Thema: OLG FM: Man kann bei seinem Wohnsitzgericht klagen!
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Nach folgendem Beschluss OLG FM ist nun unstreitig, dass Privatpersonen als Kapitalanleger vor ihrem Wohnsitzgericht gegen Griechenland klagen können:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen...e=1&doc.part=L Erwerbe von Kapitalanlagen durch Privatanleger gelten also doch als Verbrauchersache. Dies war bislang noch eine offene Frage, die nun geklärt ist. ------------------------ Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Mond: OLG FM: Man kann bei seinem Wohnsitzgericht..." hinterlassen: Das ist eine sehr gute Nachricht! Ich hoffe daß nun vor jedem deutschen Landgericht mindestens 1 Zwangsenteigneter Klage einreicht - und das möglichst zeitgleich, so daß das eine respektable Klageflut wird. (Aldy) Von Anonym am 7. Oktober 2012 14:59 unter rolf`s griechenland blog eingestellt. |
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Sonntag, 7. Oktober 2012
Mond: OLG FM: Man kann bei seinem Wohnsitzgericht klagen!
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Das ist eine sehr gute Nachricht!
AntwortenLöschenIch hoffe daß nun vor jedem deutschen Landgericht mindestens 1 Zwangsenteigneter Klage einreicht - und das möglichst zeitgleich, so daß das eine respektable Klageflut wird.
(Aldy)