Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Samstag, 20. Februar 2016

wie sagt noch der Volksmund: nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber......

Ekosem-Agrar GmbH lädt zur zweiten Gläubigerabstimmung ein

·         Erste Abstimmungen ohne Versammlung erwartungsgemäß nicht beschlussfähig
·         Zweite Gläubigerversammlungen  am 16. und 17. März 2016
Walldorf, 19. Februar 2016 – Die Geschäftsführung der Ekosem-Agrar GmbH, deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe Ekoniva, teilt mit, dass in den Abstimmungen ohne Versammlung der Gläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1MLSJ1) und der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/2018 (ISIN: DE000A1R0RZ5) gemäß §18 SchVG erwartungsgemäß jeweils weniger als 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen abgestimmt haben. Damit lag für diese Abstimmungen keine Beschlussfähigkeit vor.
Die Abstimmungen der Gläubiger beider Anleihen fanden vom 16. Februar 2016 (0:00 Uhr) bis zum 19. Februar 2016 (8:00 Uhr) statt. An der Abstimmung zur ESA-Anleihe 2012/2017 nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in Höhe von (gerundet) 20 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von EUR 50.000.000,00 vertreten. Die Zustimmung zum wichtigsten Tagesordnungspunkt 1 (Prolongation der Anleihen) lag in diesem Fall bei über 90 Prozent. An der Abstimmung der ESA-Anleihe 2012/2018 nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in Höhe von (gerundet) 17 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von EUR 78.000.000,00 vertreten. Hier lag die Zustimmungsquote zu Tagesordnungspunkt 1 bei über 95 Prozent.
Aufgrund der zu geringen Abstimmungsbeteiligung wird jeweils eine zweite Gläubigerabstimmung einberufen, die als Präsenzversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung stattfinden wird. Hier ist ein verringertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähgkeit erforderlich. Die Versammlung der Gläubiger der ESA-Anleihe 2012/2017 wird am 16. März 2016, die  Versammlung der Gläubiger der ESA-Anleihe 2012/2018 am 17. März 2016 jeweils in Wiesloch (b. Walldorf) stattfinden. Die Einladungen zu beiden Versammlungen werden voraussichtlich am 22. Februar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wolfgang Bläsi, Geschäftsführer und CFO der Ekosem-Agrar GmbH: „Seit Bekanntgabe der Prolongationspläne im Januar haben wir im Dialog mit annähernd 200 institutionellen und privaten Anlegern viel Zustimmung für unsere Pläne erhalten. Dies zeigt sich an den hohen Quoten, die in den ersten Abstimmungen für die Verlängerung der Anleihen votierten. Dass das Quorum von 50 Prozent wie in nahezu allen am Markt bekannten Fällen nicht erreicht wurde, liegt aus unserer Sicht vor allem an dem komplexen Abstimmungsprozedere sowie den Informationsbarrieren für ausländische Investoren. In den nun anstehenden zweiten Gläubigerversammlungen wird das Prozedere vereinfacht. Hier besteht zudem die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vor Ort vertreten zu lassen. Auch deshalb sind wir sehr zuversichtlich, in den Präsenzversammlungen die erforderliche Mehrheit der Anleihegläubiger – bei einem Quorum für die Beschlussfähigkeit von 25 % – für unser Vorhaben zu gewinnen.“

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen