Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 11. Juli 2012

Der Bundesbankpräsident zweifelt an den ESM-Regeln


Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht Der Bundesbankpräsident zweifelt an den ESM-Regeln

10.07.2012 · Auch Jens Weidmann sollte vor dem Verfassungsgericht seine Sicht auf die Euro-Rettungspolitik erläutern. Seine Skepsis gegen milliardenschwere Rettungsfonds machte er deutlich: „Mit schierer Größe können wir die Probleme nicht lösen“, sagte der Bundesbankpräsident.
Von Joachim Jahn, Karlsruhe
© dapdJens Weidmann
 
Der Finanzbedarf der kriselnden Euroländer Spanien und Zypern ließe sich auch abdecken, wenn der Rettungsfonds ESM noch nicht in Kraft ist. Das sagte Bundesbankpräsident Jens Weidmann am Dienstag in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Eilanträge gegen den ESM und den europäischen Fiskalpakt.

Weidmann: Entscheidungen ohne Bundestag möglich

Als problematisch bezeichnete es Weidmann, dass die Gremien des ESM wesentliche Elemente autonom ändern könnten. Nicht ganz klar seien auch die Zustimmungsvoraussetzungen der Mitgliedsländer bei Nachschusspflichten.
Weidmann wurde von den Richtern außerdem gefragt, wie sich eine einstweilige Anordnung des Gerichts gegen die Unterzeichnung der Zustimmungsgesetze auswirken würde. Die unmittelbaren Marktreaktionen wären abhängig von der erwarteten Dauer der Verzögerung und davon, ob sich aus der Eilentscheidung ein Präjudiz für die Hauptsache ableiten lasse, erläuterte er. Teilweise sei dieses Geschehen aber wohl bereits vom Markt eingepreist worden. Eine weitere Zuspitzung der Krise sei bei einem Einschreiten des Gerichts nicht auszuschließen, sagte der Notenbankpräsident weiter; dies könnten Politiker nicht ernsthaft anstreben. „Enorme Verwerfungen“ könne es aber auch bei „unkonditionierten Transfers“ geben. Eine rasche Ratifizierung wäre dementsprechend keine Gewähr dafür, dass sich die Krise nicht weiter zuspitzt: „Sie können sich Zeit für weitere Anpassungsprozesse kaufen, sie aber nicht ersetzen.“
Weidmann verwies auf fundamentale Zweifel am institutionellen Rahmen, die auch durch ESM und Fiskalpakt nicht abschließend beseitigt würden. „Begrifflichkeiten wie Bazooka, Dicke Berta und Nuklearoptionen reichen nicht“, ergänzte er. „Mit schierer Größe können wir die Probleme nicht lösen“, sagte der Bundesbankpräsident. Weidmann zweifelte, ob der ESM dem Spannungsverhältnis zwischen Hilfegewährung und Eigenverantwortung gerecht werde. Anreize für solide Staatsfinanzen und Anpassungsprozesse seien mehrfach durch Änderungen geschwächt worden. Bislang habe es noch keine Ausfälle und damit keine Verluste für staatliche Gläubiger gegeben, aber die Rettungsmaßnahmen seien mit beträchtlichen Risiken verbunden. Der Fiskalpakt reicht allerdings nach seiner Ansicht nicht für ein tragfähiges Fundament der Währungsunion aus.

Hans-Werner Sinn: Nicht noch mehr Geld „ins Schaufenster stellen“

Hans-Werner Sinn, der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, warnte vor einem „Fass ohne Boden“: Die Eurozone stehe im fünften Jahr der Rettung, und die Krise schreite weiter voran. Es sei falsch, immer mehr Geld „ins Schaufenster zu legen“. Die Maßnahmen von EU, EZB und IWF erreichten mittlerweile 2,2 Billionen Euro. Die Gefahren, die bei einem Austritt einzelner Länder aus der Eurozone drohten, würden hingegen „aus Eigeninteresse“ überbewertet. Die Staatsschulden in den Krisenländen erreichten schon 3,3 Billionen Euro, hinzu kämen 9,2 Billionen Schulden der Banken.
Der Ökonom Clemens Fuest (Oxford) sagte „drastische Reaktionen“ voraus, wenn der ESM gestoppt würde; Investoren würden sich dann sofort zurückziehen. Aber auch dessen Verabschiedung biete auf Dauer keine Garantie dafür, dass nicht doch irgendwann die Rettungsgelder verbraucht seien und ein Schuldenschnitt nötig werde. Der dauerhafte Rettungsfonds habe dann jedoch den Vorteil, dass er eine Möglichkeit biete, die Gläubiger zu beteiligen - und gleichzeitig ein stabilisierendes Sicherheitsnetz spanne gegen Ansteckungsgefahren.

Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Dieter Engels, bezeichnete den Fiskalpakt als sinnvolle Ergänzung zum ESM. Dessen Haftungsrisiken für Deutschland seien verkraftbar. „Ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt aus der Gewährleistung in Höhe von 168 Milliarden Euro Zahlungsverpflichtungen erwachsen - darüber lässt sich derzeit keine sichere Prognose stellen“, sagte Engels. Für einen großen Teil der Tätigkeit des ESM sehe das Vertragswerk einvernehmliche Beschlüsse des Gouverneursrates und Beschlüsse des Plenums des Bundestages vor. Allerdings sei nicht zu verkennen, dass andere Entscheidungen von Organen des ESM künftig zu Belastungen des Bundes führen könnten, ohne dass zuvor das Plenum des Deutschen Bundestages nochmals damit befasst würde.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen