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Samstag, 16. August 2014

so tönte es noch vor wenigen Wochen von einem Rechtsanwalt in Argy-Sachen......// man vergleiche mit den Ausführungen von jack11 weiter unten....

Rundschreiben A. GmbH Juli 2014

Sehr geehrter stiller/stille Gesellschafter/in,
wie Sie sicherlich aus den Medien entnommen haben, hat der in den USA anhängige
Rechtsstreit zwischen den sog. vulture funds (NML, Aurelius u.a.) einen für die
Anleger überaus positiven Ausgang genommen.

.........

Auf Grund dessen hat sich die A. GmbH entschlossen, zu diesem Zeitpunkt
für ihre stillen Gesellschafter die Voraussetzungen für einen solchen etwaigen
Verkauf zu treffen.

Auf Grund einer internen Anweisung der Clearstream Banking AG an die
Depotbanken ist eine Wiedereinlieferung bereits ausgelieferter Einzelurkunden
(=effektive Stücke) nur unter Einhaltung verschiedener Regularien und
Voraussetzungen möglich. Unter anderen gehört hierzu die Vorlage einer
beglaubigten Abschrift unseres vor dem LG Frankfurt bzw. OLG Frankfurt erstrittenen
Zahlungsurteils.

Die A. GmbH bzw. Herr Rechtsanwalt H. ist ausserdem auch schon
von verschiedenen Interessenten (u.a. grosse international tätige
Anlagegesellschaften/Fonds) kontaktiert worden, welche starkes Interesse an einem
Kauf unserer Anleihen gezeigt haben.

1 Kommentar:

  1. Beschwer dich doch bei Clearstream und den Depotbanken, dass die die Anforderungen für die Wiedereinlieferung immer noch höher hängen und sich sogar an ihre eigenen Vorgaben von vor ein paar Wochen nicht halten wollen.
    Dann würdest du altes Stänkerschwein wenigstens einmal was postives tun.

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