Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Dienstag, 16. Februar 2016

Mittelstandsanleihen Gläubiger stimmen Singulus-Rettung zu Der angeschlagene Maschinenbauer Singulus hat die Mehrheit der Gläubiger für sein Restrukturierungskonzept gewonnen, auch wenn es diese Geld kostet. Jetzt müssen noch die Aktionäre zustimmen.

MittelstandsanleihenGläubiger stimmen Singulus-Rettung zu

Der angeschlagene Maschinenbauer Singulus hat die Mehrheit der Gläubiger für sein Restrukturierungskonzept gewonnen, auch wenn es diese Geld kostet. Jetzt müssen noch die Aktionäre zustimmen.
© DPADas Unternehmen Singulus aus Kahl am Main setz neuerdings auf C IGS-Dünnschicht- und kristalline Hochleistungs-Solarzellen.
Der angeschlagene Maschinenbauer Singulus hat eine entscheidende Hürde zur Rettung des Unternehmens genommen. Am Montag stimmte eine zweite Versammlung der Gläubiger der 2017 fälligen Anleihe des Unternehmens einer Umschuldung zu. Zwar war nur ein Drittel des Anleihekapitals von 60 Millionen Euro vertreten, jedoch genügt seit der Reform des Schuldverschreibungsgesetzes vor einigen Jahren in einer zweiten Versammlung die Anwesenheit eines Viertels, damit die Beschlüsse für alle Gläubiger verbindlich werden.
Demnach sollen die Anleihegläubiger für jeweils 1000 Euro an Schuldverschreibungen das Recht erhalten, zwei neue Schuldverschreibungen im Wert von jeweils 100 Euro sowie 96 Aktien des Unternehmens zu erwerben. Beim aktuellen Kurs sind letztere aber nur 34,176 Euro wert. Die neue Anleihe wird auch nicht wie die alte mit 7,75 Prozent, sondern anfänglich nur mit 3 Prozent verzinst werden. Der Zins soll allerdings bis zur Endfälligkeit im Jahr 2021 jährlich steigen und für das letzte Jahr der Laufzeit dann 10 Prozent betragen. Zudem steigt der Rückzahlungswert der Anleihe bis zum Ende der Laufzeit auf 115 Prozent an. Auch ein Barausgleich soll möglich sein.
Anzeige
Währungsgesicherte ETFs

Ein volatiles Umfeld

Die heutigen globalen Devisenmärkte sind besonders volatil. Anleger sollten Vorsichtsmassnahmen ergreifen.

Verlust zwischen 45 und 15 Prozent

Dennoch müssen die Gläubiger Verzicht leisten. Berücksichtigt man die Aktien zum Zeitwert, erhalten sie bis zum Ende der Laufzeit etwa 56 Prozent ihrer Forderungen zurück. Singulus selbst berechnet in einer Präsentation das mögliche Wertaufholungspotential der Aktien mit ein und wirbt mit einem rechnerischen Gegenwert von knapp 84 Prozent. Wie man es auch dreht und wendet: das Investment wird wohl zum Verlustgeschäft. Dabei ist dies nach Darstellung des Managements noch die bessere Alternative. Für den Fall der Nicht-Zustimmung hatte Singulus eine Insolvenz als unvermeidbar bezeichnet und mit einem voraussichtlichen Gegenwert von nur 18 Prozent der Forderungen eine düstere Prognose gegeben.
Noch ist das Restrukturierungskonzept aber nicht durch: Zum einen muss am Dienstag noch die Hauptversammlung dem Konzept zustimmen. Dabei müssen die Aktionäre aber eine weitgehende Enteignung hinnehmen. Denn nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen sollen den Anleihegläubigern rund 95 Prozent des Unternehmens gehören. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass den Aktionären noch ein Zwanzigstel bleibt.
SINGULUS TECHN. 1...16.02.2016, 13:09 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteDie Hoffnungen auf die Zahlungsfähigkeit des Konzerns sind aktuell nicht mehr groß.
Darüber hinaus haben einige Anleihegläubiger gegen die Beschlüsse Widerspruch eingelegt. Singulus muss nun abwarten, ob diese Klage erheben. Die Gesellschaft sei aber zuversichtlich, dass solche Klagen in einem Freigabeverfahren überwunden werden können. Dieses wurde eingeführt, damit die Umsetzung von Beschlüssen auf Hauptversammlungen mit offensichtlich unberechtigten Klagen nicht blockiert werden können.
Die Aussichten der Gläubiger sind nicht gut, auch nicht für diejenigen, die ihre Anleihen gekündigt haben und nun auf Auszahlung pochen. Erst in der Vorwoche wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) veröffentlicht, wonach Beschlüsse der Gläubigerversammlung auch für diejenigen Gläubiger gelten, die ihre Teilschuldverschreibungen vorher gekündigt haben. Sollten die Anleihebedingungen vorsehen, dass Mehrheitsbeschlüsse für alle Gläubiger verbindlich sind, ändere sich an der Gläubigerstellung durch eine Kündigung nichts, so der BGH. Auch im Kündigungsfall bleibe der Inhaber Gläubiger, bis dieser die Forderung vollständig erfüllt habe. Die Kündigung diene nur dazu, die Fälligkeit herbeizuführen. Inhalt und Umfang blieben unberührt. Das sei Sinn und Zweck des Gesetzes.
Singulus Techn.27.04.2015, 14:50 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteVon einstigen Höhenflügen der Singulus-Aktie ist nichts mehr zu sehen
Der Singulus-Aktie tun die Beschlüsse der Gläubigerversammlung dennoch gut. Ihr Kurs ist seit der vergangenen Woche von 18 auf aktuell 38 Cent gestiegen. Allerdings befindet sich der Kurs dennoch auf tiefstem Niveau. Das Unternehmen, das in den ersten neun Monaten des Jahres knapp 58 Millionen Euro umsetzte, wird derzeit noch mit knapp 19 Millionen Euro bewertet.
Singulus war in den frühen 200er Jahren als Hersteller von Produktionsanlagen für optische Datenträger erfolgreich. Es gelang dem Unternehmen aber nie, sich angesichts des schrumpfenden Marktes neu aufzustellen. 2005 wurden in Deutschland fast eine Milliarde optische Rohlinge abgesetzt, 2014 waren es weniger als 200 Millionen Stück. Der japanische Hersteller JVC stellte im vergangenen Sommer die Produktion ein.
Mehr zum Thema
2005 setzte Singulus mit Anlagen für optische Datenträger noch 244 Millionen Euro um, 2014 gerade noch 45 Millionen Euro. Dennoch stand das Segment weiter für zwei Drittel der Konzernerlöse. In den Jahren dazwischen versuchte Singulus mit Maschinen für die Beschichtung von Sonnenbrillen, für die Halbleiterbranche und die Solarindustrie Fuß zu fassen. Doch das erste Geschäftsfeld wurde nach nur zwei Jahren wegen Erfolglosigkeit eingestellt. Das zweite schrumpfte nach vielversprechendem Start 2006 ebenfalls in sich zusammen und wurde schon 2009 zum Nicht-Kerngeschäftsfeld erklärt, auch wenn es später wieder zu Ehren kam. Das tragische Schicksal der Solarindustrie ist bekannt.
Genau dieses aber soll Singulus jetzt retten. Dabei setzt man in Kahl am Main auf C IGS-Dünnschicht- und kristalline Hochleistungs-Solarzellen. Zwar ist die Nachfrage nach Ausrüstungsinvestitionen seit 2011 deutlich zurückgegangen, doch soll sich diese wieder erholen. Schon 2015 seien 60 Prozent der Umsätze auf diesen Bereich entfallen. Zudem soll auch mit Oberflächenveredelungstechnik ein neues Geschäftsfeld eröffnet werden.
Im laufenden Jahr will Singulus 115 bis 130 Millionen Euro umsetzen. Allerdings hat Singulus in den vergangene Jahren die Umsatzprognosen recht häufig revidieren müssen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen