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Donnerstag, 12. November 2015

Der Finanzausschuss hat am 11.11.2015 den Weg für einen internationalen Austausch über Finanzdaten freigemacht, so dass im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden. Im Gegenzug werden die Finanzdaten ausländischer Anleger an deren Heimatländer weitergegeben. Die Forderungen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach einem schnellen Eintritt in Beratungen über die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hielten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für verfrüht. Sie lehnten daher entsprechende Anträge der Opposition ab.

11.11.2015 / 15:25 Uhr

Gesetzgebung | Finanzdatenaustausch beschlossen (Bundestag)

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Der Finanzausschuss hat am 11.11.2015 den Weg für einen internationalen Austausch über Finanzdaten freigemacht, so dass im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden. Im Gegenzug werden die Finanzdaten ausländischer Anleger an deren Heimatländer weitergegeben. Die Forderungen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach einem schnellen Eintritt in Beratungen über die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hielten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für verfrüht. Sie lehnten daher entsprechende Anträge der Opposition ab.

Hierzu wird weiter ausgeführt:
  • Mit den Stimmen aller Fraktionen billigte der Ausschuss die am 29.10.2014 unterzeichnete internationale Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (BT-Drucks. 18/5919).
  • Außerdem stimmte der Ausschuss dem Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (BT-Durcks. 18/592018/6290), mit dem der Vertragsinhalt in deutsches Recht umgesetzt wird. Zuvor waren zwei von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsanträge zu dem Gesetz beschlossen werden.
  • Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung wollen die Vertragsparteien die für Besteuerungsverfahren in anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig erheben und ab 2017 dem anderen Vertragsstaat übermitteln.
  • • Finanzinstitute müssen daher in Zukunft einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung zum Austausch von Finanzinformationen nachkommen kann.
  • Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. "Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden", erwartet die Bundesregierung.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 591

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