Eindruck auf, dass Argentinien das Anleiheproblem endgültig und sinnvoll lösen möchte.
Ein Settlement Agreement, also ein Vorschlag zur Regulierung hat Argentinien vor kurzem vorgelegt vor. Der Vorschlag richtet sich auch an alle Anleihegläubiger, die in Deutschland Urteile gegen Argentinien erstritten haben, auf Grundlage von Anleihen, die nach den Anleihebedingungen deutschem Recht unterfielen.
Unklar ist noch, ob der Vorschlag auch für jene Anleihegläubiger gilt, die kein Urteil erstritten haben, aber noch unverjährte Anleihen gegen Argentinien halten. Hier kann es ratsam sein, zur Verjährungshemmung Klage einzureichen. Überdies können dadurch eventuell spätere Zahlungsvorschläge genutzt werden.
Der Vorschlag Argentiniens sieht die Zahlung der vollen Nominale (100 %) vor, plus einer Pauschale von 50 % auf die Nominale, zur pauschalen Abgeltung von Kosten und Zinsen. Diese Gesamt–Quote von 150% ist allerdings begrenzt: Hat der Anleiheinhaber seine Forderung eingeklagt, und ist im erstrittenen Urteil ein niedrigerer Betrag festgestellt (z.B. nur die volle Nominale zu 100 % ohne Zinsen oder Kosten), so wird nur der im Urteil festgestellte Betrag von Argentinien bezahlt.
Der Vorschlag Argentiniens ist nur auf Englisch verfügbar und die Abwicklung ist für den einzelnen Anleihegläubiger kompliziert. Überdies sind viele Details der Abwicklung unklar. Denn bislang orientiert sich die Abwicklung des Vorschlags vor allem an Anleihegläubigern, die Anleihen nach US-amerikanischem Recht erworben haben und vor US-amerikanischen Gerichten geklagt haben. Die praktische Durchführung des Vorschlags in Deutschland ist nicht konkret geregelt. Hinzu kommt, dass eine ganze Reihe von Anleihegläubigern die Anleihestücke physisch vorliegen haben und Clearstream Banking deren Rücknahme zur Einbuchung in das Wertpapierhandelssystem verweigert.
Deswegen ist es sinnvoll, für die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Vorschlags kapitalmarkterfahrene Rechtsanwälte zu beauftragen. Hierfür steht BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Dr. Liebscher verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich von Anleihen und Staatsanleihen, auch im internationalen Kontext

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