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Montag, 2. Juni 2014

Eine solche pauschale Umwälzung der Kosten auf die Kunden sei unangemessen und verstoße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (Az. XI ZR 66/13).

Kein Wucher mit Kontoauszug
Hat ein Kunde Kontoauszüge verloren und die Bank muss nachträglich ältere Auszüge erstellen, darf sie dafür nicht pauschal 15 Euro pro Auszug berechnen. Entsprechende Klauseln in den AGBs der Commerzbank erklärte der Bundesgerichtshof für nichtig. Eine solche pauschale Umwälzung der Kosten auf die Kunden sei unangemessen und verstoße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (Az. XI ZR 66/13).
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