Gericht kippt Netzgebühr-BefreiungGroße Unternehmen müssen mehr für Strom zahlen
06.03.2013 · Wenn Firmen viel Strom brauchen, müssen sie weniger Netzentgelt zahlen. Bisher. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass diese Regel nicht erlaubt ist.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Befreiung großer industrieller Stromverbraucher von den Netzkosten gekippt. Die Netzkostenbefreiung für Unternehmen sei nichtig, erklärte das OLG am Mittwoch.
Der Bundestag hatte 2011 in einer Verordnung beschlossen, dass stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten befreit werden können. Nicht nur das OLG Düsseldorf hält diese Befreiung für kritisch. Auch die EU-Kommission prüft, ob das verbotene Beihilfen sind.
Fünf große und kleine Netzbetreiber hatten vor dem OLG gegen die von der Bundesnetzagentur erlassenen Bestimmungen Beschwerde eingelegt. Die erlassenen Netzkosten summieren sich nach Prognosen für 2012 und 2013 auf mehr als eine Milliarde Euro.
Der Vorsitzende Richter des 3. Kartellsenats, Wiegand Laubenstein, sagte in der Begründung, eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten sei aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Auch aus europarechtlicher Sicht sei eine nicht-diskriminierende und kostenbezogene Regelung der Netzentgelte geboten.
Große Stromverbraucher in der Industrie können sich von den Netzkosten befreien lassen, wenn sie mehr als 7000 Arbeitsstunden und
10 Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die Regierung will damit die Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien, etwa in
Stahlwerken oder Papierfabriken, vor den Kostensteigerungen durch die Energiewende schützen. Die Beträge werden auf die übrigen Stromkunden
umgelegt. Für Privathaushalte machen Netzentgelte etwa ein Fünftel des Strompreises aus.
10 Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die Regierung will damit die Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien, etwa in
Stahlwerken oder Papierfabriken, vor den Kostensteigerungen durch die Energiewende schützen. Die Beträge werden auf die übrigen Stromkunden
umgelegt. Für Privathaushalte machen Netzentgelte etwa ein Fünftel des Strompreises aus.
„Wir sehen, dass es auch um Arbeitsplätze geht“, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung, „es geht um viel Geld“. In Frankreich sei der Strom um ein Drittel billiger. Jedoch sei dies nicht Gegenstand des Verfahrens. „Wir fragen, ist das, was gemacht wurde, rechtmäßig und müssen die Frage leider verneinen.“
2012 wurden laut Bundesnetzagentur Unternehmen in Höhe von 440 Millionen Euro befreit, 2013 beläuft sich die Summe laut einer Prognose vermutlich auf 800 Millionen Euro. Hintergrund ist die steigende Zahl der Anträge auf Befreiung von den Netzkosten. 202 Unternehmen hatten bislang Anträge gestellt.
Das Urteil liegt ja auch genau im Interesse der aktuellen Energiepolitik von Altmaier! Er will ja nun auch die EEG Verträge rückwirkend ändern... und die Priviligierung genau jener Großabnehmer teilw. zurücknehmen.
AntwortenLöschenDas passt das Urteil passt Merkel genau in den Kram, was für ein zufälliges Wunder aus der Rechtsprechung... (-