Zitat Zitat von der kleine Prinz Beitrag anzeigen
... NY-law ist kein Problem, wenn man eindeutig formulierte Vertragsklauseln verwendet. In allen "Rechtsstaaten" gilt sinngemäß §305(c) BGB:

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Vorsicht, @kleiner Prinz,
da werden dir sonst die juristischen "Kapazitäten" dieses Forums gleich vorhalten, dass eine BGB Vorschrift bei dieser Auseinandersetzung nach US Law nichts zu suchen hat und du keine Ahnung hast.


Von meiner Seite aus jedenfalls volle Zustimmung zu deinem Beitrag. Aber take it with a grain of salt, denn ich habe nicht mal den kleinen Schein für internationales Privatrecht . Nur Prädikatsexamen in Bayern, 20 Jahre Berufserfahrung allgemein und 12 Jahre Erfahrung in Sachen Argentinien-Default im Besonderen.