Sehr geehrte Damen und Herren,
an mich wurde im Zusammenhang mit Teilkapitalrückzahlungen auf Anleihen im Rahmen
eines Insolvenzverfahrens ein weiterer Einzelfall herangetragen, verbunden mit der Frage, wie
Teilkapitalrückzahlungen im Rahmen der Abgeltungsteuer zu berücksichtigen sind.
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu Teilkapitalrückzahlungen
auf Anleihen Folgendes:
Teilkapitalrückzahlungen auf Anleihen unterhalb des Nennwertes in Höhe der Quote im Rahmen
eines Insolvenzverfahrens sind als Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 20 Absatz 2
Satz 1 Nummer 7 EStG zu behandeln, bei dem ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 0 €
erzielt wird. Die Teilkapitalrückzahlungen sind mit Anschaffungskosten in gleicher Höhe
zu verrechnen. Der nicht zurückgezahlte Teil des Nennwertes ist als Forderungsausfall zu
behandeln. Soweit die Teilkapitalrückzahlungen die Anschaffungskosten übersteigen, ist der
Gewinn gem. § 20 Absatz 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG
steuerpflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hensel
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DATUM 20. März 2014
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