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Montag, 11. Januar 2016

BMF zu Insolvenzquotenzahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren, an mich wurde im Zusammenhang mit Teilkapitalrückzahlungen auf Anleihen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein weiterer Einzelfall herangetragen, verbunden mit der Frage, wie Teilkapitalrückzahlungen im Rahmen der Abgeltungsteuer zu berücksichtigen sind. In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu Teilkapitalrückzahlungen auf Anleihen Folgendes: Teilkapitalrückzahlungen auf Anleihen unterhalb des Nennwertes in Höhe der Quote im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind als Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG zu behandeln, bei dem ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 0 € erzielt wird. Die Teilkapitalrückzahlungen sind mit Anschaffungskosten in gleicher Höhe zu verrechnen. Der nicht zurückgezahlte Teil des Nennwertes ist als Forderungsausfall zu behandeln. Soweit die Teilkapitalrückzahlungen die Anschaffungskosten übersteigen, ist der Gewinn gem. § 20 Absatz 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG steuerpflichtig. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hensel Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.


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