StaatsanleihenAnleihen für die Ewigkeit
Österreich hat eine fünfzigjährige Staatsanleihe plaziert. Es gibt jedoch Papiere, die noch viel länger laufen. Es ist ein Markt für Spezialisten.
20.01.2012, von GERALD BRAUNBERGER
Die Republik Österreich hat mit Erfolg eine Staatsanleihe mit einer Laufzeit von 50 Jahren plaziert. Mit einer Rendite von 3,84 Prozent wurden Papiere im Wert von 2 Milliarden Euro abgesetzt. Österreich ist in jüngster Zeit so erfolgreich mit Kapitalaufnahmen gewesen, dass die für Februar vorgesehene Auktion von Staatspapieren abgesagt wurde. Die nächste Versteigerung findet erst im März statt. Die Plazierung von Papieren mit 50 Jahren muss in einer Krise als ein mutiges Unterfangen bezeichnet werden. Nach Angaben aus dem Handel stieß die Emission aber auf eine starke Nachfrage.
Viele Staaten, darunter auch Deutschland, haben als längste Laufzeit 30 Jahre in ihrem Programm. Dagegen haben China und Mexiko jeweils eine Anleihe mit einer Laufzeit von 100 Jahren plaziert. Ein solches Projekt wurde im vergangenen Jahr auch in den Vereinigten Staaten erwogen, bislang aber nicht verwirklicht. Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 50 Jahren sind selten, aber nicht völlig ungebräuchlich. Neben Österreich haben in Europa Frankreich und Großbritannien vergleichbare Papiere aufgelegt. Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 40 Jahren sind unter anderem aus Großbritannien, Japan und Peru bekannt.
Dagegen gibt es ganze Reihe von Unternehmen, die in der jüngeren Vergangenheit Anleihen mit einer Laufzeit von 100 Jahren auf den Markt gebracht haben, obgleich heute niemand wissen kann, ob diese Unternehmen in 100 Jahren noch existieren werden. Zu den Emittenten zählen amerikanische Unternehmen wie Coca-Cola, IBM, Ford, Motorola sowie die regionale Eisenbahngesellschaft Norfolk Southern. In Europa hat die niederländische Rabobank eine „Hundertjährige“ begeben.
Extreme Langläufer unter den Anleihen werden vor allem von Finanzunternehmen erworben, die ihre Auszahlungsverpflichtungen weit in die Zukunft planen können. Dies gilt vor allem für Versicherungsunternehmen, die Kapitallebensversicherungen anbieten, und für Pensionsfonds. Eine Rendite von knapp 4 Prozent, wie sie die fünfzigjährige Anleihe Österreichs bietet, ist für diese Anleger im aktuellen Umfeld durchaus attraktiv. Diese Investoren behalten ihre Papiere, die gewöhnlich einen Renditeaufschlag gegenüber kürzer laufenden Papieren aufweisen, im Bestand. Daher ist der Handel mit extremen Langläufern oft nicht sehr liquide.
Unbegrenzte Laufzeit
Eine weitere Spezialität bilden Anleihen, die überhaupt keinen Fälligkeitstermin besitzen. Man spricht auch von „ewigen Anleihen“ oder „Konsols“. Die Laufzeit dieser Anleihen ist prinzipiell unbegrenzt; allerdings besitzen Emittenten häufig die Möglichkeit, die Anleihe zu vorab festgelegten Terminen zu kündigen und zurückzuzahlen. Papiere mit vorzeitiger Kündigung werden oft mit dem englischen Ausdruck als „Callable Bonds“ bezeichnet. Solche Papiere werden unter anderem von Banken ausgegeben und bieten, da sie meist als schlecht besicherte Nachranganleihen an den Markt kommen, nicht selten stolze Renditen.
Als Beispiel sei eine im September 2009 von einer amerikanischen Tochtergesellschaft der Deutschen Bank ausgegebene Anleihe (WKN: A1ALVC) über 1,3 Milliarden Euro und einem Kupon von 9,5 Prozent genannt, die auf der Basis des aktuellen Kursniveaus mit über 7 Prozent rentiert. Die Laufzeit ist prinzipiell unbegrenzt, doch besitzt die Bank ab dem 31. März 2015 ein jährliches Kündigungsrecht. Angesichts des hohen Kupons, den die Deutsche Bank in der Finanzkrise den Anlegern bieten musste, ist gut vorstellbar, dass sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen wird.
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Die Geschichte der „ewigen Anleihe“ beginnt mit britischen Staatspapieren, die im Jahre 1752 begeben wurden, als der damalige Premierminister und Schatzkanzler Sir Henry Pelham alle Anleihen mit festen Laufzeiten in eine mit einem Kupon von 3,5 Prozent versehene „ewige Anleihe“ verwandelte, für die der Staat allerdings ein Kündigungsrecht besaß. Diese Anleihen aus dem 18. Jahrhundert gibt es heute nicht mehr; wohl aber Nachfahren, die seit dem Jahr 1923 begeben wurden und einen Kupon von 2,5 Prozent tragen. Angesichts dieses niedrigen Kupons ist es wahrscheinlich, dass der Staat nicht so rasch von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen wird.


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