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Mittwoch, 4. Juli 2012

DSW parallel um die Zulassung von Musterklagen gegen den griechischen Staat. Hier müsse geprüft werden, ob der "Greek Bondholder Act" rechtmäßig war, der der Enteignung der Anleger zugrunde lag. "Das ist aber juristisches Neuland", sagte der Sprecher. "Das wird lange dauern, und wir können nicht für den Erfolg der Klagen garantieren."

Frankfurt, 03. Jul (Reuters) - Der Anlegerschutzverein DSW rät privaten Anlegern zu Klagen gegen deren Verluste im Zuge des Schuldenschnitts griechischer Staatsanleihen. Mehr als 2000 Anleger aus ganz Europa hätten sich schon gemeldet, sagte ein Sprecher der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Dienstag. Sie hätten 35 bis 40 Millionen Euro in den Papieren angelegt, die mit Zustimmung der Großgläubiger um 53,5 Prozent abgewertet und in neue Anleihen getauscht worden waren. Etwa ein Prozent davon war in Händen von Privatanlegern, von denen sich viele benachteiligt fühlen, auch weil sie selbst kein Mitspracherecht hatten. Für sie hat die DSW nun eine "Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen" (AGA) gegründet, die ihre Interessen vertreten soll.

"Wir brauchen eine möglichst große Schlagkraft, um auch von der Politik ernstgenommen zu werden", sagte der DSW-Sprecher. Um die Klagen vorzubereiten, brauche die AGA Geld. "Nur eine starke Gemeinschaft wird eine Chance haben, die Interessen der Privatanleger durchzusetzen", sagte DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Die Anleger sollen deshalb - je nach Anlagesumme - 100 bis 400 Euro zahlen - die Kosten der Klagen selbst sind aber darin noch nicht enthalten.

In Griechenland müsste jeder Anleger einzeln seine Ansprüche auf Entschädigung durchsetzen, vor deutschen Gerichten bemüht sich die DSW parallel um die Zulassung von Musterklagen gegen den griechischen Staat. Hier müsse geprüft werden, ob der "Greek Bondholder Act" rechtmäßig war, der der Enteignung der Anleger zugrunde lag. "Das ist aber juristisches Neuland", sagte der Sprecher. "Das wird lange dauern, und wir können nicht für den Erfolg der Klagen garantieren." Auch mit dem Schuldenschnitt in Argentinien lasse sich der Fall nicht vergleichen, weil das südamerikanische Land offiziell für bankrott erklärt worden war.

Als dritte Möglichkeit sieht die DSW Klagen gegen die Bundesrepublik. Zwischen Deutschland und Griechenland gibt es seit 51 Jahren einen Vertrag über den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. "Wir sind der Ansicht, dass Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über die Entschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen", erklärte Hechtfischer. Wenn das nicht geschehe, könnten die Anleger versuchen, den Bund über eine Staatshaftungsklage in Regress zu nehmen.

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