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Sonntag, 22. März 2015

Nach der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 €/Franken. Viele Anleger sitzen inzwischen auf massivsten Verlusten, schlimmer noch, haben existenzbedrohende Verluste zu befürchten, wie der BSZ e.V. bereits berichtete. Anleger, die in Schweizer Franken/Euro-Hebelprodukte investiert haben, hatten oftmals den Verlust ihres gesamten Eigenkapitals zu verschmerzen. Und – viel schlimmer noch- sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf.

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SchweizerFranken/Euro-Kurs:-Saxo-BankfordertNachschüsse-Anlegermüssenhandeln!
21.03.2015

Saxo-Bank fordert Anleger nach wie vor zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Zahlreichen Anlegern droht Privatinsolvenz! Anlegern müssen handeln!


Nach der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 €/Franken.
Viele Anleger sitzen inzwischen auf massivsten Verlusten, schlimmer noch, haben existenzbedrohende Verluste zu befürchten, wie der BSZ e.V. bereits berichtete.
Anleger, die in Schweizer Franken/Euro-Hebelprodukte investiert haben, hatten oftmals den Verlust ihres gesamten Eigenkapitals zu verschmerzen. Und – viel schlimmer noch- sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf.
Banken wie die Saxo-Bank A/S aus Dänemark und Broker waren inzwischen  dazu übergegangen, die Anleger zum Einzahlen von Nachschüssen aufzufordern, die sie oftmals binnen weniger Tage leisten sollten.
Die Folgen der Nachzahlung wären für viele Anleger geradezu ruinös:
Wie z.B. Spiegel online mit Datum vom 19.03.2015 berichtet, droht diversen Anlegern der Bankrott, so wird z.B. ein Ingenieur in Spiegel online erwähnt, der 2.800,- € investiert hatte und nun 280.000,- € nachschießen soll weil das dortige Finanzprodukt im Verhältnis 1 : 400 gehebelt wurde.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), der ebenfalls in Spiegel online zitiert wird, hierzu: „Wir haben hier auch viele Kontenbeispiele auf dem Tisch liegen. Um das desaströse Ausmaß zu verdeutlichen: In einem Fall hat sich z.B. eine Einlage von ca. € 3.000,-- in ein Minus von ca. € 280.000 verwandelt, in einem weiteren Beispiel ist ein Guthaben von ca. € 15.000,-- in ein Minus von ca. € 135.000,-- abgestürzt, in  einem anderen Beispiel haben sich ca. € 85.000,-- Eigenkapital in über € 800.000,-- Schulden verwandelt. Wir könnten noch viele weitere Beispiele aufzählen. Wenn die Anleger diese Zahlungen leisten müssten, droht vielen die Privatinsolvenz.“
Die Verzweiflung unter vielen Anlegern ist daher zur Zeit nach wie vor groß, denn inzwischen hat z.B. die Saxo-Bank A/S mit Schreiben vom 17.03.2015 über ihre Rechtsanwälte diverse Anleger nochmals dazu aufgefordert, die Nachschüsse zu begleichen, und zwar binnen einer Frist von vierzehn Tagen.
In anderen Fällen berichten Anleger davon, dass Mitarbeiter der Saxo-Bank sich bei Ihnen telefonisch gemeldet hätten und ihnen angeboten hätten, nur 50 % der Nachschussforderung zu begleichen, und die Saxo-Bank auf den Rest verzichten würde.
Dr. Späth hierzu: „Aber auch die Zahlung von 50 % der angeforderten Nachschüsse wäre für viele Anleger immer noch ruinös, Anleger sollten daher auf jeden Fall prüfen, ob die Nachschussforderung der Saxo-Bank oder diverser anderer Banken überhaupt rechtens ist. So gibt es auf jeden Fall mehrere Fragen, die zu klären wären, angefangen vom Gerichtsstand, bei dem sich die Frage stellt, ob er in Dänemark, der Schweiz oder Deutschland wäre, über die Frage, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam einbezogen wurden, auch z.B. die Frage, ob derartige Hebelprodukte überhaupt an Privatanleger verkauft werden durften, ob die Kursfindung überhaupt in Ordnung war und zahlreiche weitere Fragen.“
Fazit: Anleger sollten nicht vorschnell der Zahlungsaufforderung der Saxo-Bank oder anderer Broker oder Banken nachkommen, sondern auf jeden Fall prüfen lassen, ob diese Forderungen zu Recht geltend gemacht werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Franken/Analgen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

5 Kommentare:

  1. Was sind denn das bitte für Hebelprodukte ?
    Selbst bei den höchstgehebelten Turbos mit KO ist bei Reissen des KO eben das Kapital futsch, aber es gibt dann keine Nachschusspflicht.
    Und ein Hebel mit 400 !!!!???? im Schweizer Franken/euro !!!?????
    Also bitte. Ist bei diesem komischen Anwaltsarbeitsbeschaffungsdienst aka BSZ e.v. schon der 1.April ?

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  2. schon mal was von Futures gehört.....du Dumpfbacke.....

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    1. Auch bei Futures gibt es in der Regel einen KO und keine Nachschusspflicht.
      du saudummer notorischer Bankrotteur, lern erst mal das kleine Börsen 1 mal 1.
      Kein Wunder dass du ständig den Offenbarungseid leistest.

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  3. du oberdumpfbacke...

    ein future ist ein unbedingtes termingeschäft....und es gibt keinerlei KO.....im gegenteil du musst nachschiessen sonst wirst du exekutiert.....und wenn sehr schnell geht wie bei dem eur-chf um 30% in wenigen sekunden ist der teufel los !!!!

    aber als doofanwalt hast du halt davon keine ahnung

    Mit Terminkontrakt oder Future[1] (englisch futures contract oder nur futures[2]) wird die börsengehandelte Form eines unbedingten Termingeschäfts bezeichnet. Die nicht börsengehandelte Form bezeichnet man im Unterschied dazu auch als Forward.

    Ein Terminkontrakt ist im Wesentlichen charakterisiert durch

    einen genau bestimmten Vertragsgegenstand (Basiswert)
    die Menge (Kontraktgröße) und Qualität des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes
    einen bei Vertragsabschluss festgelegten Kaufpreis des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes
    einem fixen Erfüllungs­zeitpunkt in der Zukunft (Termin) und
    die Art der Erfüllung (Lieferung des Vertragsgegenstandes gegen Zahlung des vereinbarten Preises oder Barausgleich).
    Die Standardisierung ermöglicht einen transparenten Handel, geringe Handelskosten und einen leichten Marktzugang.

    Je nach Basiswert unterscheidet man zwischen Terminkontrakten auf Wertpapiere, wie z. B. Aktien, (financial futures) oder Rohstoffe, wie z. B. Erdöl (commodity futures).

    Bei Abschluss eines Futures fallen keine Kosten in Form von Prämien an. Sehr wohl müssen beide Vertragspartner aber eine Vorschusszahlung leisten. Sie dient als Sicherheitsleistung und wird auch „Einschusszahlung“, „Sicherheitsleistung“ oder „Initial Margin“ genannt. Sie beträgt nur einen Bruchteil des Kontraktwertes – z. B. 5 % des Kontraktwertes oder auch einen fixen Betrag – und kann je nach vorherrschender Volatilität nach oben oder unten angepasst werden. Der Betrag wird in Form von Kontoguthaben oder der Hinterlegung Staatsanleihen hoher Bonität vor der Ausführung eines Auftrags auf ein Margin-Konto eingezahlt.

    Investmentfonds, die ausschließlich in Futures-Kontrakte investieren, heißen Managed Futures.

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  4. Welcher kleine Privatanleger wie in den Beispielen vorgestellt wurden handelt denn heute bitte noch in REINEN Futures und dann noch ohne SL ? Da muss man ja absolut schwachsinnig sein. Das ist wenn überhaupt nur etwas für Investmentbrokerfirmen, die 24/7 nichts anderes machen als den Markt beobachten.

    [ABN Amro]
    Ohne Laufzeit und Nachschusspflicht!
    MINI Future Zertifikate gleichen wirtschaftlich in vielerlei Hinsicht einer Anlage in Futures. Die Vorteile gegenüber dem Future sind eine prinzipiell unbegrenzte Laufzeit, so dass kein „Roll-Risiko“ beim Wechsel in den nächsten Laufzeittermin besteht. Zudem kann der Anleger durch den geringen Kapitaleinsatz im Extremfall sogar höhere Hebel als mit dem Future erzielen. Außerdem sind MINI Future Zertifikate Wertpapiere, d.h. dass nie eine Nachschusspflicht entstehen kann. Und wenn Sie sich einmal verspekuliert haben, dann schützt der Stop Loss vor dem Auftürmen hoher Verluste. Der verbleibende Restwert des MINI’s wird Ihnen in diesem Falle automatisch gutgeschrieben.

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