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Donnerstag, 7. April 2016

Panama Papers Warum Briefkastenfirmen einen legalen Zweck haben können Nicht alles ist verwerflich, was heimlich gemacht wird. Der Wunsch nach Anonymität hat bisweilen einen guten Grund.

Panama PapersWarum Briefkastenfirmen einen legalen Zweck haben können

Nicht alles ist verwerflich, was heimlich gemacht wird. Der Wunsch nach Anonymität hat bisweilen einen guten Grund.
 von HENDRIK WIEDUWILT UND 
© GETTYKleiner Kasten, großes Geld: Briefkästen von Offshore-Firmen
So aufgeregt derzeit über Briefkastenfirmen in Panama diskutiert wird, so fern und fremd ist die Welt der undurchsichtigen Gesellschaften den meisten Menschen. Doch es gibt für die Konstrukte viele legale Zwecke – in manchen Branchen gehören sie zum Alltag, helfen Prominenten beim Kauf von Grundstücken und schützen sogar bisweilen vor Verbrechen.
Für den früheren Steuerfahnder Michael Weber-Blank sind Briefkastenfirmen keine fremde Welt. Der heutige Wirtschaftsstrafverteidiger in der Kanzlei Brandi in Hannover kennt zahlreiche Beispiele, in denen die hohlen Unternehmen rechtmäßig Einsatz finden – etwa beim stückweisen Kauf von Unternehmensanteilen, besonders, wenn dieser in eine feindliche Übernahme mündet.
Manche Investitionen müssen klandestin angebahnt werden. „Wenn einer von fünf Konkurrenten investieren will, muss er sich überlegen, wie er das macht. In engen Märkten kennen sich alle Wettbewerber.“ Im Bereich der Unternehmenskäufe und Fusionen seien Briefkastenfirmen daher „ein Standardthema“. „Wenn Sie sich als Firma beteiligen wollen, können Sie über eine Briefkastenfirma Anteile erwerben – bis man genug Einfluss hat.“ Kapitalmarktrechtliche Grenzen dürften dabei aber nicht verletzt werden. Auch wohlhabende Privatpersonen könnten legitime Interessen verfolgen: Wenn ein Weltstar sich offen für ein Grundstück auf Mallorca interessierte, sagt Weber-Blank, dann würde das sofort den Preis hochtreiben. „Niemand möchte, dass der Preis, den man bezahlt, durch den eigenen Namen beeinflusst wird.“
 
Warum Briefkastenfirmen auch einen legalen Zweck haben können
Der Kieler Anwalt und FDP-Politiker Wolfgang Kubicki verwies kürzlich darauf, dass deutsche Reedereien Domizilgesellschaften in Panama brauchten, damit sie unter panamaischer Flagge fahren könnten. Der Volkswagen-Konzern hat seine Firmenflugzeuge in der Karibik stationiert, weil die Konkurrenz dann angeblich nicht im Internet verfolgen kann, wohin die Manager gerade fliegen. Mitunter ist die Auslagerung auch das einzige Mittel, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden – oder völlig rechtmäßig von einem niedrigeren Steuertarif im Ausland zu profitieren. Der bessere Zugang zu dortigen Märkten oder eine geringere Regulierung der Branche kann locken. Kein Wunder, dass selbst öffentlich-rechtliche Banken mitunter auf Firmenmäntel und Strohleute setzen.
Manchmal geht es auch um mehr als finanzielle Vorteile: so etwa bei jenem Industriellen in Südamerika, der seine Finanzkraft bisher verbergen konnte – aus Angst vor Entführung. „Sonst könnten meine Familie und ich nicht einmal mehr unbewacht Auto fahren“, habe sein Mandant gesagt, berichtet Weber-Blank. Der schillernde Privatdetektiv Werner Mauss will zahlreiche Menschenleben gerettet haben, indem er auf diesem Weg Lösegelder an Entführer zahlte.
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Auch in manchem Familienzwist neigen viele zur Verschleierung des eigenen Vermögens. Als „Klassiker“ im deutschen Mittelstand gilt der Vater, der seinem missratenen Sohn den Pflichtteil beim Erbe vorenthalten will. Oder der vor seiner Ehefrau verheimlichen will, dass er einer Geliebten einen üppigen Lebensstil finanziert – Steuerfahnder bezeichnen sich dann bisweilen als „Zugewinnhelfer“.
Nicht selten ist der Wunsch, sich für den Fall des Falles vor einem Zugriff von Gläubigern auf das Privatvermögen zu schützen. Eingeweihte sprechen etwas verschämt von „Asset Protection“. Rechtswidrig ist das nur, wenn sich schon eine Krise der eigenen Finanzen abzeichnet und damit die Insolvenz verschleppt oder einzelne Geschäftspartner begünstigt werden. Doch dienen solche Offshore-Adressen auch oft dazu, um Geldflüsse zu verschleiern – etwa Einnahmen von Drogenhändlern oder den Reptilienfonds, aus dem Schmiergeld gezahlt wird.
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Bankenverband warnt vor Verbot von Briefkastenfirmen

In vielen Regionen dieser Welt gelten auch noch ganz andere Motive. Wo Staat oder Wirtschaft korrupt sind, wollen namhafte Investoren beispielsweise nicht durchsickern lassen, wenn sie eine bestimmte Immobilie, ein begehrtes Kunstwerk oder ein hoffnungsvolles Start-up-Unternehmen kaufen wollen – damit nicht durch Indiskretionen der Preis in die Höhe getrieben wird. Auch Sicherheit kann in manchen Ländern ein Beweggrund sein.
Der Bankenverband warnt vor einem Verbot von Briefkastenfirmen. Es gebe legale Zwecke, die nichts mit dunklen Geschäften zu tun hätten, sagte Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer im Deutschlandfunk. Heute hätten die Banken sehr strenge Geldwäsche- und Compliance-Vorschriften. „Da gucken sie sehr genau hin.“ Die Banken müssten sich darauf verlassen, was ihnen die Kunden verrieten, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. „Keine Bank wird für jeden ihrer Kunden ihre Hand ins Feuer legen.“ Es sei deren Sache, Transparenz herzustellen.
Übrigens finden sich solche Briefkastensilos nicht nur im exotischen Panama, sondern auch etwa in Delaware in den Vereinigten Staaten oder auf den britischen Jungferninseln. Und schon von der letzten Enthüllungswelle („Offshore-Leaks“) bleib eigentlich nur ein Name im Gedächtnis: der verstorbene Millionär und Playboy Gunter Sachs. Eine Nachprüfung durch die Schweizer Behörden ergab daraufhin: Sachs hatte seine Steuern korrekt bezahlt. Er hatte über die Trusts sein weltweit verstreutes Erbe geregelt.

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