Zum einen ist dieser Versuch ein Armutszeugnis für den Bürgen K., sich selbst im Nachhinein so hinzustellen, als seien sie "doof" gewesen und jetzt den EuGH zu bitten ihre eigene "Doofheit" wieder zu beseitigen, indem dieser feststellen möge, K. hätte die Bürgschaft nicht erteilen dürfen.
Zum anderen liegt aber auch in der Sache selbst kein Verstoß gegen höherrangiges EU-Recht vor. Art. 124/125 AEUV sind durch eine Bürgschaftserklärung nicht verletzt.
Der EuGH wird keinen Verstoß feststellen, andernfalls muss er sämtliche staatlichen Garantien/Bürgschaften einstampfen. Ö. hat sich durch die Garantie nichtzwangsweise refinanziert.
Wichtiger als dieser obige untaugliche Versuch von Parteienfantasien, ist die Entscheidung des ö. Verfassungsgerichts im August zum Haircut-Gesetz.
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