- Keine Mehrheit fanden dagegen im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Bestimmungen, die einen Missbrauch des Klagerechts durch Aktionäre verhindern sollten.
- Einem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, diesen Passus im Regierungsentwurf zu streichen und die Klagemöglichkeiten nicht einzuschränken, stimmte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Dagegen enthielt sich die Fraktion Die Linke bei der Abstimmung über diesen Antrag, der noch eine Reihe weiterer kleinerer Änderungen am Gesetzentwurf vorsieht.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 588
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