05.03.2015
Bankenabwicklung: Schönherr begleitet Heta bei erstem europäischen Anwendungsfall
Die Rechtsnachfolgerin der Hypo Alp-Adria International, Heta Asset Resolution, ist seit einigen Tagen die erste Institution in Europa, die nach den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) abgewickelt wird. Nachdem der österreichische Finanzminister weitere Hilfen für die Heta abgelehnt hat, verhängte die Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde ein Moratorium für Gläubigerforderungen.
Wolfgang Höller, Sascha Hödl
Dieser sogenannte Mandatsbescheid sieht vor, dass die Heta bis 31. Mai 2016 keine Schulden mehr begleichen muss. Dabei geht es nach Schätzungen um knapp zehn Milliarden Euro, auf denen etwa vorrangig besicherte Anleihegläubiger und Inhaber von Schuldscheindarlehen nun – zumindest vorerst – sitzen bleiben.
Möglich wurde der Schritt durch die Umsetzung der BRRD in nationales Recht. Dafür existiert in Österreich seit Anfang des Jahres das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG). Österreich ist neben Deutschland das einzige Land in der EU, das die Richtlinie bislang überhaupt umgesetzt hat. Die Frist dafür endet 2016.
Dem Moratorium vorausgegangen war eine politische Diskussion, ob eine Abwicklung gemäß BaSAG oder ein Konkurs erfolgen sollte. Aus verschiedenen Gründen hat sich das Finanzministerium dann für den jetzigen Weg entschieden. Das BaSAG sieht eine Prüfung vor, wie die künftige Beteiligung der Gläubiger konkret aussehen kann (sogenannter Bail-In). Derweil hat sich die FMA dagegen entschieden, einen Abwicklungsverwalter zu bestellen, sondern die Verantwortung während der Abwicklungsmaßnahmen beim Heta-Vorstand zu belassen.
In der Presse haben bereits verschiedene Anleihegläubiger erklärt, dass sie Klagen gegen das Moratorium respektive einen möglichen Schuldenschnitt prüfen sowie Verhandlungen über einen Schuldenschnitt angekündigt. Weiteres ist jedoch derzeit nicht bekannt.
Anders verhält es sich bei dem sogenannten Hypo-Sondergesetz (HaaSanG). Gegen dieses im vergangenen Sommer verabschiedete Gesetz sind seit einiger Zeit eine Vielzahl zivil- und verfassungsrechtlicher Klagen anhängig. Hier könnte durch das BaSAG eine ungewöhnliche Konsequenz entstehen: Das BaSAG geht viel weiter als das HaaSanG: Es umfasst alle Ansprüche gegen die Heta, anstatt nur den Schuldenschnitt bei bestimmten Wertpapieren vorzusehen. Daher könnten die Ansprüche der Gläubiger selbst dann nicht schlagend werden, wenn das HaaSanG für verfassungswidrig erklärt würde.
Auch die vielfachen Rechtsstreitigkeiten zwischen der ehemaligen Hypo-Mehrheitseigentümerin BayernLB und der Heta sind durch das BaSAG betroffen. Denn im Zuge der Abwicklung werden die Bayern nicht bevorzugt, sondern nach dem Gesetz wie alle anderen Gläubiger auch behandelt.
Berater Heta
Inhouse (Klagenfurt): Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik (Leiterin Rechtsabteilung)
Schönherr (Wien): Dr. Wolfgang Höller, Dr. Sascha Hödl (beide Federführung), Dr. Thomas Kulnigg, Dr. Peter Feyl, Dr. Robert Bachner
Inhouse (Klagenfurt): Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik (Leiterin Rechtsabteilung)
Schönherr (Wien): Dr. Wolfgang Höller, Dr. Sascha Hödl (beide Federführung), Dr. Thomas Kulnigg, Dr. Peter Feyl, Dr. Robert Bachner
Berater Republik Österreich / BMF
Finanzprokuratur (Wien): Dr. Wolfgang Peschorn
Finanzprokuratur (Wien): Dr. Wolfgang Peschorn
Berater Abwicklungsbehörde
Finanzmarktaufsicht (Wien): Dr. Oliver Schütz (Leiter FMA-Abwicklungsbehörde)
Finanzmarktaufsicht (Wien): Dr. Oliver Schütz (Leiter FMA-Abwicklungsbehörde)
Hintergrund: Schönherr begleitet die Heta in der aktuellen Causa, seitdem vor einigen Wochen im Zuge einer Asset-Überprüfung absehbar wurde, dass konkrete Abwicklungsschritte erfolgen würden. Die Kanzlei beriet das Institut in der Vorbereitung auf die Abwicklung gemäß dem BaSAG und begleitet die Heta nun auch bei den verschiedenen Abwicklungsschritten.
Die Kanzlei zählt seit einiger Zeit zu den festen Beratern der Hypo Alpe-Adria International und der Heta. So begleitete sie das Haus etwa bei der Strukturierung des SEE-Netzwerks sowie bei dessen Verkauf an den Finanzinvestor Advent. (Jörn Poppelbaum)
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