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Sonntag, 29. März 2015

welche Rechte/Pflichten gehen beim börsenmässigen Kauf von IHTSV auf den Erwerber über.....wieso sollen die engen Prospekthaftungen(Ansprüche daraus) (halbes Jahr nach erster Veröffentlichung des Prospektes) nicht auf den dritt....vierterwerber mit übergehen....

a) Das Verhältnis von Anlegern und Bank Der Erwerb einer Teilschuldverschreibung durch den Anleger ruht auf einem Kaufvertrag mit der Bank als Verkäuferin.11 Nicht zu diesem Kaufvertrag, sondern zur verkauften Forderung gehören aber die Anleihebedingungen. Diese Forderung ist jedoch nicht im Verhältnis von Anleger und Bank begründet worden, sondern wird von der Bank an den Anleger weiter übertragen. Die Anleihebedingungen werden deshalb auch nicht von der Bank dem Anleger “gestellt”, sondern sind Bestandteil des übertragenen Rechts. Die Sachlage stellt sich insoweit nicht anders dar als im Falle einer Forderungsabtretung - die Forderung geht in der Gestalt auf den Erwerber über, die sie im forderungsbegründenden Rechtsverhältnis gefunden hat

http://www.jura.uni-frankfurt.de/43029076/paper8.pdf

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