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Freitag, 12. Februar 2016

ich hoffe, dass es Ihnen gelingen wird, per Insolvenzanfechtung jenes Geld zurückzuholen, dass sich eine Minderheit von Anlegern treuwidrig durch Prospekthaftungsklagen erschlichen hat, wodurch der Insolvenzplan ausgehebelt wurde

Sehr geehrter Herr Dr. Baer,

ich hoffe, dass es Ihnen gelingen wird, per Insolvenzanfechtung jenes Geld zurückzuholen, dass sich eine Minderheit von Anlegern treuwidrig durch Prospekthaftungsklagen erschlichen hat, wodurch der Insolvenzplan ausgehebelt wurde. Es kann nicht sein, dass sich ein Minderheit von Gläubigern auf Kosten der Gläubigermehrheit bereichert.


Durch den Vergleichsbetrag sowie die bislang erhaltenen Ausschüttungen und Rückflüsse aus dem Insolvenzplan dürften die betroffenen Anleger mit einem ganz
überwiegenden Rückfluss ihrer Investition rechnen
. Die sehr wenigen Verfahren, die nicht durch den Vergleich beendet wurden, befinden sich in der Berufungsinstanz.



Mit freundlichen Grüßen

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