Ne Aldy,
du siehtst die Sache falsch.
Einige Gläubiger haben den Insolvenzplan unterlaufen, indem sie treuwidig Prospekthaftungsklagen angestrengt und WGF zu Vergleichen genötigt haben. Der Vorstand hatte keine Alternative zum Insolvenzantrag. Der Insolvenzverwalter ist jetzt gefordert gegen diese opponierenden und treuwidrig handelnden Gläubiger mit aller Härte Insolvenzanfechtungen einzuleiten und umfangreiche Schadensersatzforderungen geltend zu machen. White & Case (Dr. Baer) ist insoweit eine gute Wahl, als er als knallharter Hund und als Spezialist für Insolvenzanfechtungen bekannt ist.
Leider wurde im Insolvenzplan vergessen, einen generellen Verzicht auf Prospekthaftungsansprüche beschließen zu lassen, was ein Versäumnis der Berater ist. Eigentlich ist ein solcher Beschlusspunkt bei Publikumswertpapieren üblich. Es wurde also gepennt.
Bedanken können wir uns bei der Kanzlei Dr. Stoll. Deren eigene Mandanten werden am Ende gewaltig draufzahlen müssen.https://www.kapitalschutz.de/Kanzlei...rgleichen.html
Durch den Vergleichsbetrag sowie die bislang erhaltenen Ausschüttungen und Rückflüsse aus dem Insolvenzplan dürften die betroffenen Anleger mit einem ganz überwiegenden Rückfluss ihrer Investition rechnen. Die sehr wenigen Verfahren, die nicht durch den Vergleich beendet wurden, befinden sich in der Berufungsinstanz.
Geändert von Mond (Heute um 01:15 Uhr)
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