Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Sonntag, 7. Oktober 2012

Mond: OLG FM: Man kann bei seinem Wohnsitzgericht klagen!


Thema: OLG FM: Man kann bei seinem Wohnsitzgericht klagen!
Autor: Mond
Datum: Heute, 03:36
Nach folgendem Beschluss OLG FM ist nun unstreitig, dass Privatpersonen als Kapitalanleger vor ihrem Wohnsitzgericht gegen Griechenland klagen können:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen...e=1&doc.part=L

Erwerbe von Kapitalanlagen durch Privatanleger gelten also doch als Verbrauchersache. Dies war bislang noch eine offene Frage, die nun geklärt ist.

------------------------

Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Mond: OLG FM: Man kann bei seinem Wohnsitzgericht..." hinterlassen:

Das ist eine sehr gute Nachricht!

Ich hoffe daß nun vor jedem deutschen Landgericht mindestens 1 Zwangsenteigneter Klage einreicht - und das möglichst zeitgleich, so daß das eine respektable Klageflut wird.

(Aldy)



Von Anonym am 7. Oktober 2012 14:59 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

1 Kommentar:

  1. Das ist eine sehr gute Nachricht!

    Ich hoffe daß nun vor jedem deutschen Landgericht mindestens 1 Zwangsenteigneter Klage einreicht - und das möglichst zeitgleich, so daß das eine respektable Klageflut wird.

    (Aldy)

    AntwortenLöschen