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Samstag, 9. April 2016

Pläne zur Verfassungsreform Hessen will die Todesstrafe streichen Aussperrungsverbot für Arbeitgeber, staatliche Aufsicht von Banken, Todesstrafe – Hessen will seine Landesverfassung reformieren. Die Opposition jedoch stellt Forderungen.

Pläne zur VerfassungsreformHessen will die Todesstrafe streichen

Aussperrungsverbot für Arbeitgeber, staatliche Aufsicht von Banken, Todesstrafe – Hessen will seine Landesverfassung reformieren. Die Opposition jedoch stellt Forderungen.
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© DPADas Ur-Exemplar der Verfassung des Landes Hessen vom 1.12.1946
Im Wiesbadener Landtag gibt es seit ein paar Wochen eine Enquetekommission, die sich der Reform der Landesverfassung widmen soll. Das Ansinnen ist verständlich: Die Hessische Verfassung war nach dem Krieg die erste, die, 1946, in Kraft trat, und sie ist seither, etwa im Vergleich zum Grundgesetz von 1949, kaum geändert worden. Entsprechend viele Regelungen finden sich darin, die sich überlebt haben beziehungsweise irrelevant, weil grundgesetzwidrig sind. Dabei gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Juristen sprechen hier von „Totholz“.
Dessen Entstehung lässt sich kaum vermeiden, es sollte aber, so die überwiegende Auffassung, immer mal wieder aus dem Verfassungswald geschafft werden. Martin Will, Staatsrechtler von der EBS Law School in Wiesbaden, sagt: „Es ist rechtsstaatlich problematisch, wenn im Verfassungstext zu viele Regelungen stehen, die nicht mehr gelten. Dann wird den Bürgern gewissermaßen eine Verfassung vorgegaukelt, die es so nicht mehr gibt.“
Der hessische Klassiker auf diesem Gebiet ist die Todesstrafe. Sie ist nach Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft, wird in Artikel 21 (1) der Hessischen Verfassung aber zur Bestrafung „besonders schwerer Verbrechen“ nach wie vor aufgeführt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen – CDU, Grüne, SPD, FDP und Linke – sind der Auffassung, dass die Todesstrafe aus der Verfassung getilgt werden sollte. Das war es dann aber auch schon mit der Einigkeit.

Todesstrafe soll aus Verfassung gestrichen werden

Einer Verfassungsänderung muss in Hessen nicht nur der Landtag mit absoluter Mehrheit zustimmen, sondern auch die Bevölkerung mit der Mehrheit der Abstimmenden. Letzteres soll nach dem Willen der derzeitigen schwarz-grünen Regierung am Tag der nächsten Landtagswahl geschehen – voraussichtlich Ende 2018. Die SPD hätte einen früheren Zeitpunkt bevorzugt, etwa den Tag der Bundestagswahl, der, Stand heute, in der zweiten Jahreshälfte 2017 liegt. Aber das wäre zeitlich nicht zu schaffen, auch, weil es die Regierungsfraktionen, die sich im Koalitionsvertrag auf die Einsetzung eines Verfassungskonvents verständigt hatten, zunächst eher gemächlich angehen ließen.
Jedenfalls dürfte die SPD mit ihrer Vermutung nicht ganz falsch liegen, dass sich Schwarz-Grün von einer Verfassungsreform eine positive Wirkung auf das Wahlergebnis erhofft. Das war schon 1991 so: Auf Betreiben des CDU-Ministerpräsidenten Walter Wallmann wurde damals am Tag der Landtagswahl auch über die Verankerung des Umweltschutzes als Staatsziel in der Landesverfassung abgestimmt, außerdem über die Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten.
Die Hoffnung war allerdings vergebens: Zwar stimmten die Bürger für die Verfassungsänderungen, aber Wallmann wurde knapp abgewählt. Schwarz-Grün hat im Koalitionsvertrag angekündigt, man werde „unabhängig von dem Ergebnis des Verfassungskonvents“ der Bevölkerung vier verfassungsändernde Regelungen zur Abstimmung vorlegen. Vor allem auf Wunsch der Grünen soll das passive Wahlalter von 21 auf 18 herabgesetzt werden, außerdem will man Volksentscheide durch die Absenkung des Quorums erleichtern. Offensichtlicher Konsens ist, dass die Todesstrafe für abgeschafft erklärt oder gestrichen werden soll. Der CDU ist wiederum besonders daran gelegen, dass das Ehrenamt als Staatsziel verankert wird – die Partei von Ministerpräsident Volker Bouffier sieht sich als Anwalt der Vereine, der Feuerwehren und des Breitensports.
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