Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Trotz selbst auferlegter Blogpause will ich es nicht unterlassen, meine Leser auf einen Link zu dem Brief des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen, in dem dieses Landesregierungen, Rundfunkanstalten und anderen Verfahrensbeteiligten bohrende Fragen zu den Schwachstellen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags stellt.
Abgesehen von der verbotenen Barzahlung, die nicht Teil des Verfahrens ist, sind in dem Brief die wichtigen Ungereimtheiten genannt, also zum Beispiel, dass man für eine Zweitwohnung vollen Beitrag zahlt, obwohl man ja nur in einer Wohnung gleichzeitig sein kann, oder dass mit der Zahlungspflicht an die Wohnung angeknüpft wird, obwohl es heutzutage Standard ist, mit mobilen Geräten von überall auf Angebote des Rundfunks zuzugreifen.
Der Landtag NRW hat das Schreiben im Internet veröffentlicht:
Mein Dank für den Hinweis geht an gez-boykott.de
Siehe dazu auch: Rebellischer Richter legt Rundfunkbeitrag dem EuGH vor
Viele Landtage haben bereits beschlossen, keine Stellung zu nehmen. Der Norddeutsche Rundfunk hat in einem Verwaltungsgerichtsverfahren durchblicken lassen, wie er sich den Ausgang vorstellt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat vorgeschlagen das dortige Verfahren bis zum Urteil des BVerfG auszusetzen. Der NDR hat sich mit einer interessanten Begründung gegen die Aussetzung ausgesprochen (Hervorhebung im Original):
Der Unterzeichner geht davon aus, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – sofern überhaupt eine Verfassungswidrigkeit angenommen wird – derart lauten würde, dass dem Gesetzgeber aufgegeben wird, für die Zukunft eine modifizierte oder neue Finanzierungsgrundlage zu schaffen. Aus der Funktionsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgt eine Finanzierungsgarantie. Eine Rückabwicklung und Rückforderung der Beitragseinnahmen seit Januar 2013 erscheint daher nicht realistisch.
.[1.10.2017}
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