03.07.2012
Griechen-Umschuldung Privatanleger klagen auf Entschädigung
Düsseldorf - Griechische Staatsanleihen wurden von deutschen Banken
zeitweise als sichere Altersversorgung vermarktet. Bekanntlich war es
dann doch anders: Seit dem Schuldenschnitt Griechenlands ist vom
angelegten Geld der Investoren nicht mehr allzu viel übrig. Nun will die
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine
Entschädigung für die erlittenen Verluste erstreiten.
Die Schutzvereinigung werde "mit Klagen gegen die Enteignung der
Anleger durch die griechische Regierung" vorgehen, kündigte
DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler am Dienstag an. Geplant seien
juristische Schritte in Griechenland und Deutschland.
Für die geplanten Verfahren hat die DSW eigens eine
Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA) ins Leben gerufen.
Mehrere tausend Anleger aus ganz Europa hätten sich dort bereits
registrieren lassen, berichtete die DSW. Doch sei dies wahrscheinlich
nur die "Spitze des Eisbergs".
Aus Sicht der AGA sind derzeit drei juristische Ansatzpunkte erfolgversprechend:
Schadensersatzklagen in Griechenland: Hierbei gehe es um individuelle Entschädigungsklagen. Für diese Klageform spricht aus Sicht der DSW dreierlei: Zum einen habe dieser Ansatz gute Erfolgsaussichten, zum anderen gelte eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Der entscheidende Vorteil bestehe allerdings darin, dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht.
Klagen in Deutschland: Für deutsche Staatsbürger favorisiert die AGA gegenwärtig Klagen vor deutschen Gerichten, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt haben. Bei diesen Klagen sei zu prüfen, ob das der Umschuldung zugrundeliegende Gesetz rechtswidrig ist. Gerichtsstand sei dabei jeweils der Wohnsitz des Anlegers.
Schiedsverfahren zwischen Deutschland und Griechenland: Deutschland und Griechenland hätten 1961 einen Staatsvertrag über den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen geschlossen, erklärte die DWS. Daraus lasse sich zwar kein direkter Klagegrund für betroffene Anleger ableiten. "Allerdings sind wir der Ansicht, dass Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über die Entschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen", erklärte die Schutzvereinigung. Sollte das nicht geschehen, könnte sich im Rahmen einer sogenannten Staatshaftungsklage die Möglichkeit ergeben, Deutschland für die erlittenen Verluste in Regress zu nehmen.
yes/dapd/dpaANZEIGE
Aus Sicht der AGA sind derzeit drei juristische Ansatzpunkte erfolgversprechend:
Schadensersatzklagen in Griechenland: Hierbei gehe es um individuelle Entschädigungsklagen. Für diese Klageform spricht aus Sicht der DSW dreierlei: Zum einen habe dieser Ansatz gute Erfolgsaussichten, zum anderen gelte eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Der entscheidende Vorteil bestehe allerdings darin, dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht.
Klagen in Deutschland: Für deutsche Staatsbürger favorisiert die AGA gegenwärtig Klagen vor deutschen Gerichten, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt haben. Bei diesen Klagen sei zu prüfen, ob das der Umschuldung zugrundeliegende Gesetz rechtswidrig ist. Gerichtsstand sei dabei jeweils der Wohnsitz des Anlegers.
Schiedsverfahren zwischen Deutschland und Griechenland: Deutschland und Griechenland hätten 1961 einen Staatsvertrag über den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen geschlossen, erklärte die DWS. Daraus lasse sich zwar kein direkter Klagegrund für betroffene Anleger ableiten. "Allerdings sind wir der Ansicht, dass Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über die Entschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen", erklärte die Schutzvereinigung. Sollte das nicht geschehen, könnte sich im Rahmen einer sogenannten Staatshaftungsklage die Möglichkeit ergeben, Deutschland für die erlittenen Verluste in Regress zu nehmen.
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