1.1.1.1. Angebot Basis.
In Bezug auf
die Inhaber von Staatsanleihen, die keine einstweilige Maßnahmen „Pari Passu“
haben, sieht der Vorschlag ein "Basisangebot" vor, unter denen die
Umstrukturierung der Staatsanleihen durch eine Zahlung in Höhe des ursprünglichen
geschuldeten
Nennbetrags vorgeschlagen wird plus 50% dieses besagten ursprünglichen
Nennbetrags.
1.1.1.2.
Angebot „Pari Passu“ (Gleichrangerklärung).
Die
gleichrangigen Halter werden als Option wählen können - das Basisoffert, das
sogenannte Offert „Pari Passu“. Das basiert auf folgenden Bedingungen:
(i)
in
Bezug auf diese Staatsanleihen in Bezug auf eine monetäre Gerichtsentscheidung,
welche vor dem
1.02.16 ausgestellt wurde, 100% der ursprünglichen anerkannten Summe dieser besagten
Gerichtsentscheidung abzüglich eines Rabatts von 30%, und
(ii)
in Bezug auf diese
Staatsanleihen, bei denen keine monetäre Gerichtsentscheidung ausgestellt wurde
vor dem 1. Februar 2016, der erworbene Wert des Regresses weniger einem Rabatt
von 30%.
Beide Rabatte unter (i)
beschrieben und (ii) werden zu 27,5% in den vorläufigen
Umstrukturierungsvereinbarungen bis einschließlich 19. Februar 2016
unterzeichnet werden.
Sowohl beim Basisangebot
als auch beim Angebot Pari Passu, wird die Bezahlung in cash abgeschlossen mit Mittel
aus der Ausgabe von neuen argentinischen Staatsanleihen die am Kapitalmarkt
platziert werden.
Gleichzeitig ist es mit
der Umsetzung dieses Vorschlags vorgesehen, dass die Inhaber von Staatsanleihen die hier
mitpartizipieren, auf alle ihre Rechte verzichten müssen – sprich geschuldete Beträge und Rechtsbehelfe die
aus ihren Staatsanleihen hervorgehen.
Es ist auch vorgesehen,
dass die Mengen an Kapital und / oder Zinsen aus den Anleihen die laut den Vertragsbedingungen
verjährt sind sowie die geltenden Rechtsvorschriften nicht anerkannt werden.
Bei Erfüllung der geäußerten Bedingungen, wird
Argentinien ein formelles Restrukturierungsangebot vorantreiben, welches
konform geht mit den Bedingungen dieses gegenständlichen Vorschlags.
Der Vorschlag bedarf noch der
Zustimmung des Nationalen Kongresses und des Urteils, welches die Aufhebung der
einstweiligen Maßnahmen Pari Passu vorbereitet/beschließt.
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