Streit um griechische Anleihen Anleger verklagen Griechenland auf Entschädigung
03.07.2012 ·
Um für Besitzer von Griechenland-Anleihen „zu retten, was zu
retten ist“, wollen Anlegerschützer den Rechtsweg einschlagen. Mehrere
tausend Anleger hätten sich bereits gemeldet. Auch die Bundesregierung
könnte mit einer Staatshaftungsklage rechnen.
Von
Joachim Jahn, Berlin
Anlegerschützer wollen den Rechtsweg
einschlagen, um für Besitzer von Griechenland-Anleihen „zu retten, was
zu retten ist“. Das kündigte die Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz (DSW) am Dienstag an. „Die erlittenen Verluste, die
betroffene Privatanleger im Rahmen der sogenannten freiwilligen
Umschuldung hinnehmen mussten, sind immens“, sagte
DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler: „Eine Chance, dem Tausch zu
widersprechen, hatten sie nicht.“ Mehrere tausend Geschädigte hätten
sich schon gemeldet, um gegen die „Enteignung durch die griechische
Regierung“ vorzugehen. Der Anlegerverband hatte hierfür die
„Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen“ (AGA) ins Leben gerufen.
Möglichkeit der Staatshaftungsklage
Die DSW-Juristen sehen mehrere Möglichkeiten für einen Prozess. Für erfolgversprechend halten sie individuelle Klagen auf Entschädigung vor griechischen Gerichten. Dort sei nicht nur die Rechtslage günstig, sondern es gelte auch eine lange Verjährungsfrist von fünf Jahren. „Der entscheidende Vorteil besteht allerdings darin, dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht“,sagte DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer.
Einen weiteren Rechtsweg sieht die Anlegerlobby in Verfahren vor der deutschen Justiz. Gläubiger könnten dort einen direkten Zahlungsanspruch gegen die Hellenische Republik geltend machen. Innerhalb dieser Verfahren werde dann geprüft, ob der „Greek-Bondholder-Act“ - also das der Umschuldung zugrunde liegende Gesetz - rechtswidrig ist. Gerichtsstand ist dabei nach Hechtfischers Angaben jeweils der Wohnsitz des Anlegers.
Und noch eine dritte Variante haben die Juristen ausgetüftelt. Inhaber von Anleihen können demnach auf einen Staatsvertrag pochen, den Deutschland im Jahr 1961 zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen mit dem damaligen Königreich Griechenland abgeschlossen hat. Investoren könnten daraus wohl keinen direkten Klagegrund ableiten, räumt die DSW ein. Aber wenn Deutschland keine entsprechenden Verhandlungen mit Athen aufnehme, könne die deutsche Regierung mit einer Staatshaftungsklage in Regress genommen werden.
Quelle: F.A.Z.
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