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Samstag, 19. Juli 2014

aufgepasst: Investoren in Staatsanleihen (wie wir es u.a. sind) sollen zukünftig wiederum geschnitten werden....aber so dass uns auch die rechtlichen // Buchheit ist der Chefstratege von Cleary der neben Argy auch GRI ausbldowert hat // Mittel genommen werden.... ich wollte mir das nicht gefallen lassen.....

Studie - Die Krise im Euroraum nachhaltig überwinden
v bw - April 2014
Euro-VIPS: Insolvenzverfahren für die Eurozone 47


5.2.7 Absicherung gegen Holdouts und Litigation

Im durch den ESM abgesicherten und moderierten Insolvenzverfahren können zwei
zusätzliche institutioneile Reformen das Risiko von langwierigen Rechtsstreitigkeiten
signifikant verringern: erstens die Etablierung von Aggregationsklauseln in den Eurozonen-
CACs und zweitens die Verankerung der Immunität der Aktiva von ESMProgrammländern
im ESM-Vertrag.

Seit dem Jahr 2013 müssen neu begebene Staatsanleihen der Euro-Staaten gemäß
ESM-Vertrag mit CACs ausgestattet sein (Benzleret al., 2012; Buchheit, Gulati und
Tirado, 2013). Damit werden bereits erleichterte Verfahren zur Restrukturierung von
weit gestreuten Anleiheschulden definiert. Insbesondere wird in diesen Klauseln festgelegt,
welche Gläubigerquoren ausreichend sind, um für alle Gläubiger bindende Entscheidungen
in Umschuldungsverhandlungen zu treffen und somit Holdout-Strategien
zu erschweren.

Allerdings sind auf einzelne Anleihen bezogene Quoren wenig effektiv zur Verhinderung
resoluter Holdout-Strategien, weil spezialisierte Investoren gezielt einzelne Anleihen
erwerben können, um mit begrenztem Kapitaleinsatz eine Sperrminorität am
Emissionsvolumen zu erwerben. Diese Strategie kann durch Aggregationsklauseln
verhindert werden, bei denen ein bestimmtes Gläubigerquorum bezogen auf die Gesamtheit
aller umlaufenden Anleihen eines Landes Entscheidungen treffen kann, welche
dann für jede einzelne Anleihe bindend sind. In den Euro-CACs sind derartige Aggregationsklauseln
zwar ansatzweise enthalten, allerdings ist die Ausgestaltung noch
wenig überzeugend. So ist die im Aggregat notwendige Zustimmungsquote mit 75 Prozent
hoch bemessen, und für jede einzelne Emission muss darüber hinaus ein Quorum
von zwei Dritteln erreicht werden (Zettelmeyer, Trebesch und Gulati, 2013). Aus diesem
Grund sind die im ESM verankerten CACs durch ein konsequentes Aggregationsprinzip
zu verbessern. Hier sollten die Zustimmung der Gläubigermehrheit im Aggregat
für eine bindende Entscheidung über alle Emissionen ausreichen, auf einzelne Anleihen
bezogene Quoren ersatzlos gestrichen und die im Aggregat nötige Zustimmung
auf zwei Drittel abgesenkt werden.

Der Gefahr, dass Klagen vor Gerichten in Drittstaaten (vor allem USA) erfolgreich sein
könnten oder zumindest langwierige Unsicherheit über die Durchführbarkeit einer Restrukturierung
bringen, kann außerdem durch eine weitere ESM-Vertragsanpassung begegnet
werden (Buchheit, Gulati und Tirado, 2013). Eine Ergänzung, wonach alle Aktiva
und Einnahmen von Eurostaaten, die ESM-Unterstützung erhalten, Immunität gegen
jegliche rechtliche Forderungen in Bezug auf die in eine Umschuldung einbezogenen
Schuldtitel genießen, wäre ausreichend, um rechtliche Risiken weitgehend auszuschalten.

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