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Mittwoch, 25. Februar 2015

Wenn, dann hätte Argentinien vor Ausgabe der Staatsanleihen festlegen müssen, dass sich bei einem Schuldenschnitt die Minderheit der Gläubiger der Mehrheit beugen müsse. So hatten auch die Prozessvertreter der deutschen Anleger argumentiert, etwa Rechtsanwalt Volkert Vorwerk: "Die Anleihebedingungen müssen es von vorneherein vorsehen. Wenn die Anleihebedingungen eine solche Regelung nicht enthalten, kann man sich darauf verlassen, dass man auch dann nicht im Nachhinein von einer solchen Mehrheitsentscheidung überfallen wird",

Bundesgerichtshof | Bildquelle: dpa

Private Gläubiger vor BGH erfolgreichArgentinien muss Anleger auszahlen

Stand: 24.02.2015 16:26 Uhr
Im Schuldenstreit mit Argentinien haben Gläubiger Rückendeckung vom BGH erhalten. Das Gericht gab zwei Anlegern Recht, die die Rückzahlung von Schulden aus der Zeit vor der Staatspleite gefordert hatten. Argentinien hatte dies stets aus völkerrechtlichen Gründen verweigert.
Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe
Im Jahre 2001 ging Argentinien pleite. Seit 2002 zahlt das Land seine Schulden nicht mehr zurück. Mit den meisten Gläubigern hat Argentinien einen Schuldenschnitt vereinbart und will durchsetzen, dass sich alle Gläubiger an diesem Schuldenschnitt beteiligen. Doch es gibt etliche, die das nicht akzeptieren wollen. So auch zwei deutsche Anleger, die nun vom Bundesgerichtshof Recht bekamen.

Kein Recht, Privatanleger am Schuldenschnitt zu beteiligen

Argentinien hatte argumentiert, dass sich bei einem Schuldenschnitt nach dem Völkerrecht die Minderheit der Gläubiger der Mehrheit beugen müssten. Dies sei die Lehre aus den Staatschuldenkrisen der vergangenen Jahre, etwa in Europa. Der BGH folgte dieser Argumentation nicht: Es gebe keine Regel des Völkerrechts, dass sich sämtliche privaten Gläubiger eines Staates im Falle eines wirtschaftlichen und finanziellen Staatsnotstands an einer Umstrukturierung der Schulden beteiligen müssten, so die Richter.
BGH verurteilt Argentinien zur Zahlung
K. Hempel, SWR
24.02.2015 16:15 Uhr
Wenn, dann hätte Argentinien vor Ausgabe der Staatsanleihen festlegen müssen, dass sich bei einem Schuldenschnitt die Minderheit der Gläubiger der Mehrheit beugen müsse. So hatten auch die Prozessvertreter der deutschen Anleger argumentiert, etwa Rechtsanwalt Volkert Vorwerk: "Die Anleihebedingungen müssen es von vorneherein vorsehen. Wenn die Anleihebedingungen eine solche Regelung nicht enthalten, kann man sich darauf verlassen, dass man auch dann nicht im Nachhinein von einer solchen Mehrheitsentscheidung überfallen wird", sagte er. Laut Urteil muss Argentinien den beiden Anlegern nun rund 8000 Euro zahlen, plus Zinsen. In dem einen Fall liegen die Zinsen für die Anleihen bei acht Prozent, im anderen bei fast zwölf Prozent.

Schwer zu vollstrecken

Die Frage ist allerdings, ob Argentinien einlenken wird. Damit sei vorerst nicht zu rechnen, meinen die Anwälte der Anleger. Es sei auch nicht so einfach, das Urteil zu vollstrecken, etwa durch eine Beschlagnahme von Dingen, die dem argentinischen Staat gehören, meint Rechtsanwalt Vorwerk: "Es ist immer schwierig, einen Titel gegen einen Staat durchzusetzen. Im Ausland, also außerhalb des Staates selbst, hat der Staat im Wesentlichen nur Verwaltungsvermögen. Und in das Verwaltungsvermögen kann man nicht vollstrecken."

Anleger können sich Zeit lassen

Dennoch gaben sich die Anwälte gelassen. Rechtsanwalt Guido Lenné, der den Prozess durch die Instanzen nach vorne getrieben hatte, ist zuversichtlich, dass Argentinien doch irgendwann zahlen wird. Immerhin hätten die beiden Anleger nun 30 Jahre lang Zeit, das Geld einzutreiben: "Deutsche Urteile sind 30 Jahre lang vollstreckbar, das heißt, unser Mandant wird erst einmal eine Menge Zeit haben. Ich gehe nicht davon aus, dass Argentinien dauerhaft nicht freiwillig bezahlen wird." Schließlich könne es sich kein Staat der Welt erlauben, langfristig deutsche Urteile einfach zu ignorieren, ist der Jurist überzeugt.

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