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Montag, 23. Oktober 2017

So haben frühere Postbank-Aktionäre, die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank vom 7. Oktober 2010 angenommen hatten, den Kölner Richtern zufolge einen Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro. Würden alle betroffenen Anteilseigner eine entsprechende Summe zugesprochen bekommen, könnten auf die Deutsche Bank Zahlungsansprüche von bis zu drei Milliarden Euro zukommen, erklärten die Kläger-Anwälte.

GELD 

TEURE ÜBERNAHMEPostbank-Urteil sorgt bei Deutscher Bank für neues Risiko

Von Anne Kunz |  | Lesedauer: 2 Minuten
Schlechte Nachrichten prasseln weiter auf die Bank ein: Nun drohen Nachzahlungen für Postbank-AktionäreSchlechte Nachrichten prasseln weiter auf die Bank ein: Nun drohen Nachzahlungen für Postbank-Aktionäre
Schlechte Nachrichten prasseln weiter auf die Bank ein: Nun drohen Nachzahlungen für Postbank-Aktionäre
Quelle: REUTERS
Ein Landgerichts-Urteil zur Postbank-Übernahme droht für die Deutsche Bank teuer zu werden. Ihr blühen Nachzahlungen in Milliardenhöhe – und Aktionäre könnten sich über üppige Nachzahlungen freuen.
Die Vergangenheit hat die Deutsche Bank fest im Griff: Neun Jahre nach dem Kauf der Postbank hat das Landgericht Köln das Frankfurter Geldhaus dazu verdonnert, ehemalige Aktionäre deutlich großzügiger abzufinden. Für das krisenerprobte Finanzinstitut ein Schock: Möglicherweise muss es mit Milliarden bluten.
So haben frühere Postbank-Aktionäre, die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank vom 7. Oktober 2010 angenommen hatten, den Kölner Richtern zufolge einen Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro. Würden alle betroffenen Anteilseigner eine entsprechende Summe zugesprochen bekommen, könnten auf die Deutsche Bank Zahlungsansprüche von bis zu drei Milliarden Euro zukommen, erklärten die Kläger-Anwälte.
Im Herbst 2008 hatte der damalige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann die Post-Tochter gekauft. Doch wenige Tage später ging die US-Investmentbank Lehman Brothers pleite, und die Lage stellte sich für die Deutsche Bank plötzlich völlig anders dar. Sie hielt sich daher zurück und achtete sehr genau darauf, dass ihr Anteil an der Postbank jahrelang nicht über die kritische Grenze von 30 Prozent stieg. Denn ab dieser Marke wäre sie verpflichtet gewesen, den übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot zu unterbreiten.

Am 8. November fällt ein richtungsweisendes Urteil

Erst 2010 tat sie dies dann doch und bot ihnen 25 Euro. Vor der Lehman-Pleite hätte der Kaufpreis bei über 57 Euro gelegen. Darin sahen viele Aktionäre eine große Ungerechtigkeit. Seit etlichen Jahren prozessieren sie daher gegen die Deutsche Bank und verlangen weitere 32,25 Euro pro Aktie, sodass sie insgesamt auf einen Übernahmepreis von 57,25 Euro kämen. Ihre Argumentation: Auch wenn die Deutsche Bank formal zunächst nur Minderheitsaktionär gewesen ist, hat sie seit September 2008 bei der Postbank durchregiert und faktisch das Geldhaus mehrheitlich übernommen.
Bisher konnte die Deutsche Bank nahezu alle derartigen Angriffe abwehren, doch nun haben die Richter am Landgericht Köln den Nachzahlungsanspruch der Kläger bestätigt und den übrigen Aktionären neuen Mut gemacht. Die Deutsche Bank wird das Urteil allerdings mit Sicherheit nicht hinnehmen. Sie kündigte bereits an, aller Voraussicht nach Berufung einzulegen. Zuständig wäre dann das Oberlandsgericht Köln, das aber ohnehin am 8. November ein Urteil in einem Verfahren zum gleichen Sachverhalt fällen wird. Diesem Urteil könnte dann auch im nun vom Landgericht entschiedenen Fall eine richtungsweisende Bedeutung zukommen.

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