BondGuide-Flash:
Penell - Ein Wirtschaftskrimi in 4 Teilen
Horst Mantay, MSW GmbH: „Die Familie Penell hat über
Jahre hinweg die Wertansätze in der Bilanz manipuliert!“

Foto: © Thinkstock/Roman Sigaev
Mit dem von der MSW GmbH erstellten
Sanierungsgutachten, das von Penell selbst in Auftrag gegeben wurde, sollten
„die wirklichen Werte sowie die Rahmenbedingungen einer etwaigen Fortführungsprognose
der Penell GmbH“ genau untersucht werden. Im Ergebnis kam MSW zu der wenig
überraschenden Erkenntnis, dass für den Elektronikversorger keine positive
Unternehmens-Fortführungsprognose bestehe. Allerdings förderte das Gutachten
weitaus Brisanteres zu Tage. Im Gespräch mit BondGuide zeichnetMSW-Geschäftsführer
Horst Mantay das Bild von einem Unternehmen, das sich schon länger in
einer tiefen Krise befand und offenbar nur durch dolose Praktiken und
konsequentes Misswirtschaften seiner frühzeitigen Insolvenz entziehen konnte.
BondGuide: Herr Mantay, MSW
war bei der inzwischen insolventen Penell GmbH als Sicherheitentreuhänder für
die Anleihegläubiger bestellt. Was genau muss man sich darunter eigentlich
vorstellen?
Mantay: Wir als Treuhänder sollten die Sicherheiten verwalten, die Penell den Anleihegläubigern zur Verfügung gestellt hatte. Wir hatten dabei keinen Prüfauftrag im engeren Sinne, sondern sollten entsprechend dem Treuhandauftrag „nur“ einmal wöchentlich die durch die Vertreter der Penell GmbH ermittelten Kupfergewichte mit einem Börsenwert versehen. Dieser Wert war in Euro umzurechnen. Die eigentliche Prüfungshandlung gemäß Wertpapierprospekt bestand darin, den ermittelten Kupferwert mit dem Wert der Anleihe zu vergleichen. Der Treuhandvertrag sah hierzu vor, dass der Kupferwert 125% des Anleihevolumens nicht unterschreiten dürfe. Die Ergebnisse dieser formalen Prüfung wurden wöchentlich zunächst von MSW an Penell und sodann vom Unternehmen an FERI EuroRating als mandatierte Ratingagentur übermittelt. In den wöchentlichen „Wertfeststellungen“ wurde stets festgehalten, dass MSW als Treuhänder weder am Zustandekommen der vorgelegten Kupfergewichte beteiligt war noch diesen Vorgang prüferisch begleitete.
Mantay: Wir als Treuhänder sollten die Sicherheiten verwalten, die Penell den Anleihegläubigern zur Verfügung gestellt hatte. Wir hatten dabei keinen Prüfauftrag im engeren Sinne, sondern sollten entsprechend dem Treuhandauftrag „nur“ einmal wöchentlich die durch die Vertreter der Penell GmbH ermittelten Kupfergewichte mit einem Börsenwert versehen. Dieser Wert war in Euro umzurechnen. Die eigentliche Prüfungshandlung gemäß Wertpapierprospekt bestand darin, den ermittelten Kupferwert mit dem Wert der Anleihe zu vergleichen. Der Treuhandvertrag sah hierzu vor, dass der Kupferwert 125% des Anleihevolumens nicht unterschreiten dürfe. Die Ergebnisse dieser formalen Prüfung wurden wöchentlich zunächst von MSW an Penell und sodann vom Unternehmen an FERI EuroRating als mandatierte Ratingagentur übermittelt. In den wöchentlichen „Wertfeststellungen“ wurde stets festgehalten, dass MSW als Treuhänder weder am Zustandekommen der vorgelegten Kupfergewichte beteiligt war noch diesen Vorgang prüferisch begleitete.
BondGuide: Nach der
Aufdeckung massiver Bestandsabweichungen im Penell-Warenlager wurde MSW mit der
Aufarbeitung der Vorgänge im Wege eines Sanierungsgutachtens beauftragt – was
förderten Ihre Untersuchungen zu Tage?
Mantay: Eine Fortführungsprognose konnte im Ergebnis unserer Arbeiten nicht gegeben werden.Durch die Familie Penell wurden über Jahre die Wertansätze in der Bilanz manipuliert. Mindestens im Geschäftsjahr 2014/15 wurden die Umsätze durch Scheinrechnungen aufgebläht. Der Organisationsgrad der Gesellschaft ist derart auf Frau Waldtraut Penell ausgerichtet gewesen, dass eine Teilnahme am Kapitalmarkt rückblickend von Anfang an als eher abenteuerlich zu bezeichnen war. In Anbetracht der Manipulationen durch die Urheber, die Familie Penell, sind allerdings auch die Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer, des langjährigen Steuerberaters, der Hausbank und der jeweiligen Emissionsbegleiter kritisch zu hinterfragen.
Mantay: Eine Fortführungsprognose konnte im Ergebnis unserer Arbeiten nicht gegeben werden.Durch die Familie Penell wurden über Jahre die Wertansätze in der Bilanz manipuliert. Mindestens im Geschäftsjahr 2014/15 wurden die Umsätze durch Scheinrechnungen aufgebläht. Der Organisationsgrad der Gesellschaft ist derart auf Frau Waldtraut Penell ausgerichtet gewesen, dass eine Teilnahme am Kapitalmarkt rückblickend von Anfang an als eher abenteuerlich zu bezeichnen war. In Anbetracht der Manipulationen durch die Urheber, die Familie Penell, sind allerdings auch die Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer, des langjährigen Steuerberaters, der Hausbank und der jeweiligen Emissionsbegleiter kritisch zu hinterfragen.
BondGuide: Wie lauten Ihre
Ergebnisse in puncto Wertabweichung im Vorratsvermögen – konnte der
vermeintlich verloren gegangene „Kupferschatz“ doch noch aufgefunden werden?
Mantay: Kurz gesagt: Nein, der Kupferschatz konnte „nicht gefunden“ werden! Insofern betrug die Wertabweichung in Bezug auf das Gesamtwarenlager zuletzt volle 7,5 Mio. EUR.
Mantay: Kurz gesagt: Nein, der Kupferschatz konnte „nicht gefunden“ werden! Insofern betrug die Wertabweichung in Bezug auf das Gesamtwarenlager zuletzt volle 7,5 Mio. EUR.
BondGuide: Die drängendste
Frage lautet nun: Wie war es möglich, dass ein offenbar schon bei Emission der
Unternehmensanleihe irriger Lagerbestand auch im Nachhinein so lange unentdeckt
bleiben konnte?
Mantay: Die Penell GmbH war prüfungspflichtig. Insoweit hätten Manipulationen am Vorratsbestand im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung aufgedeckt werden müssen. Daneben gab es einen Steuerberater, der die Jahresabschlüsse erstellte. Auch dieser hätte bei Erstellung der Bilanz auf besagte Fehler stoßen können. Zum Bilanzstichtag am 31. März 2014 gab es eine durch den Steuerberater erstellte Bilanz, die ein Vorratsvermögen von etwa 9 Mio. EUR auswies. Aus der im Sommer 2014 laufenden Jahresabschlussprüfung gab es keine Hinweise durch die Abschlussprüfer, dass dieser Wert nicht den realen Größenordnungen des Vorratsvermögens entspräche. Auch hätte man annehmen können, dass im Rahmen des Ratingprozesses der Wert der Sicherheiten eine Rolle hätte spielen müssen.
BondGuide: Für wie werthaltig erachten Sie in diesem Zusammenhang die Sicherungsübereignung des Warenlagers an die Anleihegläubiger?
Mantay: Das Warenlager hatte zum 31. Dezember 2014 einen Einkaufswert von etwa 2,3 Mio. EUR. Als ein Ergebnis unserer Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung des Sanierungsgutachtens im Januar 2015 mussten wir feststellen, das möglicherweise die DZ Bank im Rang vor den Anleihegläubigern Anspruch auf das Vorratsvermögen haben könnte. Da der DZ Bank nicht nur das Warenlager als Sicherheit eingeräumt wurde, können wir derzeit nicht beurteilen, ob die Bank die Sicherheiten aus dem Vorratsvermögen in Gänze benötigt.
Mantay: Die Penell GmbH war prüfungspflichtig. Insoweit hätten Manipulationen am Vorratsbestand im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung aufgedeckt werden müssen. Daneben gab es einen Steuerberater, der die Jahresabschlüsse erstellte. Auch dieser hätte bei Erstellung der Bilanz auf besagte Fehler stoßen können. Zum Bilanzstichtag am 31. März 2014 gab es eine durch den Steuerberater erstellte Bilanz, die ein Vorratsvermögen von etwa 9 Mio. EUR auswies. Aus der im Sommer 2014 laufenden Jahresabschlussprüfung gab es keine Hinweise durch die Abschlussprüfer, dass dieser Wert nicht den realen Größenordnungen des Vorratsvermögens entspräche. Auch hätte man annehmen können, dass im Rahmen des Ratingprozesses der Wert der Sicherheiten eine Rolle hätte spielen müssen.
BondGuide: Für wie werthaltig erachten Sie in diesem Zusammenhang die Sicherungsübereignung des Warenlagers an die Anleihegläubiger?
Mantay: Das Warenlager hatte zum 31. Dezember 2014 einen Einkaufswert von etwa 2,3 Mio. EUR. Als ein Ergebnis unserer Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung des Sanierungsgutachtens im Januar 2015 mussten wir feststellen, das möglicherweise die DZ Bank im Rang vor den Anleihegläubigern Anspruch auf das Vorratsvermögen haben könnte. Da der DZ Bank nicht nur das Warenlager als Sicherheit eingeräumt wurde, können wir derzeit nicht beurteilen, ob die Bank die Sicherheiten aus dem Vorratsvermögen in Gänze benötigt.
BondGuide: Können Sie den
geprellten Bondholdern eine Handlungsempfehlung geben, was sie ihrerseits
angesichts dieser Fakten jetzt bestenfalls tun können?Mantay: Ich kann den Anleihegläubigern nur empfehlen, ihre Interessen möglichst zu bündeln und gemeinsam Ansprüche geltend zu machen, die nicht Masseforderungen des Insolvenzverwalters sind. Ich denke da beispielsweise an die Hausbank, die die Anleihegläubiger wissentlich nicht darüber informiert hat, dass sie die Sicherheiten nicht erstrangig übertragen kann. In unseren Unterlagen finden sich genügend Daten, die diesen Prozess auf Schadensersatz aber auch die mögliche Geltendmachung anderer etwaig bestehender Ansprüche nicht als von vornherein vergeblich erscheinen lassen.
BondGuide: Herr Mantay,
besten Dank für die aufschlussreichen und zugleich tiefblickenden Erkenntnisse!
Das Interview führte Michael Fuchs.
Penell-Pleite: fast schon filmreifer Wirtschaftskrimi!
– Teil 1

Penell hat wohl nicht nur die Anleihegläubiger
sprich-
wörtlich auf die Rolle genommen! Foto @ Penell GmbH
wörtlich auf die Rolle genommen! Foto @ Penell GmbH
Ohne viele Worte zu verlieren,
verabschiedete sich diePenell GmbH Anfang Februar in die Insolvenz.
Zuvor verpasste das ausgearbeitete Sanierungsgutachten dem taumelnden
Elektronikversorger den finalen Stromstoß. Jedoch keineswegs zu Unrecht, denn
die darin präsentierten Ergebnisse förderten Skandalöses zu Tage!
Zunächst kam der
Sicherheitentreuhänder, MSW GmbH, im Gutachten zu der
Schlussfolgerung, dass für Penell wegen der bestehenden Insolvenztatbestände
der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung keine positive Fortführungsprognose
bestehe. Allerdings weitaus brisanter: Penell befand sich schon
längerin einer tiefen Erfolgs- und Liquiditätskrise und konnte sich
offenbar nur durch dolose Praktiken von Seiten der Firmenleitung,
die bis zuletzt unentdeckt blieben, einer frühzeitigeren Insolvenz
entziehen.
Personal & Organisation – weniger
Zuckerbrot, umso mehr Peitsche!
Unternehmenskrisen sind oftmals Ausdruck einer falschen Personalmanagementstrategie und intransparenten Organisationsstruktur. Im Zuge der Analyse führte MSW auch zahlreiche Gespräche mit Mitarbeitern, um einen Eindruck von der Personalführung bei Penell zu gewinnen. Dabei stellte sich heraus, dass das Unternehmen von der Gründerinund „ehemaligen“ Mitgeschäftsführerin Waldtraut Penell, Mutter von CEO Kurt Penell, mit harter Hand im patriarchalischen Stil geführt wurde. Mitarbeiter berichteten „von einem ungünstigen und unprofessionellen Arbeitsumfeld, verursacht durch die Dominanz der Familie Penell, insbesondere durch […] Frau Waldtraut Penell.“ Unternehmensrelevante Entscheidungen gingen demnach zunächst über ihren Tisch, wodurch eine „funktionale Organisationsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten und Transparenz in der Entscheidungspolitik“ nicht existiert habe.
Unternehmenskrisen sind oftmals Ausdruck einer falschen Personalmanagementstrategie und intransparenten Organisationsstruktur. Im Zuge der Analyse führte MSW auch zahlreiche Gespräche mit Mitarbeitern, um einen Eindruck von der Personalführung bei Penell zu gewinnen. Dabei stellte sich heraus, dass das Unternehmen von der Gründerinund „ehemaligen“ Mitgeschäftsführerin Waldtraut Penell, Mutter von CEO Kurt Penell, mit harter Hand im patriarchalischen Stil geführt wurde. Mitarbeiter berichteten „von einem ungünstigen und unprofessionellen Arbeitsumfeld, verursacht durch die Dominanz der Familie Penell, insbesondere durch […] Frau Waldtraut Penell.“ Unternehmensrelevante Entscheidungen gingen demnach zunächst über ihren Tisch, wodurch eine „funktionale Organisationsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten und Transparenz in der Entscheidungspolitik“ nicht existiert habe.
Äußert heikel war in diesem Zusammenhang
das Aufdecken offenbar schon seit geraumer Zeit regelmäßig
ausgestellter fingierter Rechnungen, mit denen die Zahlungsunfähigkeit von
Penell über einen unbestimmbaren Zeitraum hinweg verschleiert werden konnte.
Nach Auskunft von Mitarbeitern seien zumindest einzelne dieser fingierten
Rechnungen auf Anweisung von Waldtraut Penell erstellt worden.
Unbegreiflich ist
diesbezüglich das scheinbar teilnahmslose Verhalten von Kurt Penell –
seit dem Ausscheiden der Mutter zumindest offiziell alleiniger Geschäftsführer
der Gesellschaft. Hierzu kam das Gutachten jedoch zu der Einschätzung, dass
Kurt Penell „den Anforderungen, die an einen Geschäftsführer zu richten sind, in
keiner Art und Weise gewachsen [ist]. Dazu gehören insbesondere die fehlende
Fähigkeit zu kalkulieren und das Phänomen, dolosen Maßnahmen seiner
Mutter nicht zu widersprechen bzw. eigenes Handeln zu verdrängen.“
Michael Fuchs
Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei
Teilen
Teil 1: Personal & Organisation
Teil 2: Vollkommen von der Rolle
Teil 3: Sicherungsübereignung des Warenlagers
Teil 1: Personal & Organisation
Teil 2: Vollkommen von der Rolle
Teil 3: Sicherungsübereignung des Warenlagers
Zum BondGuide-Interview mit Horst
Mantay, Geschäftsführer, MSW GmbH, gelangen Sie hier.
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Getaggt: A11QQ8, Penell-Skandal
Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei Teilen –
Teil 2

Der Kupferschatz im Penell-Warenlager:
größtenteils
nur Schwindel?! Foto: © Thinkstock/iStock/Roungchai
nur Schwindel?! Foto: © Thinkstock/iStock/Roungchai
Vollkommen von der Rolle
Bezüglich der aufgedeckten Bestandsabweichung im Penell-Vorratsvermögen scheint festzustehen, dass der vermeintlich vermisste „Kupferschatz“ im Warenlager keineswegs verloren gegangen ist, sondern in seinem vorab beschriebenen Umfang so offenbar nie existiert haben dürfte. Zu dieser Schlussfolgerung gelang das Gutachten, nachdem es zahlreiche firmeninterne „Praktiken“ offenlegte. MSW stellte während seiner Untersuchungen u.a. die Praxis ungerechtfertigter Zuschreibungen „für nicht existentes Vorratsvermögen“ fest. Diese unzulässigen Bestandserhöhungen hätten in den untersuchten Jahren 2012 bis 2014 zu einer Falschausweisung mit entsprechenden Folgeschäden in Bilanz und GuV geführt. Allein zum Stichtag 31. März 2014 belief sich das ungerechtfertigt erhöhte Vorratsvermögen Schätzungen1 zufolge auf 3,66 Mio. EUR. Eine Korrektur der zugeschriebenen Vorratsbestände in den einzelnen Jahresabschlüssen hätte zum Stichtag erstmals zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 0,42 Mio. EUR geführt.
Bezüglich der aufgedeckten Bestandsabweichung im Penell-Vorratsvermögen scheint festzustehen, dass der vermeintlich vermisste „Kupferschatz“ im Warenlager keineswegs verloren gegangen ist, sondern in seinem vorab beschriebenen Umfang so offenbar nie existiert haben dürfte. Zu dieser Schlussfolgerung gelang das Gutachten, nachdem es zahlreiche firmeninterne „Praktiken“ offenlegte. MSW stellte während seiner Untersuchungen u.a. die Praxis ungerechtfertigter Zuschreibungen „für nicht existentes Vorratsvermögen“ fest. Diese unzulässigen Bestandserhöhungen hätten in den untersuchten Jahren 2012 bis 2014 zu einer Falschausweisung mit entsprechenden Folgeschäden in Bilanz und GuV geführt. Allein zum Stichtag 31. März 2014 belief sich das ungerechtfertigt erhöhte Vorratsvermögen Schätzungen1 zufolge auf 3,66 Mio. EUR. Eine Korrektur der zugeschriebenen Vorratsbestände in den einzelnen Jahresabschlüssen hätte zum Stichtag erstmals zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 0,42 Mio. EUR geführt.
1) Die
Zuschreibungsbeträge beruhen laut MSW zunächst ausschließlich auf den Aussagen
Kurt Penells. Folglich sei nicht ausgeschlossen, dass die tatsächlich
vorgenommenen „Bestandskorrekturen“ noch einmal wesentlich davon abweichen.
MSW zweifelte anhand der eingesehenen Inventurlisten zudem die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation einer Inventur an: „Die […] nachträgliche Bestandserhöhung um nicht existente Vorräte war u.a. möglich, da […] zwingend erforderliche Prozessschritte und Kontrollmaßnahmen – auch entgegen der aktuellen Inventurrichtlinie der Penell GmbH – nicht eingehalten wurden.“ Dies wiederum würde auch die dubiose Zuschreibungspraxis erklären: Die Nicht- bzw. nicht korrekte Erfassung unterjähriger Bestandsveränderungen in der fortgeführten Inventurliste – die aktive Pflege der Bestände im vorhandenen Warenwirtschaftssystem sei auskunftsgemäß nicht erfolgt – führte am Stichtag zu einer Abweichung zwischen dem faktischen Warenbestand laut Inventur und dem angegebenen Wert in der Liste. Diese Differenz wurde – mit welcher Begründung auch immer?! – durch Zuschreibungen ausgeglichen.
Fragwürdig erscheint das Verhalten der
beauftragten Wirtschaftsprüfer der TPW GmbH, die im Zuge der
Jahresabschlussprüfungen von Penell die Ordnungsmäßigkeit der Inventur
hätten verifizierenund etwaige Unklarheiten am Vorratsbestand
hätten aufdecken müssen. Laut Gutachten stellten sie in den Prüfberichten
zu den Abschlüssen 2011/12 und 2012/13 jedoch keinerlei Beanstandungenfest
und erteilten daraufhin jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke.
Inwieweit hieraus eine eventuelle Verletzung der gebotenen
Prüfungssorgfalt resultiert, könnte in Anbetracht einer möglichen
haftungsrechtlichen Inanspruchnahme von TPW geprüft werden. Schleierhaft ist
ferner die Rolle des beauftragten Steuerberaters, der die
Penell-Jahresabschlüsse erstellte. Auch er hätte bei Erstellung der
Bilanz auf besagte Fehler stoßen können.
Zum Stichtag am 13.
Januar 2015 hätte dasVorratsvermögen laut fortgeschriebener
Inventurliste noch einen Gegenwert von insgesamt rund 2,3 Mio. EUR aufweisen
müssen. Doch eine weitere Stichprobe zur Existenz und Korrektheit der
Bestandshöhe habe ergeben, dass bereits verkaufte Artikel noch immer in
der Bestandsliste aufgeführt worden seien. Folglich ist davon auszugehen,
dass der zuletzt angegebene Gesamtwarenwert den Betrag von 2,3 Mio. EUR noch
unterschreiten dürfte. Die Werthaltigkeit der zur Besicherung
der Anleihe bestellten Sicherheiten – laut Prospekt mindestens 125%
des besicherten Forderungsbetrags (= 6,25 Mio. EUR, da Anleihevolumen 5 Mio.
EUR) – wäre allerdings so oder so nicht einmal im Ansatz gegeben.
Michael Fuchs
Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei
Teilen
Teil 1: Personal & Organisation
Teil 2: Vollkommen von der Rolle
Teil 3: Sicherungsübereignung des Warenlagers
Teil 1: Personal & Organisation
Teil 2: Vollkommen von der Rolle
Teil 3: Sicherungsübereignung des Warenlagers
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Mantay, Geschäftsführer, MSW GmbH, gelangen Sie hier.
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Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei Teilen –
Teil 3

Gucken am Ende erneut allein die
Anleihegläubiger in
die Röhe? Foto: © Thinkstock/iStock/gofotograf
die Röhe? Foto: © Thinkstock/iStock/gofotograf
Sicherungsübereignung des Warenlagers –
erstrangig nachrangig?!
Laut Treuhandvertrag im Wertpapierprospekt zur Emission der 7,75%-Anleihe (2014/19) wurde den Anlegern als Sicherungsgut das gesamte Vorratsvermögen im Penell-Warenlager zugesichert (Vgl. § 4, Nr. 4.1, S. 63). Hierfür sollte das Warenlager, das sich zum Zeitpunkt der Emission noch im (Sicherungs-)Eigentum der Volksbank Modau („Voba“) befand, Zug um Zug gegen Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten freigegeben und sodann auf den Sicherheitentreuhänder MSW in Form einer Sicherungsübereignung übertragen werden. Dieses Sicherheitsversprechen ist nun allerdings ebenfalls mit einem dicken Fragezeichen versehen!
Laut Treuhandvertrag im Wertpapierprospekt zur Emission der 7,75%-Anleihe (2014/19) wurde den Anlegern als Sicherungsgut das gesamte Vorratsvermögen im Penell-Warenlager zugesichert (Vgl. § 4, Nr. 4.1, S. 63). Hierfür sollte das Warenlager, das sich zum Zeitpunkt der Emission noch im (Sicherungs-)Eigentum der Volksbank Modau („Voba“) befand, Zug um Zug gegen Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten freigegeben und sodann auf den Sicherheitentreuhänder MSW in Form einer Sicherungsübereignung übertragen werden. Dieses Sicherheitsversprechen ist nun allerdings ebenfalls mit einem dicken Fragezeichen versehen!
Denn wie sich während der Untersuchungen
herausstellte, seien nicht etwa die Anleihegläubiger die erstrangig
Begünstigten aus dem sicherungsübereigneten Warenlager, sondern
die DZ Bank. Im Gutachten wird auf die Kopie eines im April 2013
geschlossenen Sicherungsübereignungsvertrags für das Warenlager verwiesen,
wonach allein die DZ Bank nach der am 23. Juni 2014 erfolgten Freigabe durch
die Voba erstrangig Begünstigte aus dem sicherungsübereigneten
Penell-Warenlager geworden ist. Steht die DZ Bank mit ihrem Anspruch auf das
Vorratsvermögen tatsächlich im Rang vor den Anleihegläubigern,
würde das zugleich bedeuten, dass die Bondholder zu keinem Zeitpunkt in
vollem Umfang durch das Warenlager besichert waren.
MSW sei laut eigenen Angaben darüber weder
von Penell noch von der Voba unterrichtet worden. Vielmehr habe die
Volksbank Modau „durch ihr Vorgehen im Anleiheemissionsprozess, in den sie
involviert war, suggeriert, dass ein Einrücken der Anleihegläubiger
in die Sicherheitenposition der Voba durch Ablösung der
[Bank-]Verbindlichkeiten […] erfolgen wird.“ Auch die Geschäftsführung
von Penellhat durch ihre Unterschrift im Wertpapierprospekt die
Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben zum
Anleihenbesicherungskonzept bestätigt. Das Gutachten empfiehlt,
„die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der
Verletzung von Treuepflichten der Volksbank Modau eG“ prüfen zu lassen.
Fazit
Angesichts der neuen Erkenntnisse scheinen die Hintergründe rund um die Penell-Pleite mehr und mehr zu einem Wirtschaftskrimi auszuarten: Mit falsch ausgewiesenen Vorräten, geschönten Geschäftszahlen und einem offensichtlich bereits bei Erstellung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaften Anleiheprospekt zeichnet das Gutachten das Bild eines Unternehmens, dass sich schon länger in einer massiven Krise befand, die bis zuletzt überwiegend durch unerlaubte Handlungen kaschiertwerden konnte. Ärgerlich ist die Tatsache, dass diese Missstände anscheinend Niemandem zeitnah aufgefallen sind – weder den an der Emission beteiligten Begleitern noch den sonstigen Beauftragten. Die Hauptleidtragenden sind einmal mehr die Anleihegläubiger, die über einzelne Hintergründe wie zum Beispiel den Verbleib der investierten Anleiheerlöse noch immer nicht ausreichend transparent informiert worden sind. In der irrigen Annahme, ihre Gelder einem scheinbar soliden Mittelständler mit vermeintlicher Kapitalmarktfähigkeit anzuvertrauen, werden sie wohl nach jetzigem Kenntnisstand und angesichts einer verschwindend geringen Insolvenzmasse zumindestauf den Großteil ihrer Einlagen verzichten müssen.
Angesichts der neuen Erkenntnisse scheinen die Hintergründe rund um die Penell-Pleite mehr und mehr zu einem Wirtschaftskrimi auszuarten: Mit falsch ausgewiesenen Vorräten, geschönten Geschäftszahlen und einem offensichtlich bereits bei Erstellung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaften Anleiheprospekt zeichnet das Gutachten das Bild eines Unternehmens, dass sich schon länger in einer massiven Krise befand, die bis zuletzt überwiegend durch unerlaubte Handlungen kaschiertwerden konnte. Ärgerlich ist die Tatsache, dass diese Missstände anscheinend Niemandem zeitnah aufgefallen sind – weder den an der Emission beteiligten Begleitern noch den sonstigen Beauftragten. Die Hauptleidtragenden sind einmal mehr die Anleihegläubiger, die über einzelne Hintergründe wie zum Beispiel den Verbleib der investierten Anleiheerlöse noch immer nicht ausreichend transparent informiert worden sind. In der irrigen Annahme, ihre Gelder einem scheinbar soliden Mittelständler mit vermeintlicher Kapitalmarktfähigkeit anzuvertrauen, werden sie wohl nach jetzigem Kenntnisstand und angesichts einer verschwindend geringen Insolvenzmasse zumindestauf den Großteil ihrer Einlagen verzichten müssen.
Nichtsdestotrotz
empfiehlt sich nach wie vor dielückenlose Aufklärung u.a. durch den
gemeinsamen Anleihevertreter One Square Advisory etwa im Wege
einer Anleihegläubigerversammlung. Bei solch einem Treffen könnte man den
geprellten Bondholdern mitunter auch Handlungsempfehlungen geben, wie
sie etwaig bestehende Schadensersatzansprüche gegen einzelne Beteiligte
möglichst zielführend geltend machen können. Anderweitig bleibt ihnen wohl
nur, ihre Interessen möglichst zu bündeln und gemeinsam Ansprüche zu verfolgen.
Michael Fuchs
Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei
Teilen
Teil 1: Personal & Organisation
Teil 2: Vollkommen von der Rolle
Teil 3: Sicherungsübereignung des Warenlagers
Teil 1: Personal & Organisation
Teil 2: Vollkommen von der Rolle
Teil 3: Sicherungsübereignung des Warenlagers
Zum BondGuide-Interview mit Horst
Mantay, Geschäftsführer, MSW GmbH, gelangen Sie hier.
! Bitte nutzen Sie für Fragen und
Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon
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