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Mittwoch, 4. Juli 2012

Griechen-Umschuldung Privatanleger klagen auf Entschädigung


 

Griechen-Umschuldung Privatanleger klagen auf Entschädigung

Akropolis: Für die Verfahren hat die DSW eigens eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtetZur Großansicht
DPA
Akropolis: Für die Verfahren hat die DSW eigens eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet
Die Verluste für Privatanleger beim griechischen Schuldenschnitt waren hoch - jetzt wollen Aktionärsschützer auf eine Entschädigung klagen. Geplant sind rechtliche Schritte in Griechenland und Deutschland.
Düsseldorf - Griechische Staatsanleihen wurden von deutschen Banken zeitweise als sichere Altersversorgung vermarktet. Bekanntlich war es dann doch anders: Seit dem Schuldenschnitt Griechenlands ist vom angelegten Geld der Investoren nicht mehr allzu viel übrig. Nun will die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Entschädigung für die erlittenen Verluste erstreiten.

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Die Schutzvereinigung werde "mit Klagen gegen die Enteignung der Anleger durch die griechische Regierung" vorgehen, kündigte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler am Dienstag an. Geplant seien juristische Schritte in Griechenland und Deutschland. Für die geplanten Verfahren hat die DSW eigens eine Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA) ins Leben gerufen. Mehrere tausend Anleger aus ganz Europa hätten sich dort bereits registrieren lassen, berichtete die DSW. Doch sei dies wahrscheinlich nur die "Spitze des Eisbergs".
Aus Sicht der AGA sind derzeit drei juristische Ansatzpunkte erfolgversprechend:
Schadensersatzklagen in Griechenland: Hierbei gehe es um individuelle Entschädigungsklagen. Für diese Klageform spricht aus Sicht der DSW dreierlei: Zum einen habe dieser Ansatz gute Erfolgsaussichten, zum anderen gelte eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Der entscheidende Vorteil bestehe allerdings darin, dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht.
Klagen in Deutschland: Für deutsche Staatsbürger favorisiert die AGA gegenwärtig Klagen vor deutschen Gerichten, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt haben. Bei diesen Klagen sei zu prüfen, ob das der Umschuldung zugrundeliegende Gesetz rechtswidrig ist. Gerichtsstand sei dabei jeweils der Wohnsitz des Anlegers.
Schiedsverfahren zwischen Deutschland und Griechenland: Deutschland und Griechenland hätten 1961 einen Staatsvertrag über den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen geschlossen, erklärte die DWS. Daraus lasse sich zwar kein direkter Klagegrund für betroffene Anleger ableiten. "Allerdings sind wir der Ansicht, dass Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über die Entschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen", erklärte die Schutzvereinigung. Sollte das nicht geschehen, könnte sich im Rahmen einer sogenannten Staatshaftungsklage die Möglichkeit ergeben, Deutschland für die erlittenen Verluste in Regress zu nehmen.
yes/dapd/dpa

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