Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Februar 2016 hat unter Tagesordnungspunkt 2 einen Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der Einziehung um EUR 74 auf EUR 48.930.240 und im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 160 : 1 (in Worten: einhundertsechzig zu eins) um EUR 48.624.426 auf EUR 305.814 (die "Kapitalherabsetzung") gefasst (der "Kapitalherabsetzungsbeschluss"). Des Weiteren hat die außerordentliche Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 3 einen Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 5.760.000 durch Ausgabe von 5.760.000 neuen Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") gegen (gemischte) Sacheinlage (Einbringung der Teilschuldverschreibungen aus der von der Gesellschaft begebenen 7,75 % Schuldverschreibung 2012/2017 (die "SINGULUS-Anleihe") bei zusätzlicher Gewährung einer neuen besicherten Schuldverschreibung durch die Gesellschaft im Nominalwert von EUR 12 Mio.) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (die "Sachkapitalerhöhung") gefasst (der "Sachkapitalerhöhungsbeschluss"). Darüber hinaus hat die außerordentliche Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 4 einen Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 2.021.938 durch Ausgabe von bis zu 2.021.938 neuen Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Bareinlage unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts und höchst vorsorglichem teilweisem Bezugsrechtsausschluss der gegenwärtigen Aktionäre (die "Barkapitalerhöhung", und, zusammen mit der Sachkapitalerhöhung, die "Kapitalerhöhungen") gefasst (der "Barkapitalerhöhungsbeschluss", zusammen mit dem Kapitalherabsetzungsbeschluss und dem Sachkapitalerhöhungsbeschluss die "Beschlüsse"). Den bezugsberechtigten Aktionären wird im Rahmen der Barkapitalerhöhung die Möglichkeit eines Mehrbezuges in der Form eingeräumt, dass ihnen über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere neue Aktien aus der Barkapitalerhöhung, für die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, zum Erwerb angeboten werden. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die notarielle Niederschrift (UR-Nr. 92/2016 des Notars Dr. Oliver Habighorst in Frankfurt/Main) Bezug genommen.
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