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Freitag, 26. August 2016

Die Poolfaktoranleihe der Banco Galicia y Buenos Aires (WKN A0BC3K) wurde am Montag vorzeitig zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgte einschließlich des aufgelaufenen Poolfaktors von 13,140821%, der durch thesaurierte Zinsen gebildet wurde. Meine Depotbank erkennt zwar die Anrechnung fiktiver Quellensteuer auf den letzten Kupon an, sie verweigert jedoch die Anrechnung fiktiver Quellensteuer auf den ausgekehrten Poolfaktor, obwohl diese Auskehrung eine Zinszahlung darstellt. Die hier relevante Regelung nach Artikel 23 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Argentinien lautet:

  1. BetreffAW: allgemeine Steuerberatung#2986
    Mond 
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    Die Poolfaktoranleihe der Banco Galicia y Buenos Aires (WKN A0BC3K) wurde am Montag vorzeitig zurückgezahlt.
    Die Rückzahlung erfolgte einschließlich des aufgelaufenen Poolfaktors von 13,140821%, der durch thesaurierte Zinsen gebildet wurde.
    Meine Depotbank erkennt zwar die Anrechnung fiktiver Quellensteuer auf den letzten Kupon an, sie verweigert jedoch die Anrechnung fiktiver Quellensteuer auf den ausgekehrten Poolfaktor, obwohl diese Auskehrung eine Zinszahlung darstellt.
    Die hier relevante Regelung nach Artikel 23 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Argentinien lautet:


    Für die Zwecke der … Anrechnung wird davon ausgegangen, dass die argentinische Steuer beträgt …
    b) bei Zinsen 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Zahlung.
    Demnach ist die Bemessungsgrundlage der anzurechnenden fiktiven Quellensteuer der Bruttozahlbetrag der Zinsen, den die argentinische Schuldnerin tatsächlich ausgezahlt hat. Da gehört m.E. die Auskehrung des Poolfaktors dazu, wenn dieser aus Zinsen thesauriert wurde. Oder?
  2. BetreffAW: allgemeine Steuerberatung#2987
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    Zitat Zitat von Mond Beitrag anzeigen
    Die Poolfaktoranleihe der Banco Galicia y Buenos Aires (WKN A0BC3K) wurde am Montag vorzeitig zurückgezahlt.
    Die Rückzahlung erfolgte einschließlich des aufgelaufenen Poolfaktors von 13,140821%, der durch thesaurierte Zinsen gebildet wurde.
    Meine Depotbank erkennt zwar die Anrechnung fiktiver Quellensteuer auf den letzten Kupon an, sie verweigert jedoch die Anrechnung fiktiver Quellensteuer auf den ausgekehrten Poolfaktor, obwohl diese Auskehrung eine Zinszahlung darstellt.
    Die hier relevante Regelung nach Artikel 23 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Argentinien lautet:

    Demnach ist die Bemessungsgrundlage der anzurechnenden fiktiven Quellensteuer der Bruttozahlbetrag der Zinsen, den die argentinische Schuldnerin tatsächlich ausgezahlt hat. Da gehört m.E. die Auskehrung des Poolfaktors dazu, wenn dieser aus Zinsen thesauriert wurde. Oder?
    ... hier kommt es vermutlich auf die konkreten Aussagen zu der "Thesaurierung" im WP-Prospekt an.

    M.E. erfüllt eine Umwandlung anteiliger Zinsen in Nennwert (und wenn das WP diesbezüglich entsprechend mit Poolfaktor versehen wird, anders also als zb eine echte PIK- sprich Payment-In-Kind-Zinszahlung zum Ende) zum Wegfall der FQSt auf diesegewandelten Über-Pari-Beträge. An sich müsste der mit Poolfaktor ausgewiesene Nennwert dabei ebenfalls verzinst werden - aber das regelt ggf im Detail der Prospekt und der liegt mir leider nicht vor. Der Poolfaktor spricht imho ziemlich dafür, dass es sich bei den 13.140821 um Nennwert und nicht um PIK-Zins handelt.

    PS: Bondboard bildet - blätter mal durch die paar Seiten durch:
    http://www.bondboard.de/forum/showth...A-A0BC3K/page4
    Da steht ziemlich eindeutig "Abrechnung mit Pool-/ und Rückzahlungsfaktor bei den WMDaten nicht darstellbar", verspricht also noch Spaß.
    Geändert von Al Bondy (Heute um 11:40 Uhr)
  3. BetreffAW: allgemeine Steuerberatung#2988
    Mond 
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    Zitat Zitat von Al Bondy Beitrag anzeigen
    ... hier kommt es vermutlich auf die konkreten Aussagen zu der "Thesaurierung" im WP-Prospekt an.

    M.E. erfüllt eine Umwandlung anteiliger Zinsen in Nennwert (und wenn das WP diesbezüglich entsprechend mit Poolfaktor versehen wird, anders also als zb eine echte PIK- sprich Payment-In-Kind-Zinszahlung zum Ende) zum Wegfall der FQSt auf diese gewandelten Über-Pari-Beträge. An sich müsste der mit Poolfaktor ausgewiesene Nennwert dabei ebenfalls verzinst werden - aber das regelt ggf im Detail der Prospekt und der liegt mir leider nicht vor. Der Poolfaktor spricht imho ziemlich dafür, dass es sich bei den 13.140821 um Nennwert und nicht um PIK-Zins handelt.

    PS: Bondboard bildet - blätter mal durch die paar Seiten durch:
    http://www.bondboard.de/forum/showth...A-A0BC3K/page4
    Da steht ziemlich eindeutig "Abrechnung mit Pool-/ und Rückzahlungsfaktor bei den WMDaten nicht darstellbar", verspricht also noch Spaß.
    Konkret sah der Bond folgende Konditionen vor: 16% Zins p.a. Davon wurden 11% jedes Jahr cash ausgezahlt, 5% wurden thesauriert und als Poolfaktor fortgeschrieben, wobei jedoch keine Nominalwertkumulation erfolgte. Der Poolfaktor wurde ebenfalls mit 16% verzinst, wovon wiederum 11% ausgeschüttet und 5% wiederum thesauriert wurden.
    Lt. Prospekt handelt es sich m.E. um PIK-Zins, d.h. der PIK-Zins wurde auflaufen gelassen und wurde dann alle paar Jahre nach einem festen Ausschüttplan ausgeschüttet. Zudem hätte der PIK-Zins bei Reißen bestimmter Kennzahlen entfallen könne (was glücklicherweise nicht eingetreten ist). Das spricht jedoch dafür, dass es echter Zins ist, der nach DBA anzurechnen wäre ....
    Übrigens: Diese Anleihe wurde vor rd. 1 Jahr in Deutschland delisted, da die Makler wegen der Komplexität dieses Bonds überfordert waren und die andauernden Streiterein mit Käufern und Verkäufern satt hatten.

    Die gleiche Tragöde der steuerlichen Ungewissheit steht uns wohl künftig auch bei den Argy-Umschuldungsbonds mit Poolfaktor bevor, wenn diese in die Phase der Quotentilgung kommen (z.B. A0DUDE)
    Geändert von Mond (Heute um 13:29 Uhr)

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