Andreas Striegnitz Brüssel,
25. März 2015
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Betr.: Leserbrief zu « Griechische
Reparationsforderungen »
Man mag über Inhalt und Auftreten
der neuen griechischen Regierung in der Finanzkrise fassungslos den Kopf
schütteln. Dass sich die deutsche Öffentlichkeit nun intensiv mit der Frage der
Reparationen und der Zwangsanleihe gegenüber Griechenland aus dem Zweiten
Weltkrieg beschäftigt, hat sich Deutschland selber zuzuschreiben. Verdrängte
oder für erledigt erklärte Fragen kommen irgendwann wieder an die Oberfläche.
Dabei ist das Thema nicht erst mit der Finanzkrise entstanden, auch wenn
anderes behauptet wird. Vielmehr haben diverse griechische Regierungen seit den
60er Jahren auf eine Lösung gedrängt und wurden regelmäßig auf den künftigen
Abschluss eines Friedensvertrags vertröstet. Bei den Verhandlungen zum Zwei
plus Vier Vertrag -den man zwar bewusst nicht Friedensvertrag genannt hat, der
aber dennoch eine abschließende Regelung darstellt- blieben jedoch potentielle
Anspruchsteller wie Griechenland außen vor. Dort wurde vereinbart, künftige
Reparationsforderungen auszuschließen. Da Griechenland nicht Vertragspartei
war, entfaltet der Zwei plus Vier Vertrag als ein Vertrag zu Lasten Dritter für
Griechenland keine Bindungswirkung. Das ist keine „juristische Konstruktion“,
wie der Bundesfinanzminister behauptet, sondern ein Rechtsgrundsatz des
Schuldrechts, der auch im Völkerrecht gilt. Griechenland hat in der Folgezeit
auch nie einen Schuldverzicht erklärt. Vielmehr hat es in einer Verbalnote aus
dem Jahre 1995 das Fortbestehen seiner Ansprüche bekräftigt. Auch das Argument eines etwaigen Erlöschens
durch Zeitablauf überzeugt nicht. Deutschland hat selber noch im Jahre 2010 die
letzte Rate seiner Schulden aus dem Ersten Weltkrieg beglichen. Da die juristischen
Argumente der Bundesregierung also dünn sind, täte sie gut daran, sich einer
politischen Lösung nicht zu verschließen. Diese sollte zumindest die
Rückzahlung der Zwangsanleihe betreffen -eine Schuld, die das Deutsche Reich
selbst anerkannt und mit deren Rückzahlung es begonnen hatte- sowie eine individuelle
Entschädigung für die Opfer von Massakern und deren Nachkommen beinhalten, z.B.
durch eine Stiftung. Die Kosten wären überschaubar, und Deutschland könnte zu einer
Entkrampfung des deutsch-griechischen Verhältnisses beitragen, das sich durch
Äußerungen von beiden Seiten derzeit unterhalb des Boulevardniveaus befindet.
In einem Punkt hat der Bundesfinanzminister allerdings recht. Griechenland wird
durch Reparationsgelder seine Probleme nicht in den Griff bekommen. Dazu bedarf
es tiefgreifender Reformen in Staatswesen, Wirtschaft und Gesellschaft. Darum
geht es aber auch gar nicht. Vielmehr geht es um die Glaubwürdigkeit
Deutschlands. Wer einen Schuldenschnitt ablehnt und von anderen die Rückzahlung
seiner Schulden verlangt, muss den gleichen Maßstab auch für sich gelten
lassen.
gez. Andreas Striegnitz
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