Oberstes VerwaltungsgerichtRentenkürzungen in Griechenland waren rechtswidrig
In der Schuldenkrise wurde Griechenland von internationalen Gläubigern ein umfangreiches Sparprogramm auferlegt, dem 2012 auch die Renten zum Opfer fielen. Das könnte sich jetzt wieder ändern.
10.06.2015
Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands hat die 2012 von der Regierung veranlasste Rentenkürzung im privaten Sektor als rechtswidrig bewertet und die Rücknahme dieses Beschlusses angeordnet. Die Kürzung der Altersbezüge war ein Teil des Sparprogramms, das die internationalen Gläubiger als Bedingung für Hilfszahlungen gefordert hatten. Seit 2010 gab es mehrere Rentenkürzungen in Griechenland. Auch bei den gegenwärtigen Verhandlungen um neue Hilfsgelder an Griechenland sind weitere Rentenkürzungen eine Forderung der Gläubiger.
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts wurde mit der Rentenkürzung 2012 sowohl griechisches Recht verletzt als auch die Europäische Menschenrechtskonvention, denn den Rentnern werde so das Recht auf ein würdiges Leben vorenthalten worden.
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Der Richterspruch betrifft nicht die Pensionen der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. Mit dem Urteil wird die Regierung aufgefordert, Pensionsfonds im privaten Sektor bei nicht ausreichenden Mitteln finanziell zu unterstützen, damit die Renten ausgezahlt werden können. Die frühere Regierung hatte mit den internationalen Gläubigern 2010 vereinbart, dass dies nicht geschehen darf. Die gegenwärtige Regierung hat versprochen, die Sparprogramme sowie einige Kürzungen bei Löhnen und Renten zurückzunehmen.

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