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Montag, 2. November 2015

NWB: Der Finanzausschuss führt am Montag, den 2.11.2015, eine öffentliche Anhörung zu den Themen Kapitalertragsbesteuerung und Austausch von Informationen über Finanzkonten durch. In der auf zwei Stunden angesetzten Anhörung soll es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (BT-Drucks.18/5920, 18/6290) gehen.

29.10.2015 / 09:40 Uhr

Gesetzgebung | Anhörung zur Kapitalbesteuerung (Bundestag)

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Der Finanzausschuss führt am Montag, den 2.11.2015, eine öffentliche Anhörung zu den Themen Kapitalertragsbesteuerung und Austausch von Informationen über Finanzkonten durch. In der auf zwei Stunden angesetzten Anhörung soll es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (BT-Drucks.18/592018/6290) gehen.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
  • Grundlage für den automatischen Datenaustausch sind unter anderem eine von der Bundesrepublik und 50 anderen Staaten geschlossene Vereinbarung und die EU-Amtshilferichtlinie. Finanzinstitute müssen demnach einmal im Jahr Daten von Konten übermitteln, die diese für in anderen Vertragsstaaten beziehungsweise EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige Personen führen.
  • Mitgeteilt werden müssen Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person, die Kontonummer, die Jahresenddaten der Finanzkonten sowie gutgeschriebene Kapitalerträge. Im Gegenzug seien die anderen Staaten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, entsprechende Informationen zu Finanzkonten von in der Bundesrepublik steuerpflichtigen Personen zu übermitteln.
  • Zur Begründung heißt es, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt.
  • "Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden", erwartet die Bundesregierung.
Quelle: Bundestag online
 

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