ZIP 2014, 1073
SchVG § 5 Abs. 5; BGB § 488
Kündigung eines Anleihegläubigers aus wichtigem Grund bei finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners („Solarworld“)
Leitsätze der Redaktion:
1. Anleihegläubiger sind nicht verpflichtet, im Fall von finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners die Restrukturierung gemeinsam loyal zu tragen. Vielmehr bleibt die Einzelkündigung des Gläubigers grundsätzlich zulässig.
2. Die Versammlung der Anleihegläubiger kann nur beschließen, wozu sie gem. §§ 5 ff. SchVG bzw. in den Anleihebedingungen ermächtigt wurde. Ohne eine entsprechende Regelung in den Anleihebedingungen fehlt es für die Aufhebung der Wirkung einer zuvor erklärten Einzelkündigung durch den kollektiven Beschluss eines Kündigungsverzichts an einer Rechtsgrundlage.
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