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Samstag, 9. April 2016

Sieglinde Baumert wurde nach 61 Tagen Haft aus der JVA Chemnitz entlassen. Sie ist die erste Deutsche, die wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren ins Gefängnis musste. Sie weigerte sich, rund 190 Euro zu zahlen. Baumert erklärte, sie fühle sich bevormundet, wofür sie ihr Geld ausgebe. Schließlich wurde sie an ihrem Arbeitsplatz verhaftet.

Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: MDR zieht Haftbefehl zurück, inhaftierte Frau entlassen

Nach 61 Tagen ist jene Frau aus dem Gefängnis entlassen worden, die wegen nicht bezahlter Rundfunkbeiträge inhaftiert wurde. Der MDR hatte zuvor den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Insgesamt geht es um eine Summe von weniger als 200 Euro.
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Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, muss nun mit Verhaftung und Gefängnis rechnen. (Foto: dpa)
Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, muss nun mit Verhaftung und Gefängnis rechnen. (Foto: dpa)
Die 46-jährige Sieglinde Baumert wurde nach 61 Tagen Haft aus der JVA Chemnitz entlassen. Sie ist die erste Deutsche, die wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren ins Gefängnis musste. Sie weigerte sich, rund 190 Euro zu zahlen. Baumert erklärte, sie fühle sich bevormundet, wofür sie ihr Geld ausgebe. Schließlich wurde sie an ihrem Arbeitsplatz verhaftet.
„Betreffend Frau Sieglinde Baumert. Ich teile Ihnen dazu mit, dass sich Frau Baumert seit gestern (Montag, d. Red.) gegen 18.00 Uhr nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Haft befindet“, zitiert die Bild-Zeitung Daniel Krätzner, Vertreter der Anstaltsleitung.
„Der MDR hat am Montag den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob. Die Frau wurde noch am gleichen Tag aus der JVA Chemnitz entlassen“, zitiert das Blatt Hans-Otto Burschel (62), Sprecher des Amtsgerichts Bad Salzungen.
Der Gerichtsvollzieher kann trotz Entlassung nach spätestens sechs Monaten weiter versuchen, den Titel zu vollstrecken – 30 Jahre lang. In frühestens drei Jahren könnte Sieglinde Baumert in der Sache erneut in Beugehaft genommen werden, schreibt das Blatt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag. Seit 2013 ist er für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung oder Betriebsstätte fällig. Er hat die Rundfunkgebühr abgelöst, die sich nach der Zahl und Art der Geräte richtete. Hintergrund der Finanzierungsreform war die technische Entwicklung. Im Zeitalter des Internets können Fernseh- und Radiosendungen auch über Computer oder Smartphones verfolgt werden.
Baumert ist mit ihrer Haltung nicht allein: „4,5 Millionen Beitragskonten waren am Stichtag 31.12.2014 in Mahnverfahren oder Vollstreckung“, so Christian Greuel, Sprecher der Beitragskommunikation von ARD/ZDF/Deutschlandradio. Zudem wird der Beitrag vielleicht bald erhöht: ARD, ZDF und Deutschlandradio werden möglicherweise in fünf Jahren wegen zusätzlicher Kosten spürbar teurer.
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