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Wegen böser steuerlicher Überraschungen bei exotischen Bonds wollte ich mal nachfragen, wie die PDVSA-Quotentilgungsanleihe A1A25E am 02.11.2016 besteuert wird, wenn am 02.11.2016 ein weiteres Drittel dieses Bonds getilgt wird. Offenbar erfolgt bei der Quotentilgung zunächst einen Gegenrechnung gegen die Anschaffungskosten. Ist daher folgendes Beispiel richtig?
Jemand kaufte am 01.03.2016 von dem Bond nominal 100.000 USD zu 40% (effektiv zahlte er also 60%, da am 01.03.2016 der Bond bereits zu 1/3 getilgt war:
40.000 USD / 66.666,66 USD Restnominale = 60%).
Wenn am 02.11.2016 das nächste Drittel getilgt wird, dann müsste m.E. die Tilgung ohne Anfall von Abgeltungsteuer über die Bühne gehen, weil die Quotentilgung gegen die Anschaffungskosten gegengerechnet wird:
Anschaffungskosten alt = 40.000 USD
abzgl. Quotentilgung per 02.11.16 iHv. 33.333,33 USD
= Anschaffungskosten neu = 6.666,67 USD
D.h. in 2016 würde aufgrund der Quotentilgung keine Abgeltungsteuer anfallen. Abgeltungsteuer würde erst in 2017 bei der Schlusstilgung des letzten Drittels anfallen:
Fortgeschriebene Anschaffungskosten = 6.666,67 USD
abzgl. Quotentilgung per 02.11.2017 iHv. 33.333,33 USD
= 26.666,66 USD = Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer 2017
Sehe ich das richtig? -
Letztlich wird dies wohl erst ein Urteil des BFH klären (Wer hat eine gute RSV ?).
Eine Tragödie liegt mMn nicht vor
da diesen Fragen hoffentlich bald durch einen Erlass des BMF bzw. ein Urteil des BFH geklärt werden, (teilweises) PIK und Abgeltungssteuer sind steuerlich "Neuland" -
Bei meiner letzten Abrechung war dies so.,
Jemand kaufte am 01.03.2016 von dem Bond nominal 100.000 USD zu 40% (effektiv zahlte er also 60%, da am 01.03.2016 der Bond bereits zu 1/3 getilgt war:
40.000 USD / 66.666,66 USD Restnominale = 60%).
Wenn am 02.11.2016 das nächste Drittel getilgt wird, dann müsste m.E. die Tilgung ohne Anfall von Abgeltungsteuer über die Bühne gehen, weil die Quotentilgung gegen die Anschaffungskosten gegengerechnet wird:
Zins (mit Poolfaktor) direkt mit Abschlagsteuer verrechnet, Tilgung reduziert den Einstandskurs.
Kauf 2014 , durchschnittlicher Einstand beim Kauf ca. 73, in der Wertentwicklungsübersicht nun bei ca. 54 als Einstandskurs.
Consors hat den Gesamt-Einstandskurs auf Null gesetzt und saldiert in der rechten Spalte die laufenden Gewinne als Summe aus Nominale*(akt. Kurs - Einstandskurs) .
Die nächste Tilgung wird den Einstandskurs wieder um ca. 26% heruntersetzen, wobei mir diese 26% nicht ganz klar sind, sollten es nicht 25%+Solz sein?
.
Ich gehe davon aus, dass dieser Wert dann mit Rückzahlung der Anleihe zu versteuern sein wird.
Effekt: zinsloses Darlehn -
Ist wie in mehreren anderen Threads von Bank zu Bank verschieden.Bei meiner letzten Abrechung war dies so.
Zins (mit Poolfaktor) direkt mit Abschlagsteuer verrechnet, Tilgung reduziert den Einstandskurs.
Kauf 2014 , durchschnittlicher Einstand beim Kauf ca. 73, in der Wertentwicklungsübersicht nun bei ca. 54 als Einstandskurs.
Consors hat den Gesamt-Einstandskurs auf Null gesetzt und saldiert in der rechten Spalte die laufenden Gewinne als Summe aus Nominale*(akt. Kurs - Einstandskurs) .
Die nächste Tilgung wird den Einstandskurs wieder um ca. 26% heruntersetzen, wobei mir diese 26% nicht ganz klar sind, sollten es nicht 25%+Solz sein?
.
Ich gehe davon aus, dass dieser Wert dann mit Rückzahlung der Anleihe zu versteuern sein wird.
Effekt: zinsloses Darlehn
. Auswertung der Buchungen #230, #1163 & #1167 bzgl. sofortige Steuerabzüge auf Teil-Tilgungsgewinne:
Steuerabzüge: Dt. Bank, Postbank, TARGO, S Broker, DAB
keine Steuerabzüge: comdirect, Consors, Flatex, ING-DiBa
Das Thema hatten wir erst wegen der Frage was wäre wenn ich momentan sagen wir bei der Postbank bin mit sofortigem Steuerabzug bei Teiltilgungen und dann mein Depot übetragen lasse zu einer Bank die erst beim Verkauf bzw. bei der letzten Teiltilgung komplett versteuert.
Anscheinend gibt es hier keine eindeutige gesetzliche Regelung bzw. beide Varianten sind erlaubt. -
... so sollte es eigentlich sein, Teilkapitalrückzahlungen bleiben per se steuerfrei, nur der Anschaffungspreis wird entsprechend reduziert und Gewinn/Verlust werden am Ende bzw bei Verkauf berechnet und versteuert.Wenn am 02.11.2016 das nächste Drittel getilgt wird, dann müsste m.E. die Tilgung ohne Anfall von Abgeltungsteuer über die Bühne gehen, weil die Quotentilgung gegen die Anschaffungskosten gegengerechnet wird:
D.h. in 2016 würde aufgrund der Quotentilgung keine Abgeltungsteuer anfallen. Abgeltungsteuer würde erst in 2017 bei der Schlusstilgung des letzten Drittels anfallen:
Sehe ich das richtig?
... m.E. überflüssig, weil vom geltenden Recht bereits abgedeckt.Letztlich wird dies wohl erst ein Urteil des BFH klären
Das Verfahren der zwischenzeitlichen Gewinn/Verlustabrechnung von Teil-Einlösungen entspricht dem "alten Recht vor AbgSt" und der damaligen Abrechnungspraxis. Diese Variante ist i.d.R. ungünstiger - sofern man sich auf der Gewinnerseite bewegt.
... unterm Strich kommt zwar das Gleiche bei raus, aber je nachdem mit früherer Steuerzahlung auf Gewinne oder mit früherer Erstattung auf Verluste. Wer partout steuerlich nach dem Komma optimieren will, schiebt Gewinnerbonds zur einen, Verliererbonds zur andern Bank.Ist wie in mehreren anderen Threads von Bank zu Bank verschieden.
Anscheinend gibt es hier keine eindeutige gesetzliche Regelung bzw. beide Varianten sind erlaubt.
Ansonsten gildet neben der üblichen steuerlichen Willkür heute das Prinzip "legal, illegal, schayssegal" - wenn schon der der Bundesjustizminister selbst sich als gewaltbereiter Krawallpunk mit kulinarischer Vorliebe für „Feine Sahne Fischfilet“ outet.
... sollte bei der CoBank adäquat zu comdirect sein.keine Steuerabzüge: comdirect, Consors, Flatex, ING-DiBa
... mE ist auch hier die Steuerrechtslage völlig eindeutig und es wird alles von den bestehenden Regularien voll abgedeckt (sofern der WP-Prospekt PIK-, Zins- und Tilgungszahlungen eindeutig definiert, wovon grundsätzlich auszugehen ist). Dass Banken hier Mist bauen oder je nach Gusto verfahren, liegt nur daran, dass die Steuer zwischen Bank und Staat abgewickelt wird und dem steuerlich eigentlich verantwortlichen Investor neben den verdeckten Kosten nur noch der möglicherweise resultierende Ärger mit Banken und Finanzbehörden bleibt.(teilweises) PIK und Abgeltungssteuer sind steuerlich "Neuland"
Auch hier gildet der politisch subkulturelle Stinkefinger selbstverständlich dem gesamten Wählerpack - und natürlich dem stetig voranschreitenden SPD-"Projekt 15%" http://bilder.bild.de/fotos-skaliert...h,c=0.bild.jpg -
Bei zwei erlaubten fiskalischen Varianten erwarte ich von einer "g'scheiten" Bank, dass ihr Wertpapierdienstleister die (in aller Regel)kundenfreundlichere Variante wählt. Dies ist hierbei ein Wettbewerbsvorteil von comdirect, Consors, Flatex, ING-DiBa gegenüber Dt. Bank, Postbank, TARGO, S Broker und DAB. Letztere verhalten sich in dieser Beziehung schlicht dumm, denn sie schaffen sich selbst völlig sinnlos einen Wettbewerbsnachteil. Solche Dummheit gehört bestraft.

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Mal gut, dass ich die Frage zur Besteuerung des Quotentilgungsbonds A1A25E gestellt habe. In meinem S-Broker-Depot liegen davon nämlich rd. 100.000USD und ich hätte dann im November eine böse Überraschung erlebt. Bond wir nächste Woche sofort nach flatex übertragen.
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Montag, 29. August 2016
Sinker und Steuer.....
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