a) Das Verhältnis von Anlegern und Bank
Der Erwerb einer Teilschuldverschreibung durch den Anleger ruht auf einem
Kaufvertrag mit der Bank als Verkäuferin.11 Nicht zu diesem Kaufvertrag,
sondern zur verkauften Forderung gehören aber die Anleihebedingungen.
Diese Forderung ist jedoch nicht im Verhältnis von Anleger und
Bank begründet worden, sondern wird von der Bank an den Anleger weiter
übertragen. Die Anleihebedingungen werden deshalb auch nicht von der
Bank dem Anleger “gestellt”, sondern sind Bestandteil des übertragenen
Rechts. Die Sachlage stellt sich insoweit nicht anders dar als im Falle einer
Forderungsabtretung - die Forderung geht in der Gestalt auf den Erwerber
über, die sie im forderungsbegründenden Rechtsverhältnis gefunden hat
http://www.jura.uni-frankfurt.de/43029076/paper8.pdf
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