Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 26. März 2015

Betr.: Leserbrief zu « Griechische Reparationsforderungen »

Andreas Striegnitz                                                                                                    Brüssel, 25. März 2015
Av. de la Constitution 28
B-1083 Bruxelles
Tel. 0032 2 6408691

Betr.:  Leserbrief zu « Griechische Reparationsforderungen »

Man mag über Inhalt und Auftreten der neuen griechischen Regierung in der Finanzkrise fassungslos den Kopf schütteln. Dass sich die deutsche Öffentlichkeit nun intensiv mit der Frage der Reparationen und der Zwangsanleihe gegenüber Griechenland aus dem Zweiten Weltkrieg beschäftigt, hat sich Deutschland selber zuzuschreiben. Verdrängte oder für erledigt erklärte Fragen kommen irgendwann wieder an die Oberfläche. Dabei ist das Thema nicht erst mit der Finanzkrise entstanden, auch wenn anderes behauptet wird. Vielmehr haben diverse griechische Regierungen seit den 60er Jahren auf eine Lösung gedrängt und wurden regelmäßig auf den künftigen Abschluss eines Friedensvertrags vertröstet. Bei den Verhandlungen zum Zwei plus Vier Vertrag -den man zwar bewusst nicht Friedensvertrag genannt hat, der aber dennoch eine abschließende Regelung darstellt- blieben jedoch potentielle Anspruchsteller wie Griechenland außen vor. Dort wurde vereinbart, künftige Reparationsforderungen auszuschließen. Da Griechenland nicht Vertragspartei war, entfaltet der Zwei plus Vier Vertrag als ein Vertrag zu Lasten Dritter für Griechenland keine Bindungswirkung. Das ist keine „juristische Konstruktion“, wie der Bundesfinanzminister behauptet, sondern ein Rechtsgrundsatz des Schuldrechts, der auch im Völkerrecht gilt. Griechenland hat in der Folgezeit auch nie einen Schuldverzicht erklärt. Vielmehr hat es in einer Verbalnote aus dem Jahre 1995 das Fortbestehen seiner Ansprüche bekräftigt.  Auch das Argument eines etwaigen Erlöschens durch Zeitablauf überzeugt nicht. Deutschland hat selber noch im Jahre 2010 die letzte Rate seiner Schulden aus dem Ersten Weltkrieg beglichen. Da die juristischen Argumente der Bundesregierung also dünn sind, täte sie gut daran, sich einer politischen Lösung nicht zu verschließen. Diese sollte zumindest die Rückzahlung der Zwangsanleihe betreffen -eine Schuld, die das Deutsche Reich selbst anerkannt und mit deren Rückzahlung es begonnen hatte- sowie eine individuelle Entschädigung für die Opfer von Massakern und deren Nachkommen beinhalten, z.B. durch eine Stiftung. Die Kosten wären überschaubar, und Deutschland könnte zu einer Entkrampfung des deutsch-griechischen Verhältnisses beitragen, das sich durch Äußerungen von beiden Seiten derzeit unterhalb des Boulevardniveaus befindet. In einem Punkt hat der Bundesfinanzminister allerdings recht. Griechenland wird durch Reparationsgelder seine Probleme nicht in den Griff bekommen. Dazu bedarf es tiefgreifender Reformen in Staatswesen, Wirtschaft und Gesellschaft. Darum geht es aber auch gar nicht. Vielmehr geht es um die Glaubwürdigkeit Deutschlands. Wer einen Schuldenschnitt ablehnt und von anderen die Rückzahlung seiner Schulden verlangt, muss den gleichen Maßstab auch für sich gelten lassen.


gez. Andreas Striegnitz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen