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Mittwoch, 20. August 2014

Die Schuldverschreibung begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Anleger und Emittenten, das bedingungsgemäß in aller Regel ordentlich nicht kündbar ist, aber jedenfalls aus wichtigem Grund außerordentlich beendet werden kann.

Die Schuldverschreibung begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Anleger und Emittenten, das bedingungsgemäß in aller Regel ordentlich nicht kündbar ist, aber jedenfalls aus wichtigem Grund außerordentlich beendet werden kann.

Anlegerschutz im Anleihemarkt - insbesondere bei der Verbriefung von Kreditforderungen
Univ.-Prof. Dr. Kai-Oliver Knops

Ein Dauerschuldverhältnis ist aber ein Vertrag …

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