Gesetz stehtSchärfere Regeln bei Selbstanzeige für Steuerbetrüger
Für Steuerbetrüger wird es enger: Das Finanzministerium hat am Mittwoch einen Entwurf vorgelegt, mit dem von 2015 an strengere Vorgaben zur strafbefreienden Selbstanzeige umgesetzt werden.
27.08.2014
© DPAZum 1. Januar 2015 sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro.
Die Bundesregierung treibt die ab 2015 geplanten schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger Steuerbetrüger voran. Das Finanzministerium legte am Mittwoch in Berlin einen Referentenentwurf vor, mit dem die bereits im Mai von Bund und Ländern vereinbarten strengeren Vorgaben umgesetzt werden. Sie sind ein Grund dafür, dass sich die Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen im ersten Halbjahr dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt hat, in einigen Bundesländer sogar verdreifacht.
Etliche Steuerbetrüger legen ihr ins Ausland geschleustes Schwarzgeld auch deshalb offen, weil immer mehr Staaten Anleger auffordern, reinen Tisch zu machen - und damit als Fluchtburg ausfallen. Als weiterer Auslöser wird angenommen, dass Firmeninhaber vor Betriebsübergaben noch für klare Verhältnisse sorgen wollen.
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Für geständige Steuerbetrüger wird es ab Januar 2015 deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Zum 1. Januar 2015 sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von 10 Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Und die Strafverfolgungsverjährung wird auf zehn Jahre ausgedehnt. In dem Gesetzentwurf werden Beispiele aufgeführt: Hat ein Steuerpflichtiger 40.000 Euro für zehn Jahre hinterzogen, muss er künftig einen Strafzuschlag von 10 Prozent zahlen, also 4000 Euro statt bisher null. Zusätzlich müssen Zinsen von etwa 24.000 Euro entrichtet werden. Bei 250.000 Euro hinterzogener Summe für zehn Jahre ist ein Strafzuschlag von 15 Prozent (37.500 Euro) fällig. Hinzu kommen 150.000 Euro Zinsen. Bei 1,2 Millionen Euro liegt der Zuschlag bei 240.000 Euro und die Zinsen bei 720.000 Euro.
Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU), verwies darauf, dass künftig nicht jeder Buchungsfehler von Unternehmen als Steuerhinterziehung geahndet werde. Der Referentenentwurf sehe hier die Teilselbstanzeige vor. Für Unternehmen biete sich so die praktische Möglichkeit, unter anderem Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zu korrigieren, ohne dass dies strafrechtliche Folgen auslöse.
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