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Donnerstag, 3. Oktober 2013

Was für ein Rechtsverständnis steckt hinter solchen Nichtanwendungserlassen des Finanzministeriums......

Veräußerungsgewinne aus Genussrechten sind entgegen BFHUrteil steuerpflichtig

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Nichtanwendungserlass
vom 12. September 2013 klar gestellt, dass ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH),
nicht anwendbar sein soll.
Tenor des Urteils war, dass Veräußerungsgewinne von Genussrechten im Sinne des §
20 Absatz 1 Nr. 7 EStG, die vor dem 01. Januar 2009 erworben wurden, nach Ablauf
der Haltefrist nicht steuerbar sind.
Im Zuge dessen hat das BMF auch sein einschlägiges Schreiben vom 09. Oktober
2012 (BStBl I S. 953) geändert, auf das der BFH in seinem Urteil aus Dezember 2012
Bezug genommen hatte.
Laut Nichtanwendungserlass gilt nun Folgendes: Veräußerungserträge aus obligationsähnlichen Genussrechten, die vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer am 01. Januar 
2009 erworben wurden, müssen versteuert werden. 

BMF- Schreiben v. 12.09.2013, IV C 1 – S 2252/07/0002 :010

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