Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Samstag, 20. Dezember 2014

BGH zum ordre public im Zusammenhang mit Leihmutterschaft....


LeihmutterschaftAbschied von der Mutter

Der Bundesgerichtshof hat den Weg zur Leihmutterschaft freigemacht. Leibliche Mutterschaft spielt keine Rolle mehr, die Leidtragenden sind die Kinder.

Es ist Zeit, Abschied zu nehmen. Abschied von dem gar nicht so alten Satz des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“. Nun waren schon immer auch Paare zu liebevollen Eltern geworden, die ein Kind nicht gezeugt und ausgetragen hatten. Heute aber lautet der Leitsatz: Die Wunscheltern sind die Eltern eines Kindes. So ist es im sonnigen Kalifornien – und das gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch in Deutschland: Wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartner aus Deutschland im Ausland durch eine Leihmutter ein Kind zur Welt bringen lassen und dort als Eltern anzusehen sind, dann ist das hierzulande anzuerkennen.
Es erscheint auf den ersten Blick durchaus plausibel, dafür das Kindeswohl ins Feld zu führen – denn die Leihmutter will das Kind ja offiziell nicht behalten, sie hat sich jedenfalls vertraglich so verpflichtet. Die mit dem in Amerika geborenen Kleinchen zurückgekehrten Lebenspartner sind es, die Eltern sein wollen. Warum sollte dem der deutsche ordre public, die hiesige öffentliche Ordnung entgegenstehen? Weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist. Weil nicht alles möglich sein soll, was machbar ist.
Nun lässt es sich leicht sagen, Deutschland sei keine Insel. In der Tat: Von der Ein-Ehe bis zur Energiewende, vom Steuerrecht bis zur Sterbehilfe – immer besteht die Gefahr, dass Bürger ins Ausland fliehen, um dort zu tun, was hier verboten ist. Das ist bekannt. Aber die Frage ist doch, wie der Staat mit einem solchen Verhalten umgeht, das der Souverän mit demokratischer Mehrheit für unzulässig, gar strafbar erklärt hat. Er muss versuchen, seine Auffassung möglichst durchzusetzen.
An dieser Aufgabe ist der Bundesgerichtshof gescheitert. Er kann sich nicht damit trösten, dass er im Trend liegt. Schließlich helfen deutsche Auslandsvertretungen fleißig bei der Abwicklung von Leihmutterschaften in anderen Ländern. Damit wickeln sie noch viel mehr ab. Es geht um verpflanztes Leben. Komisch nur, dass weiterhin der Anspruch jedes Kindes hochgehalten wird, seine leiblichen Eltern kennenzulernen. Es wird allenfalls in den Daten von Samenbanken und Leihmütteragenturen fündig werden – und dann? Das Verbot der Leihmutterschaft wurde in Deutschland einst mit der auch durch die Schwangerschaft geprägten seelischen Entwicklung begründet, also mit dem Kindeswohl. Aber es ist offenbar Zeit, davon Abschied zu nehmen.
Mehr zum Thema

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen