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Sonntag, 29. November 2015

Erklärung der Schweiz zu Artikel 5 des Abkommens Die schweizerische Delegation hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die Schweiz keine Informationen im Zusammenhang mit einem Ersuchen austauschen wird, das auf rechtswidrig erlangten Daten beruht. Die Europäische Kommission hat vom Standpunkt der Schweiz Kenntnis genommen.

Erklärung der Schweiz zu Artikel 5 des Abkommens Die schweizerische Delegation hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die Schweiz keine Informationen im Zusammenhang mit einem Ersuchen austauschen wird, das auf rechtswidrig erlangten Daten beruht. Die Europäische Kommission hat vom Standpunkt der Schweiz Kenntnis genommen.


 https://www.eda.admin.ch/content/dam/dea/de/documents/berichte_botschaften/AIA-Aenderungsprotokoll_de.pdf

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