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Dienstag, 31. März 2015

Zahlungsverpflichtungen Ven und PDVSA

Dieses Jahr schaffen die vielleicht noch, aber danach wird brenzlig, falls Öl so billig bleibt:

Es hat sich doch zum Geschäftsmodell entwickelt, nicht wettbewerbsfähige, überschuldete, gescheiterte Unternehmen per Anleihe-Emission am Leben zu erhalten - in vielen Fällen mit "eingeplanter" Restrukturierung der Schulden und vorheriger Bilanzkosmetik. Das ist eine direkte Folge der laschen Gesetzgebung und Rechtsprechung, oder besser gesagt der gewagten Rechtsfortschreibung durch die Gerichtsbarkeit.

voneinem Freund von mir....passt auch gut  zu der "Geschäftsmodell"-Diskussion von Dr. Felke /Görg)


Hallo Rolf,
 
interessanter Artikel über den klassischen Konflikt zwischen Individualinteressen und den "Gemeinschaftsinteressen" (Schuldner/Gläubiger). Diese Sichtweise kann man so teilen, muss es aber nicht zwingend.
Ich teile sie nur sehr bedingt, das Thema wurde ja im Bondboard auch schon hoch- und runterdiskutiert.
 
Die Frage ist welchen Sinn ein Kündigungsrecht (vertraglich oder gesetzlich) hat, das unter Vorbehalt steht, und zwar unter dem Vorbehalt des Abstimm-Ergebnisses einer zukünftigen GV?
Entweder die Bedingungen für eine Kündigung sind gegeben oder eben nicht. Insofern bin ich der Ansicht, daß das Vertragsverhältnis endgültig aufgelöst ist wenn die Kündigung rechtswirksam erfolgt ist. Das heißt Beschlüsse auf GV´s sind für den Kündiger dann nicht mehr bindend. Wo kämen wir denn hin wenn das individuelle Kündigungsrecht derart ausgehöhlt würde.
 
Ich frage mich ob der unter Vorbehalt Kündigende dann auch ein Stimmrecht auf den GV´s hat? Eigentlich müßte er es haben, denn trotz Kündigung wird er ja zum "Kollektiv" gezählt.
Daran sieht man schon warum diese Deutung des Kündigungsrechts in den Wald führen muss.
Welchen Sinn machen dann Kündigungsklauseln in Anleihebedingungen? Die kann man dann gleich streichen.
 
De facto ist es ja in der Praxis so, daß das SchVG 2009 zu mehr Rechtsunsicherheit geführt hat. Die Novellierung war gut gemeint, aber leider viel zu kurz gesprungen. Man hat nämlich den Mißbrauch von Anleihe-Restrukturierungen nicht hinreichend berücksichtigt.
 
Es hat sich doch zum Geschäftsmodell entwickelt, nicht wettbewerbsfähige, überschuldete, gescheiterte Unternehmen per Anleihe-Emission am Leben zu erhalten - in vielen Fällen mit "eingeplanter" Restrukturierung der Schulden und vorheriger Bilanzkosmetik. Das ist eine direkte Folge der laschen Gesetzgebung und Rechtsprechung, oder besser gesagt der gewagten Rechtsfortschreibung durch die Gerichtsbarkeit.
In vielen Fällen kommt das nötige Quorum zur Abstimmung erst in der 2. GV zustande - was dann de facto dazu führen kann, daß eine Minderheit ein Ergebnis durchsetzen kann, welches nicht dem Mehrheitswillen der Anleihegläubiger entspricht.
Das heißt, daß eine Minderheit über das Kündigungsrecht des einzelnen Bondholders entscheiden würde.
Das qualifizierte Mehrheitsprinzip gilt für GV´s nur sehr eingeschränkt und kann im Vorfeld durch geschicktes Taktieren des Schuldners und seiner Berater-Entourage beeinflußt werden - indem man nämlich gezielt auf eine 2. GV hinarbeitet, mit den dann geltenden niedrigen Quoren-Hürden.
Nicht jeder Anleihegläubiger liest täglich die Adhoc-Meldungen oder die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger - warum auch?
 
Im Gegensatz zu den Anleiheschuldnern sind die Anleihegläubiger aufgrund der teilweise starken Fragmentierung durch Emission / Börsenhandel etc. zwangsläufig schlecht oder gar nicht organisiert. Das führt regelmäßig zu erheblichen Informationsdefiziten und erschwert die zeitnahe gebündelte Interessenwahrnehmung in Restrukturierungsprozessen.
Wir haben hier eine erhebliche Asymetrie hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten der Schuldner- und Gläubigerinteressen. Der einzelne Anleihegläubiger ist in der Regel relativ machtlos - gerade auch dann wenn die Restrukturierung erst durch zweifelhafte oder betrügerische Handlungen des Schuldners erforderlich wurde.
 
Daß das Kündigungsrecht mit dem SchVG 2009 kollidiert liegt einzig und allein am verkorksten SchVG. Da hat man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und manches verschlimmbessert.
Natürlich muss Schuldnern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Schulden im Sinne der Fortführung des Unternehmens zu restrukturieren - aber bitteschön nicht durch eine de-facto Abschaffung des Kündigungsrechts.
Die Fehlentwicklungen am Anleihemarkt sind u.a. dadurch erwachsen, daß man Unternehmen die Entschuldung über Restrukturierungen zu leicht gemacht hat. Die haben kein Risiko mehr und das ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht grob fahrlässig.
 
Schuldrechtliche Verträge müssen meiner Meinung nach zwingend auch ein wirksames Kündigungsrecht beinhalten - alles andere führt in den Wald.
 
Daß der BGH die "kollektive Bindungspflicht" des einzelnen Anleihegläubigers auch nach Vertrags-/Laufzeitende einer Schuldverschreibung noch als gegeben ansieht ist ein ganz schlechter Witz und wirft kein gutes Licht auf das Gericht.
Wo kommen wir hin wenn Verträge rückwirkend wieder reaktiviert werden können und dann immer weiter verlängert werden können, weil die Leistungspflichten aus den Schuldverschreibungen noch nicht vollständig und endgültig erfüllt sind?
"Endgültig" kann am Sanktnimmerleinstag sein - das kann doch wohl nicht sein!
Das Kollektiv hat schon im Sozialismus nicht funktioniert, jetzt wird es durch das SchVG und den BGH noch weiter kollektiviert.
 
Schuldner, die Anleihen unter´s Volk bringen, sollten sich das vorher 3x gut überlegen - und zwar dahingehend, ob sie diese zukünftig auch bedienen können, und das nicht nur im günstigsten Fall. Wenn sie das nicht tun müssen die Konsequenzen klar sein, Restrukturierungen im Weichspülgang darf es nicht mehr geben.
 
Fazit: Sollte sich die Rechtsfortschreibung dahingehend entwickeln wie in dem Aufsatz beschrieben (was ich befürchte) dürfte aus Risikogesichtspunkten kein Investor mit halbwegs klarem Verstand auch nur einen Euro in zukünftige Schuldverschreibungen investieren. Und das unabhängig vom Unternehmen und der Bonität auf dem Papier.
Wenn man nämlich de facto individuell rechtlos ist wird das Risiko unkalkulierbar und man ist der Willkür ausgesetzt.
Soviel Rendite als Kompensation für die Ausfälle gibt der Markt nicht her.
 
Gruß

Das Gericht hat der Hellenischen Republik die Aufforderung zur Klagebeantwortung zugestellt. Dr. Michael BRAND: „Wir erwarten, dass sich Griechenland in das Verfahren einlässt, nachdem die Streitteile naturgemäß keinen persönlichen Kontakt hatten, läuft das Verfahren auf eine reine Rechtsfrage hinaus, sodass wir in absehbarer Zeit die ersten Urteile haben sollten.“

Kapitalmarktrecht

GRIECHENLAND-ANLEIHEN

Österreichische inländische Gerichtsbarkeit gegeben


BRAND Rechtsanwälte GmbH vertritt zahlreiche geschädigte Gläubiger vor österreichischen Gerichten, die griechische Anleihen gezeichnet und durch die Zwangkonvertierung Schäden erlitten haben.  Der Oberste Gerichtshof hat in 4 Ob 227/13 f klargestellt, dass die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist und hat die Beschlüsse der Vorinstanzen ersatzlos aufgehoben und hat dem Erstgericht die Einleitung des Verfahrens aufgetragen.

Der OGH führt dazu aus:

„…  Soweit die Kläger demgegenüber Erfüllung der Emissionsbedingungen bzw Schadenersatz wegen deren Nichterfüllung fordern, hat die Klage eine im Kern vertragliche Grundlage. Der Staat tritt hier auf dem Markt wie jeder andere Kreditnehmer auf. Insofern kann die inländische Gerichtsbarkeit nicht aus dem Grund der Immunität des beklagten Staates verneint werden; die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist nach einhelliger Lehre als Iure-gestionis-Aktivität zu qualifizieren …; Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen … In Bezug auf diese Anspruchsgrundlage sind die Entscheidungen der Vorinstanzen daher zu beheben, und dem Erstgericht ist die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufzutragen.
4. Soweit die Zurückweisung behoben wird, liegt auch eine Zivilsache iSv Art 1 Abs 1 EuGVVO vor; die internationale Zuständigkeit ist daher nach dieser Verordnung zu beurteilen … . Die Prüfung erfolgt hier allerdings - abgesehen von Fällen ausschließlicher Zuständigkeiten iSv Art 22 EuGVVO - nicht in limine litis, sondern nur aufgrund einer Einrede oder im Säumnisfall. Damit hat vorerst offen zu bleiben, ob Art 15 Abs 1 iVm Art 16 Abs 1 EuGVVO im konkreten Fall eine Zuständigkeit für die Durchsetzung von Ansprüchen aus den Staatsanleihen begründet. Vielmehr wird das Erstgericht die Klage zuzustellen und dem beklagten Staat dadurch die Möglichkeit einzuräumen haben, sich allenfalls auf das Verfahren …  Ob das griechische Gesetz, mit dem die Emissionsbedingungen nach dem Vorbringen der Kläger geändert wurden, in einem österreichischen Verfahren anzuwenden ist, wäre erst nach Bejahung der internationalen Zuständigkeit zu prüfen. …“

Das Gericht hat der Hellenischen Republik die Aufforderung zur Klagebeantwortung zugestellt. Dr. Michael BRAND: „Wir erwarten, dass sich Griechenland in das Verfahren einlässt, nachdem die Streitteile naturgemäß keinen persönlichen Kontakt hatten, läuft das Verfahren auf eine reine Rechtsfrage hinaus, sodass wir in absehbarer Zeit die ersten Urteile haben sollten.“

wie nicht anders zu erwarten....ich habe den Osterhasen getroffen....


Appeal’s court could also decide on contempt of court ruling Tuesday, March 31, 2015 Interest payment on Argentine-law bonds due today

Appeal’s court could also decide on contempt of court ruling

Tuesday, March 31, 2015

Interest payment on Argentine-law bonds due today

Argentina faces today an interest payment on its restructured debt for US$37 million, an operation that had been largely blocked by New York District Judge Thomas Griesa, but which was then expanded to Argentine-law bonds.
Days ago, Griesa authorized the minority of bonds issued under local law to see their payments processed by Citibank Argentina in the next two installments after the bank made a deal with him and the so-called “vulture funds,” but other financial entities acting as middlemen such as Euroclear remain blocked from distributing the cash, so the final destiny of the payment is still up in the air.
The Judge could authorize Euroclear to exceptionally process Argentine payments this time, or the funds could be blocked, risking to turn what some international observers have ruled as a technical default into a bigger one.
Only US$3.7 million of that money were expected to be processed by Citibank today, but the conflict meant more than just the amount of cash involved, as Argentina saw its sovereignty under attack after the bank prioritized Griesa’s orders in New York to local laws.
The CNV securities regulator temporarily suspended Citibank Argentina on Friday from conducting capital market operations, a measure that does not affect its continued presence as a retail bank.
At the same time, Caja de Valores, the country’s central securities depository, was appointed to administer Citibank’s accounts and process the corresponding debt payments.
“The deal allows Citibank Argentina to process interest payments, due to expire on March 31 and June 30. But the agreement only applies to Citibank. That means it leaves all other entities that take part in the bond payment process without any protection,” the CNV said at the time. “It also shows Citibank’s intent to leave its custody business in Argentina, creating uncertainties among bondholders. A future custodian wouldn’t be able to process payments as the deal only applies to Citibank.”
APPEALS COURT
A decision from the New York Court of Appeals on Griesa’s contempt of court ruling against Argentina is also expected today.
So far, that ruling has had no practical consequences against the country, but some analysts fear it could be used to issue further sanctions against the country, or the international institutions doing business with it.
Herald staff with DyN

wie uns der Insolvenzverwalter informiert hat, wird die Staatsanwaltschaft bei der MIFA AG nunmehr tätig und nimmt Ermittlungen hinsichtlich Bilanzmanipulation und Kapitalanlagebetrug auf

Sehr geehrte Anleihegläubiger/Innen,

wie uns der Insolvenzverwalter informiert hat, wird die Staatsanwaltschaft bei der MIFA AG nunmehr tätig und nimmt Ermittlungen hinsichtlich Bilanzmanipulation und Kapitalanlagebetrug auf. Sofern Sie sich als Anleihegläubiger geschädigt fühlen, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir werden die Meldungen sammeln und an den Insolvenzverwalter zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Wir weisen darauf hin, dass privatrechtliche Schadensersatzansprüche individuell von jedem Anleihegläubiger geltend gemacht werden müssen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.


Mit freundlichen Grüßen/ with kind regards

Benjamin Bischoff

One Square Advisory Services GmbH
- Team MIFA -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
fax     +49-89-15 98 98-22

Aussetzungswirrwar an der Frankfurter Börse

DIE FOLGENDEN ANLEIHEN WERDEN AB SOFORT AUSGESETZT:
THE FOLLOWING INSTRUMENTS ARE SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT:

EMITTENT ISIN BIS/UNTIL

ARGENTINA ARARGE03E097 BAW/UFN
ARGENTINA XS0501195134 BAW/UFN
ARGENTINA XS0501195993 BAW/UFN
ARGENTINA XS0113833510 BAW/UFN
ARGENTINA US040114GK09 BAW/UFN
ARGENTINA US040114GL81 BAW/UFN
ARGENTINA US040114GM64 BAW/UFN
ARGENTINA XS0205545840 BAW/UFN
ARGENTINA XS0209139244 BAW/UFN
ARGENTINA XS0205537581 BAW/UFN
ARGENTINA XS0501195480 BAW/UFN
ARGENTINA ARARGE03F144 BAW/UFN
ARGENTINA ARARGE03H413 BAW/UFN
ARGENTINA ARARGE03F441 BAW/UFN
ARGENTINA XS0501194756 BAW/UFN
ARGENTINA ARARGE03E113 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0270992380 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0546539486 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0584493349 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234088994 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234085461 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234082872 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234087590 BAW/UFN


DIE FOLGENDEN ANLEIHEN WERDEN MIT SOFORTIGER WIRKUNG WIEDER IN DEN HANDEL
AUFGENOMMEN: THE FOLLOWING INSTRUMENTS ARE RESTORED TRADING WITH
IMMEDIATE EFFECT:

EMITTENT ISIN BIS/UNTIL

ARGENTINA XS0501195134 BAW/UFN
ARGENTINA XS0501195993 BAW/UFN
ARGENTINA XS0113833510 BAW/UFN
ARGENTINA US040114GK09 BAW/UFN
ARGENTINA US040114GL81 BAW/UFN
ARGENTINA US040114GM64 BAW/UFN
ARGENTINA XS0205545840 BAW/UFN
ARGENTINA XS0209139244 BAW/UFN
ARGENTINA XS0205537581 BAW/UFN
ARGENTINA XS0501195480 BAW/UFN
ARGENTINA XS0501194756 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0270992380 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0546539486 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0584493349 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234088994 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234085461 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234082872 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234087590 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0234084738 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS1191130753 BAW/UFN
BUENOS AIRES XS0500321756 BAW/UFN

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.06.2015, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

insolvenzbekanntmachungen.de

9 IN 105/15 : Über das Vermögen der Penell GmbH, Bahnhofstraße 32, 64372 Ober-Ramstadt (AG Darmstadt, HRB 2862), vertr. d.: Kurt Penell, Dresdner Straße 7, 64372 Ober-Ramstadt, (Geschäftsführer) ist am 27.03.2015 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2015 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter zeigt gemäß § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit an.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.06.2015, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Máximo Kirchner, the son of President Cristina Fernández and late Néstor Kirchner, has responded to media reports that accused him of having secret offshore accounts.

Tuesday, March 31, 2015

Máximo Kirchner denies owning offshore accounts

Máximo Kirchner speaks during a political rally.
Máximo Kirchner, the son of President Cristina Fernández and late Néstor Kirchner, has responded to media reports that accused him of having secret offshore accounts.
“Let’s make this clear: I never had and do not have any account abroad, absolutely nothing,” he said in an interview with a radio show this morning.
On Monday, Clarín newspaper and the Brazilian magazine Veja published a report saying that the also head of the La Cámpora youth political organization shared bank accounts holding millions of dollars in the United States and the Cayman Islands with ex defence minister and current Argentine ambassador to the Organization of American States (OAS) Nilda Garré, also saying they had investments in Iran.
Rapidly echoing the news, Kirchner released a statement yesterday firmly denying the accusations considering Clarín and Veja “two monsters, not only because of the size of their companies.” “They are not only false but also ridiculous and what is worse, absolutely predictable.”
According to the La Cámpora leader, the information had been “planned” with no sources checked.
Today, Máximo Kirchner granted an interview to a radio show hosted by journalist Victor Hugo Morales considering the media versions a “dirty trick”, representing the “third part of the saga” in a series of attacks against the government, following the death of AMIA special prosecutor Alberto Nisman.
“I respect Nilda (Garré) very much, her history speaks for itself, the way she supported Néstor (Kirchner) and Cristina (Fernández de Kirchner). It is a dirty trick. It’s not checked. That is no small piece of information. We are not saying if he bought a car or not. We are talking about very sensitive issues such as nuclear energy,” the president’s son pointed out. “They are seeking to harm because they don’t understand a government that has told them to stop. They have exercised power by giving orders to presidents. That is what is hurting them.”
“It doesn’t matter if what is said is true or a lie, the aim is to make damage,” Máximo Kirchner affirmed, warning against a strategy that serves government media critics to keep in the "news covers" the report filed by Alberto Nisman before he was found dead in his Buenos Aires City apartment back in January, accusing President Fernández de Kirchner and top government officials of seeking to cover up Iran’s alleged role in the 1994 bombing of the AMIA Jewish community center. 

1. Kündigungsmöglichkeit provoziert Geschäftsmodell // Mit anderen Worten: der Kläger und die übrigen kündigenden Anleihegläubiger spekulieren entweder auf die Dummheit oder die Großzügigkeit ihrer Mitgläubiger




1. Kündigungsmöglichkeit provoziert Geschäftsmodell 

Wie die Klägerin haben sich zahlreiche Anleihegläubiger nach Bekanntwerden der notwendigen finanziellen Restrukturierung in die streitgegenständliche Anleihe eingekauft - und zwar zu einem Bruchteil des Nennwertes - um diese Anleihe dann unmittelbar zu kündigen und Rückzahlung zum Nennwertzu verlangen. Dies illustriert: Durch Inanspruchnahme einer Kündigungsmöglichkeit versuchen Anleihegläubiger - auf Kosten der übrigen Anleihegläubiger und auf dem Rücken der Emittentin - einen "Reibach" zu machen. Die Intention des SchVG, eine finanzielle Restrukturierung gerade zu ermöglichen, wird durch eine Kündigungsmöglichkeit der Anleihe konterkariert. Richtigerweise muss daher eine Berufung auf sämtliche Kündigungsrechte per se ausscheiden, wenn der Emittent - wie hier am 24. Januar 2014 erfolgt - eine notwendige finanzielle Restrukturierung bekannt gibt. Zumindest kann die Kündigung nicht auf die Restrukturierung als solche gestützt werden. Der Hinweis des Landgerichts, dass das Vorgehen eines Ankaufs wirtschaftlich gefährdeter Anleihen riskant war, geht an der Sache vorbei und ist schlichtweg falsch - bei einem Kaufpreis von rd. 20 % und ausreichender Marktliquidität war das klägerische Risiko äußerst überschauba



2. Beendigung des Anleihegeschäfts im Restrukturierungsprozess treuwidrig 

Dieses "Geschäftsmodell" illustriert und untermauert noch einmal die per-se vorliegende Treuwidrigkeit von Anleihekündigungen im Restrukturierungsprozess: Anleihegläubiger könnten - wenn eine Kündigungsmöglichkeit bejaht würde - künftig Anleiheschuldnern durch Kündigungen Kapital entziehen, obwohl sie bei Erwerb der Anleihe über mögliche Risiken aufgrund von Anleiheprospekten informiert wurden und sich diesem Risiko bewusst - in Erwartung hoher Zinserträ- ge - aussetzten. Durch das Institut der Individualkündigung würde dem "findigen" Anleihegläubiger eine Hintertür eröffnet, sein eingesetztes Kapital auf Kosten der übrigen Anleihealäubiger abzuziehen. Denn es gilt Folgendes: Der Kläger kann ihr Ziel nur dann erreichen, wenn sie zur Kündigung berechtigt sind, aber die anderen Anleihegläubiger ihr Kündigungsrecht entweder nicht erkennen oder bewusst nicht ausüben. Tun sie dies nicht und kündigen ebenfalls, ist die Insolvenz der Beklagten die logische Folge. In der Insolvenz erhielte der Kläger aber nur die Insolvenzquote - genau so wie die übrigen Anleihegläubiger. Mit anderen Worten: der Kläger und die übrigen kündigenden Anleihegläubiger spekulieren entweder auf die Dummheit oder die Großzügigkeit ihrer Mitgläubiger. Dies ist weder mit dem Restrukturierungsgedanken des Schuldverschreibungsgesetzes noch mit Rücksichtnahmepflichten des einzelnen Anleihegläubigers in der Gläubigergemeinschaft vereinbar und widerspricht darüber hinaus der Eigenschaft von Schuldverschreibungen als fungible Wertpapiere. Diese gravierenden Konsequenzen lässt das Landgericht in seinem Urteil völlig außer Betracht. Hinsichtlich der Treuwidrigkeit der Anleihekündigung wird Im Ubrigen zur Vermeidung von Wiederholungen auf den erstinstanzlichen Vertrag, insbesondere S. 31 ff. der Klageerwiderung, verwiesen.

BERUFUNGSANTRAG UND BERUFUNGSBEGRÜNDUMG DR. KLAUS FELKE Rechtsanwalt Tel. +49-221-33 66 0-677 Fax +49-221-33 66 0-81 kfelke@goerg.de Sekretariat: Melanie Pitschmann Kennedyplatz 2 50679 Köln (Zufahrt: Urbanstr. l, 50679 Köln) Tel. +49-221-33660-0 www.goerg.de Unser Az.: 5554/51819-13 Bitte bei allen Schreiben angeben 2475781 FK/MPN Köln,

23. März 2015 Aktenzeichen Gegner: 4 U 252/14


In dem Rechtsstreit SolarWorldAG ./. EMB Consulting GmbH danken wir zunächst für die gewährte Fristverlängerung. Wir begründen unsere mit Schriftsatz vom 25. November 2014 eingelegte Berufung wie folgt und beantragen, das Urteil des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. November 2014 (Az.: 2-04 0 181/13) abzuändern und die Klage abzuweisen.

PBA17 / Tilgungstrennung Handelsaussetzung dt Börsen.....Handel ICMA läuft.....

Heute dürfte der Kupon plus Teiltilgung abgetrennt werden. Mittlerweile haben es die deutschen Börsen auch begriffen dass es Sinn macht wenn man für einen Tag den Kurs aussetzt. Zumindest an keiner deutschen Börse Kurse.

Renditen....Argy / PBA / Cordoba / EmprDistr

aktuelle Renditen
Code:
--- EUR ---
PBA 12-17     XS0234088994 2015-03-13 101.00 (Q): YTM 0.0763, Taxed 0.0701, CY 0.0842 | 0.9187
PBA 17-20     XS0234085461 2015-03-13  76.00 (Q): YTM 0.1140, Taxed 0.0926, CY 0.0395 | 0.8124
PBA 20-35     XS0234082872 2015-03-13  64.02 (Q): YTM 0.0911, Taxed 0.0785, CY 0.0625 | 0.8626
--- USD ---
PBA 12-17     XS0234087590 2015-03-12  99.90 (Q): YTM 0.0953, Taxed 0.0855, CY 0.0926 | 0.8963
PBA 15        XS0546539486 2015-03-13 102.49 (A): YTM 0.0725, Taxed 0.0714, CY 0.1146 | 0.9851
PBA 18        XS0270992380 2015-03-13 101.88 (A): YTM 0.0891, Taxed 0.0803, CY 0.0920 | 0.9015
PBA 19-21     XS0584493349 2015-03-13 104.71 (A): YTM 0.0985, Taxed 0.0893, CY 0.1039 | 0.9066
PBA 20-35     XS0234084738 2015-02-26  62.50 (Q): YTM 0.0939, Taxed 0.0811, CY 0.0640 | 0.8633
PBA 26-28     XS0290125391 2015-03-14 100.00 (Q): YTM 0.0985, Taxed 0.0880, CY 0.0963 | 0.8942

CBA 15        XS0500321756 2015-03-13 100.89 (A): YTM -0.0094, Taxed 0.0107, CY 0.1239 | -1.1435
CORDOBA PROV  USP79171AB31 2015-03-13 103.75 (A): YTM 0.1086, Taxed 0.0991, CY 0.1193 | 0.9121
--- EUR Argies ---
Disc05 A0DUDG XS0205545840 2015-03-13 131.70 (Q): YTM 0.0873, Taxed 0.0776, CY 0.0594 | 0.8889
Disc10 A0VTZV XS0501195134 2015-03-13 124.70 (Q): YTM 0.0945, Taxed 0.0837, CY 0.0627 | 0.8860
Par05  A0DUDC XS0205537581 2015-03-13  55.12 (Q): YTM 0.0787, Taxed 0.0695, CY 0.0410 | 0.8824
Par10  A0VTZ1 XS0501195993 2015-03-13  53.30 (Q): YTM 0.0815, Taxed 0.0720, CY 0.0424 | 0.8833
--- USD staatsnah ---
EmprDistrComN USP3710FAJ32 2015-03-13  78.70 (Q): YTM 0.1495, Taxed 0.1311, CY 0.1239 | 0.8765
Q=Quote (Umsatz), A=Ask, letzte Spalte ist Quotient aus YTM und Taxed

Beide Länder stehen sich kulturell, geschichtlich und religiös nah. Beide sind geprägt durch das Orthodoxe Christentum. Die Christianisierung Russlands ging im zehnten Jahrhundert vom griechisch geprägten Ost-Rom aus. Anfang des 19. Jahrhunderts dann unterstützte Moskau den Unabhängigkeitskampf Athens gegen die Osmanen. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 näherte sich das Nato-Mitglied Griechenland dann Russland an: Athen schloss mit Moskau ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Rüstungsbereich. Griechenlands Luftabwehr besteht deshalb zu einem großen Teil aus Systemen russischer Bauart, insgesamt belief sich das Volumen griechischer Käufe bei russischen Waffenschmieden in den vergangenen Jahren auf rund fünf Milliarden Dollar.

Athens Annäherung an Moskau: Russland freut der Hilferuf der Griechen

Von , Moskau
Russlands Präsident Putin: Athen als neuer Verbündeter in der EU?Zur Großansicht
AFP
Russlands Präsident Putin: Athen als neuer Verbündeter in der EU?
Premier Tsipras eilt nach Moskau: Athen hofft auf russisches Geld und Hilfe bei den Reparationsforderungen gegen Deutschland. Der Kreml hat gute Gründe für eine Unterstützung der Griechen.
Wenig Zeit? Am Textende gibt's eine Zusammenfassung.

Den heftigsten Beitrag zur Debatte um Russlands Engagement in Griechenland steuert wie immer die Moskauer Boulevardzeitung "Komsomolskaja Prawda" bei: "Amerika betrügt Griechenland, Deutschland raubt es aus", titelte das dem Kreml nahestehende Blatt. "Retten dagegen kann es allein Russland."
Russlands Engagement für Griechenland hat mehrere Gründe. Beide Länder stehen sich kulturell, geschichtlich und religiös nah. Beide sind geprägt durch das Orthodoxe Christentum. Die Christianisierung Russlands ging im zehnten Jahrhundert vom griechisch geprägten Ost-Rom aus. Anfang des 19. Jahrhunderts dann unterstützte Moskau den Unabhängigkeitskampf Athens gegen die Osmanen.
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 näherte sich das Nato-Mitglied Griechenland dann Russland an: Athen schloss mit Moskau ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Rüstungsbereich. Griechenlands Luftabwehr besteht deshalb zu einem großen Teil aus Systemen russischer Bauart, insgesamt belief sich das Volumen griechischer Käufe bei russischen Waffenschmieden in den vergangenen Jahren auf rund fünf Milliarden Dollar.
Die Griechen sollen beim Stopp der Sanktionen helfen
Jetzt hofft der Kreml offenbar, mit Unterstützung aus Griechenland eine Verlängerung der EU-Sanktionen im Sommer zu verhindern. Auch ein Austritt Athens aus der Eurozone und die damit verbundenen Turbulenzen in der EU kämen Russland zupass: Je stärker Europa mit eigenen Problemen beschäftigt ist, desto geringer dürfte die Unterstützung für die Ukraine ausfallen.
Gut möglich, dass die Schlagzeile der russischen Zeitung aber auch die Stimmung im griechischen Kabinett getroffen hat. Premierminister Alexis Tsipras jedenfalls zieht jetzt einen seit Längerem geplanten Moskau-Besuch vor, um in Russland über Hilfen zu verhandeln. Ursprünglich hatte Tsipras erst zu den Feierlichkeiten aus Anlass des Weltkriegsgedenkens am 9. Mai in die russische Hauptstadt reisen wollen.
Nun wird er bereits am 8. April erwartet. Mitte des Monats folgt ihm dann Verteidigungsminister Panos Kammanos; Energieminister Panagiotis Lafazanis und Syrizas Parlamentssprecher Thanasis Petrakos sind bereits seit diesem Montag in Moskau. Mit dem EnergieriesenGazprom wollen sie über eine Senkung der Erdgaspreise verhandeln.
Auch in der für Berlin heiklen Frage von Reparationszahlungen will Griechenland mit dem Kreml zusammenarbeiten. Athen hat Moskau gebeten, alte Sowjetarchive nach Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus zu durchforsten, mit denen entsprechende Forderungen nach einer "moralischen, historischen und ökonomischen Rehabilitation" gegenüber Deutschland untermauert werden könnten.
Athen hofft auf eine Lockerung des Lebensmittel-Einfuhrstopps
Die Mannschaft von Tsipras sucht bereits seit geraumer Zeit die Nähe zu Russland - vor allem zu Hardlinern. Auf Einladung von Nikos Kotzias - heute Außenminister - hielt zum Beispiel im Jahr 2013 ein rechter russischer Demagoge einen Vortrag an der Universität Piräus: Alexander Dugin träumt von einem eurasischen Imperium und ist berüchtigt für seine Tiraden gegen den Westen.
Ein zweites wichtiges Mitglied der Tsipras-Mannschaft wurde häufiger in Moskau gesehen: Der jetzige Verteidigungsminister Kammanos war zum Beispiel Gast bei einer griechischen Hochzeit, die ein zwielichtiger Moskauer Geschäftsmann ausrichtete: Der orthodoxe Milliardär Konstantin Malofejew ist eine Schlüsselfigur in der Ukraine-Krise. Malofejew hatte prorussische Kräfte auf der Krim finanziert. Zwei Männer aus dem Umfeld seines Fonds "Marshall Capital" führten später die Separatisten in Donezk.
Beim Einfuhrstopp für griechische Lebensmittel deutete Russland bereits die Bereitschaft zu einem Entgegenkommen an. Moskau hatte als Antwort auf die Sanktionen des Westens Mitte des vergangenen Jahres Lebensmittel-Importe aus EU-Ländern verboten.
Doch Griechenland ist davon besonders schwer getroffen: Russland ist einer der wichtigsten Absatzmärkte für griechische Erdbeeren und Pfirsiche. Die griechischen Verluste wegen des Embargos sollen sich auf insgesamt rund 430 Millionen Dollar belaufen.

Zusammenfassung: Griechenland setzt beim Kampf gegen den Bankrott auf Unterstützung durch Russland. Moskau kommt Athens Wunsch nach Hilfe entgegen: Der Kreml könnte das Krisenland gegen die EU ausspielen.

"The market has learned that if you have a blocking position you have a very strong position. Ukraine will pay the price for that," Gulati said.

Markets Wed Mar 25, 2015 9:58am EDT

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