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Sonntag, 29. November 2015

Zinsbesteuerung / AIA

Zinsbesteuerung / AIA

Tresor
Das Abkommen regelt die Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an natürliche Personen. © Rolf Weiss
2004 haben die Schweiz und die Europäische Union (EU) im Rahmen der Bilateralen II das Zinsbesteuerungsabkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung abgeschlossen.
Das am 27. Mai 2015 unterzeichnete Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und der EU setzt den globalen AIA-Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um und soll das Zinsbesteuerungsabkommen ersetzen. In diesem Rahmen beabsichtigen die Schweiz und die 28 EU-Mitgliedstaaten, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden. Mit der Umsetzung des AIA-Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Chronologie

  • 27.5.2015: Unterzeichnung des AIA-Abkommens (noch nicht ratifiziert)
  • 8.10.2014: Verabschiedung des Verhandlungsmandats durch den Bundesrat zur Umsetzung des AIA
  • 18.12.2013: Verabschiedung des Verhandlungsmandates durch den Bundesrat für die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens
  • 1.7.2005: Inkrafttreten des Zinsbesteuerungsabkommens
  • 17.12.2004: Genehmigung durch das Parlament
  • 26.10.2004: Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommens (im Rahmen der Bilateralen II)
Stand Oktober 2015

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